RA Lutz Schaefer: Bundesverfassungsgericht – Wahlen – Steuerpflicht

von RA Lutz Schaefer

Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Der Tag begann heute ganz gut, denn es kam im Radio die Meldung, daß das Bundesverfassungsgericht wieder eine Entscheidung getroffen hat, die nach der Pressestelle im Tenor etwa so lautet:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Vors. Voßkuhle, L.S.) hat entschieden, dass die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG (Bundeswahlgesetz, L.S.) mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.

Und dann:

„Der festgestellte Wahlfehler führt jedoch nicht zur Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009“.

Zitat Ende

Nachzulesen unter ‚Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – vom 4. Juli 2012‘

Was dies im einzelnen bedeutet – außer einer weiteren Verfassungswidrigkeit des BWG, soll hier im Moment dahinstehen. Wir sehen aber, daß diese Entscheidung, obwohl anscheinend heute erst in den Medien, ausdrücklich diesen verfassungswidrigen Punkt nicht zum Anlaß nimmt, die Bundestagswahl von 2009 für ungültig zu erklären.

Dann nehmen wir uns die Entscheidung vom 25.7.2012, ebenfalls von der Pressestelle, vor und suchen nach einem entsprechenden Vermerk. Ergebnis:

Es findet sich keiner!

Haben wir hier das berühmte ‚beredte Schweigen‘? Nach der Spruchlogik zu urteilen, mit Sicherheit.

Wenn also das Bundesverfassungsgericht im einen Falle, und zwar dem früheren, ausdrücklich sagt, daß die festgestellte Verfassungswidrigkeit des BWG keine Auswirkung auf die BT-Wahl 2009 hatte, und im zweiten Falle der nachfolgenden Entscheidung sich ausdrücklich über die Auswirkung auf die Wahl ausschweigt, dann kann man weiterhin getrost davon ausgehen, daß diese Auswirkung enorm sein muß.

Was ich daraus für Schlüsse gezogen habe, versuche ich in meiner Webseite laufend darzulegen. Ich bin weiterhin der Meinung, daß dem Wutbürger hier ein Allzweck-Werkzeug in die Hand gegeben wurde, mit dem so manche Nuß zu knacken ist, jedenfalls bis feststeht, was hier überhaupt noch an rechtlichen Grundlagen gültig ist.

Wie diese Erkenntnisse im täglichen Verzweiflungskampf umgesetzt werden könnten, zeige ich an ausgewählten Beispielen auf, die tatsächlich zur praktischen Anwendung kamen. Hier einmal wieder an den Gegner Finanzamt mit folgendem Auszug in Anlehnung an mein erstes Schreiben weiter oben:

(…) Mir liegt Ihr Schreiben an meinen Mandanten vom 27.7.2012 vor, in welchem Sie die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mitteilen. Nach Sachlage geht es um ESt und Soli für den Zeitraum 2006 bis 2011.

Der Fall bietet mehr oder weniger willkommenen Anlaß, ganz grundsätzliche Fragen abzuklären, die diesem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen. Ihnen ist sicher nicht verborgen geblieben, daß u.a. die Steuerbürger der BRD durch entsprechende Informationen aus dem Internet inzwischen eine Art außerparlamentarische Opposition gebildet haben und sich auf das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs.4 GG berufen, um ihren eigenen Untergang durch das wahnwitzige Agieren auf politischer Ebene noch zu verhindern. Weitere Recherchen haben ergeben, daß ganz erhebliche Zweifel an den rechtlichen Grundlagen einer Steuerpflicht nebst Nebenerscheinungen, insbesondere die Legitimität von Steuerstrafverfahren, bestehen. Im Mittelpunkt der rechtlichen Bedenken steht damit die AO von 1977.

1. Auch die Anwaltschaft wird zunehmend in Anspruch genommen und aufgefordert, sich mit den rechtlichen Grundlagen u.a. der Besteuerung zu befassen, da inzwischen verbreitet die wohl zutreffende Ansicht herrscht, daß der Bürger mit seinen eigenen beigetriebenen Steuerzahlungen in den alternativlosen Ruin geführt wird. Nur aus diesem berechtigten Grund heraus werden die Juristen in die Pflicht genommen mit dem Auftrag, diesen Zwangsmechanismen auf den rechtlichen Grund zu gehen.

Aus diesen Studien sind die bisherigen Argumente entstanden, die eine legitime Grundlage für eine Steuererhebung nebst den beliebten Zwangsmitteln rundweg bestreiten. Ich gehe davon aus, daß Ihnen diese Argumente restlos bekannt sind, zumal sich die eine oder andere OFD bereits die Mühe gemacht hat, entsprechende Zurückweisungstexte als Muster vorzugeben.

Bezüglich dieser Argumente kann ich mich daher kurz fassen. Die Anwaltschaft wird zunehmend in Anspruch genommen, sich mit diesen Argumenten auseinanderzusetzen und nach eigener Prüfung und Einschätzung vorzutragen. Ich gehe davon aus, daß sich jeder ernsthafte Jurist eingestehen muß, daß viele Punkte nicht wegzudiskutieren sind und daher sehr wohl als Begründung für Einsprüche und Rechtsmittel heranzuziehen sind. Es handelt sich bisher im wesentlichen um folgende Punkte:

a) Aus dem GG folgt keine unmittelbare Steuerpflicht. Diese war nur in der Weimarer Verfassung z.B. in Art. 134 WV enthalten und findet kein Gegenstück im GG. Die Artikel 104a bis 115 enthalten keinerlei Hinweise zur Auferlegung von Steuerpflichten für bestimmte Adressaten, sondern lediglich Regelungen zur konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, Begriffsdefinitionen von Steuern sowie Handhabungsvorschriften.

b) Eine stillschweigende Steuerpflicht entspricht nicht den erforderlichen gesetzgeberischen Anforderungen nach Gegenstand, Adressat, Umfang, Geltungsbereich.

c) Da es sich um gravierende Eingriffsmöglichkeiten handelt, wären die vielfach tangierten und eingeschränkten Grundrechte nach Art. 19 Abs.1 S.2 GG ausdrücklich zu benennen. Eine solche Benennung ist nicht aufzufinden. Folge: Nichtigkeit des gesamten Gesetzes.

d) Aus der AO77 selbst ist nicht zu erkennen, wer steuerpflichtig sein soll. Ein Steuerpflichtiger wird nicht definiert, sondern dessen Existenz vorausgesetzt, ohne daß dafür ein höherrangiges Gesetz benannt wird.

e) Die AO gibt keinen Geltungsbereich an, sondern allenfalls einen sachlichen Anwendungsbereich. Ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich ist indes als nichtig anzusehen.

f) Dieselben Mängel treten auch bei den gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuerarten auf. Auf die Problematik des neuen § 27b UStG wurde bereits ausführlich hingewiesen und gilt als weiteres Beispiel für einen Verstoß gegen das Zitiergebot. Im übrigen hat Prof. Kirchhof bereits ausführlich dargelegt, daß z.B. das EStG wegen absoluter Unverständlichkeit für den Bürger schon aus diesem Grunde nichtig ist. Niemand kann aus diesem Gesetzeswerk seine Rechte und Pflichten erkennen, so daß von gesetzlicher Unbestimmtheit auszugehen ist.

g) Zu demselben Thema schrieb der Kollege Singer aus Düsseldorf im Anwaltsmagazin vom 14.3.2007 u.a. (…) „Nunmehr hat der BFH die Gelegenheit ergriffen, der fortschreitenden Komplizierungswut des Gesetzgebers Einhalt zu gebieten, indem er mit seinem Beschluß vom 9.6.2006 – IX R 26/04, DStR 2006, 2019 = BFH/NV 2006, 2351 das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil seiner Ansicht nach die bis zum 1.1.2004 geltenden Vorschriften zur Mindestbesteuerung (§§ 2 Abs.3, 10d EStG) wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs.3, 19 Abs.4 GG) verfassungswidrig sind.“

Mit den Worten des BFH wird der Zustand wie folgt beschrieben:

Die Mindestbesteuerungsregelungen seien nicht verständlich, widersprüchlich, unpraktikabel und damit nicht mehr justiziabel; ihr chaotischer Wortlaut sei eine Meisterleistung an gesetzgeberischer Verschleierungskunst, deren Inhalt und Systematik sich bei hoher Fehleranfälligkeit allenfalls mit einer ’subtilen Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zur Lösung von Denksportaufgaben erschlössen.

2. Diese Argumente sind überzeugend und halten einer seriösen rechtlichen Prüfung durchaus stand. Aus naheliegenden Gründen tritt die Finanzverwaltung diesen Argumenten regelmäßig entgegen, wobei die jeweils angeführten Gegenargumente leider alles andere als überzeugend sind.

Seit dem 25.7.2012 kommt mit der erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts auf Bundesebene ein neues Argument von entscheidender Bedeutung hinzu:

Danach ist zwingend davon auszugehen, daß kein einziges Bundesgesetz unter der Geltung des bisherigen Bundeswahlgesetzes seit 1953 von „dem verfassungsmäßig legitimierten Bundesgesetzgeber“ verabschiedet worden ist.

Die AO77 fällt unter diese Kategorie. Ein Gesetz, das nicht von dem ordnungsgemäß dazu berufenen Gesetzgeber stammt, kann folglich kein rechtsstaatliches Gesetz mit dem Anspruch auf Gehorsam sein. Welche weiteren Konsequenzen die Entscheidung noch haben wird, bleibt abzuwarten. Die Wirkungen des ergangenen Urteils gehen jedenfalls durch die gesamte Nachkriegsrechtsordnung und sind auf jeden Fall in allen anhängigen Steuersachen zu berücksichtigen.

Da im vorliegenden Falle meines Mandanten jedenfalls vorläufig bis zur höchstrichterlichen Klärung von der Unwirksamkeit der AO77 ausgegangen wird, verbietet es sich, auf strafrechtliche Normen dieser AO zurückzugreifen. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ist das Verfahren einzustellen, bzw. unbefristet auszusetzen, bis höchstrichterlich entschieden ist, welche konkreten Konsequenzen der Spruch aus Karlsruhe vom 25.7.2012 – 2 BvE 9/11 auch für das Steuerstrafrecht hat.

Insoweit bestehen begründete ganz erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der in Bezug genommenen materiellen und verfahrensrechtlichen Normen insbesondere der AO, auf deren Grundlage somit rechtsstaatlich derzeit kein Verfahren nach §§ 370 ff betrieben werden kann.

Das Verfahren ist daher mangels gesetzlicher Grundlage einzustellen.

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Ich glaube, daß sich jeder darüber klar ist, was ich oben mit dem Wahnwitz auf politischer Ebene meine. Es ist im Ergebnis ein gigantisches Geldabsaugungs- und Enteignungssystem am Werk, wie es für die okkulten Nutznießer kein Krieg besser bewerkstelligen könnte. Das Tragische daran ist nur, daß die angeblich vom Volk Gewählten alles zu tun scheinen, um diesen Mechanismen zum größtmöglichen Erfolg zu verhelfen.Daraus entspringt dann wohl ihre angebliche Beliebtheit wie im Fall Merkel, wobei offen bleibt, bei wem diese Beliebtheit zu finden ist.

Jemand hat sich die dankenswerte Mühe gemacht, einmal den ESM und Fiskalpakt für Normalverbraucher verständlich zu machen. Dies will ich meinen Lesern nicht vorenthalten, wobei ich das Original unverändert lasse:

von jemanden zusammengefasst der es schwarz auf weis haben wollte auf Deutsch verständlich !!!

ESM und Fiskalpakt und wie sie funktionieren werden !!!

Ein Arbeitnehmer verdient 2.000.- Euro im Monat, hat ein Sparbuch mit 10.000 Euro.

Und ein kleines Einfamilien-Häuschen.
Ein gute Freundin kommt und sagt Ihm, es wäre an der Zeit und auch alternativlos jetzt Europa retten und den Frieden zu garantieren.

Eine nicht näher benannte Gruppe würde ab jetzt seine Ausgaben überwachen und eine andere Gruppe würde derweil mit seinem ersparten Geld Europa retten.

Es wären nur 2 Verträge zu unterschreiben, das hätten sie für Ihn schon erledigt, das wäre so in Ordnung und es würde schon alles gut.

Er stimmt zu.

Dann erst liest er die Verträge.

Als erstes findet er heraus, das er die Verträge niemals kündigen kann.

Als zweites müsse er immer den Vorgaben der beiden Organisationen folgen.

Im ersten Vertrag, der die Ausgabenseite betrifft, ist es von nun an notwendig, jeden Posten vorab genehmigen zu lassen, kann sein, das da Sachen zu bezahlen sind die er gar nicht will, ihm aber von der Gruppe vorgeschrieben werden, oder aber das nur soviel Geld für die eine Sache auszugeben ist, aber dafür mehr Geld für eine andere Sache. Oder aber manche Sachen gibt’s auf einmal gar nicht mehr.

Kreditaufnahme und Schulden machen ist strengstens untersagt.

Mitspracherecht hat er praktisch keins, da die Gruppe ihn immer überstimmen kann.

Befolgt er die Anweisungen nicht, so drohen Geldstrafen.

Soweit der Fiskalpakt im Privatleben.

Im Zweiten Vertrag muss er nun erst mal 5000.- Euro einzahlen. Was genau mit seinem Geld dann passiert, das weiß er nicht, denn alles was die Gruppe damit macht, muss sie ihm ja nicht sagen. Belege können nicht eingesehen werden, die Unternehmensform der Gruppe unterliegt nicht deutschem Recht, Haftung gibt es auch keine, wenn das Geld weg ist, ist es weg, die Leutchen kann man nicht verklagen, denn die haben Straffreiheit, egal was die anstellen. Und eine Rückzahlung der 5000.- Euro ist nicht und niemals vorgesehen.

Schon schlimm, kommt aber noch schlimmer.

Die Gruppe hat das Geld mit allen möglichen Rettungsgeschäften verplempert und nun ist es alle. Im Vertrag ist das schon vorgesehen (!!! ) und er hat sich mit der Zustimmung verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen den erforderlichen zusätzlichen Betrag einzuzahlen. Also die nächsten (nur so zum Beispiel, 5000,- Euro, könnte aber auch viel mehr sein, weil das ja im Vertrag mit Absicht offen gelassen wurde )

Die sind aber auch schnell futsch.

Da er sich ja mit dem 1. Vertrag verpflichtet hat, keine Kredite aufzunehmen, kriegt er jetzt
vorgeschrieben, wo denn bei den Ausgaben zu streichen ist, um den Zahlungsverpflichtungen für Vertrag 2 nachzukommen. Bleibt halt nur das nötigste zum Leben.

Das nennt sich dann Sparprogramm (so wie in Griechenland). Was soll ́s, es geht um Europa.

Reicht aber bei weiten nicht aus, das Geld ist schon wieder alle, also bleibt nur eins übrig: Haus verkaufen, Geld in 2. Vertrag einbezahlen, und so weiter und so weiter, eben solange bis alles weg ist.

Das ist der ESM im Privatleben

WÜRDEN SIE DIESE BEIDEN VERTRÄGE UNTERSCHREIBEN??????

Unsere Regierung und mehr als 2/3 der Abgeordneten des Bundestages haben diesen Verträgen zugestimmt.

ABER DAS ALLES HAT EINEN TIEFEREN GRUND

Die Summen, die Märkte, die Politgeplänkel, all das Drumherum ist nur zur Ablenkung. Stellen Sie sich ganz einfach vor, die beiden Organisationen, die den Fiskalpakt und den
ESM kontrollieren, wären ein und dieselbe Organisation.

Diese Leute hätten dann die Totale Kontrolle über Ihr Leben, und genau das ist der wahre Grund für diese Verträge, die Kontrolle Brüssels über Deutschland und die zwangsweise Eingliederung Deutschlands in ein Großeuropäisches „REICH’’.

Dort trifft der Arbeitnehmer übrigens dann seine alternativlose Freundin wieder !!!!.

Das also ist das ganze Geheimnis, das mit allen Mitteln und Sprüchen der ‚Alternativlosigkeit‘ so verschleiert werden muß, daß niemand dahinter steigt. Nach dieser Übersetzung kann auch der letzte full-time nebenbeschäftigte Abgeordnete seine Hände nicht mehr in Unschuld waschen. Dem ‚Übersetzer‘ sei nochmals gedankt!

Auch Michael Winkler möge es mir nachsehen, wenn ich einmal wieder eine kleine Anleihe bei ihm mache, aber sein Kommentar vom 6.8.2012 war zu demselben Thema wieder einmal Spitzenklasse:

Hängt es Ihnen langsam zum Hals heraus? Seit Jahren haben wir eine Euro-Krise, den zuständigen Vollidioten, ich meine natürlich, Volldemokraten fällt dazu nichts ein, und die Pressehuren, Verzeihung, Qualitätsjournalisten streiten höchstens darüber, ob es sich um eine Finanz-, Banken- oder Währungskrise handelt. Target 2 steigt, die Staatsverschuldung steigt, die Rettungsschirme steigen – nur bei den kleinen Leuten wird überall gespart. Das schöne neue Argument ist, daß wir eine Deflation haben, weil eben überall an den Löhnen gespart wird und außerdem in ganz Europa die Arbeitslosenzahlen steigen. Die Qualitätsjournalisten finden es beruhigend, daß immer mehr Geld gedruckt wird, doch nichts davon beim Volk ankommt.

Betrachten wir das genauer, dann findet die größte Umverteilung der Geschichte statt. Steigende Schulden bedeuten mehr Geld im Umlauf. Wenn dieses Geld nicht unten ankommt, da, wo es wirklich gebraucht wird, heißt das, daß es in den Taschen der ohnehin Reichen landet. Weltweit! Die Krise kommt, aber vorher wird noch den Bedürftigen alles abgenommen, damit sich die Reichen im Hintergrund mit diesem frisch gedruckten Geld noch das Letzte kaufen können, was auf dieser Welt von Wert und für buntes Papier erhältlich ist. Diese „Investoren“ verbessern damit ihre Chancen, gut und vor allem REICH durch die Krise zu kommen. Sie kaufen sich Macht, um jene noch mehr zu unterdrücken, die bereits jetzt schamlos ausgebeutet werden: UNS.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com