RA Lutz Schäfer: Der ESM und die Juristen

Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Eine kurze Meldung, die Ereignisse überschlagen sich.

Ich habe heute die Einschätzung eines Verfassungsrechtlers zur Entscheidung des BVerfG am Mittwoch gehört.

Er ist der Meinung, daß das BVerfG den ESM “freigeben” muß, wenn auch mit ”wenns und abers”, da man an die Folgen eines “nein” denken muss!

Hier kommt nun der Jurist ins Boot, lassen Sie mich diese Einschätzung oder Bewertung des Verfassungsrechtlers einmal in den Alltag eines Richters auf unteren Etagen übersetzen:

Der Angeklagte wurde zweifelsfrei des brutalen Mordes überführt, allerdings wird er nicht inhaftiert und bleibt auf freiem Fuß, da seine Inhaftierung das Wohl anderer Menschen gefährden könnte.

Ich denke, wir haben verstanden, worum es geht. Es ist der fatale Scheidepunkt, an dem die Frage beantwortet werden muß: Was passiert, wenn das Recht siegt? Stellt sich diese Frage überhaupt in einem ‘Rechts’-Staat oder in einem System mit der ‘Herrschaft des Rechts’?

Man kann diesen Scheidepunkt auch ‘die Machtfrage’ nennen mit unzähligen Beispielen dafür, wie oft das Recht der Macht weichen mußte nach dem Motto: ‘Wo kämen wir denn hin, wenn der ESM jetzt gekippt wird’?

Ja, wohin kommen wir denn? Vielleicht in wesentlich bessere, gerechtere und kalkulierbare Zustände? Für einen Vertreter des Rechts kann es überhaupt keine Frage sein, wer absolute Vorfahrt hat: selbstverständlich das klar ‘erkannte’ Recht im Sinne von Gerechtigkeit, auch wenn es für die Machthaber noch so bitter sein mag. Nur dann wird die Justiz als ‘Dritte Gewalt’ ihrer Aufgabe einer kompromißlosen Kontrolle der Exekutive gerecht, anstatt wieder und wieder als Steigbügelhalter des Systems zu dienen.

Ich hatte schon früher auf das Buch von RüthersDie unbegrenzte Auslegung‘ hingewiesen. Seine Untersuchungen laufen darauf hinaus, daß am Buchstaben des Gesetzes nichts geändert werden mußte, um z.B. die Ideen des Nationalsozialismus zwanglos als ‘Recht’ erscheinen zu lassen. Man legte den rechtlichen Begriffen einfach eine andere Bedeutung unter, und schon war eine neue Rechtsordnung geboren.

Noch nie war es so wichtig wie heute, einer ‘rechtlosen’ Politik mit aller Macht entgegen zu treten.

Wir sind sicher, daß die Verfassungswidrigkeit des ESM längst festgestellt ist, jetzt wird nur noch daran geknobelt, warum dieses Ergebnis doch nicht gelten soll, weil ‘die Folgen’ so schrecklich sein sollen.

Welche Folgen denn? Das Schlagwortgeschwätz einer Merkel ‘Stirbt der Euro, stirbt Europa!’ etwa? WARUM?

Niemals hat diese Frau dafür eine Erklärung geliefert! Ganz einfach: Weil es keine gibt!

Hat der Senat in Karlsruhe verläßliche Informationen darüber, welche angeblich schrecklichen Folgen eintreten werden? Steht das fest? Gibt es überhaupt jemand, der diese Informationen so zuverlässig liefern kann, daß damit Verfassungsrecht ausgehebelt werden muß?

Wir sind doch sicher: Einen solchen Informanten gibt es weit und breit nicht, und schon gar nicht als Ratgeber in Karlsruhe.

Liebe Verfassungsrichter, ich schlage vor, Sie knüpfen an Ihre jüngste Rechtsprechung vom 25.7.2012 an und stellen ganz nüchtern fest, daß es keinen legitimierten Bundestag gab, der den ESM überhaupt durchwinken konnte!

Damit ist über eine Totgeburt zu befinden, was das Urteil sehr abkürzen wird.

Als obiter dictum kann dann noch festgestellt werden, daß, selbst wenn der Gesetzgeber ausnahmsweise einmal legitim vorhanden gewesen wäre, dieses Machwerk ESM einer Handvoll Artikel des Grundgesetzes widerspricht und keinesfalls in seiner jetzigen Form in unserem Rechtsstaat durchgehen kann. Aber gleich den Spagat über diese zwei Hürden hinzulegen, das wird hart zu verdauen sein!

Es gibt seit Römerzeiten rechtlich keine ‘laesio enormis‘, die das Recht wegen dessen Unerträglichkeit zum Weichen zwingen könnte, weil der angebliche Schaden einiger Interessenträger nach Meinung ihrer Lobbyisten und Einflüsterer zu groß wäre. Einzig unerträglich sind die Machenschaften der Putschisten in Berlin, denen endlich einmal Einhalt geboten werden muß. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen! Möge die Gerechtigkeit, nicht das Recht, siegen! Auf jeden Fall wird die ‘Welt danach’ eine andere sein.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=257