Merkel bricht permanent geltendes Recht

Von Prof. Dr. Jörg Meuthen

Liebe Leser, seit Jahr und Tag werden wir als Alternative für Deutschland nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die gesamte von Frau Merkel initiierte Masseneinwanderung über das Asylrecht komplett rechtswidrig ist: Sie verstößt bis zum heutigen Tage gegen längst geltendes Recht.

Obwohl wir darauf laufend aufmerksam machten und mit der Nennung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen belegten, übergingen die Medien diesen schwerwiegenden Vorwurf des massenhaften Rechtsbruchs durch die eigene Regierung und trugen ihn nicht der Bevölkerung zu, jedenfalls nicht in dem Ausmaß, welches erforderlich gewesen wäre, um die Dimension der Illegalität den Bürgern deutlich zu machen.

Bis heute gibt es deshalb viele Menschen, die unserer nüchternen Feststellung des Rechtsbruchs äußerst skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Sie halten dies für „fake news“, „populistisch“ oder was auch sonst noch an Kampfbegriffen durch die Protagonisten des politisch-medialen Komplexes zur Diskreditierung unserer Bürgerpartei in den Köpfen vieler Menschen verankert wurde.

Daher hier nochmals für alle – auch für alle Medienschaffenden, die hier mitlesen – die seit 1993 (!) geltende Rechtslage in Deutschland:

Art. 16a GG:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Im Klartext: Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umschlossen ist, kann auf dem Landweg KEIN EINZIGER rechtmäßiger Asylbewerber zu uns kommen.

Seine Entsprechung findet diese grundgesetzliche Regelung in der konkreten gesetzlichen Vorgabe des § 18 Abs. 2 des Asylgesetzes, denn dort heißt es eindeutig:

„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“

Und wissen Sie was, liebe Leser? Nachdem nun der Wahlkampf vorbei ist und die Stimmen für die nächsten Jahre wieder eingesammelt sind, ist man nun auch in der Union bereit, diesen permanenten Rechtsbruch so ganz nebenbei zuzugeben.

Der CSU-Spitzenkandidat Joachim Herrmann, immerhin bayerischer Innenminister und damit für die Einhaltung von Recht und Gesetz in seinem Bundesland zuständig, erklärte nämlich in einem Interview mit der „Welt“ auf die Frage, welche neuen Regelungen denn die Begrenzung der Asylzahlen ermöglichen sollen:

„Es bedarf keiner neuen Gesetze oder Grundgesetzänderungen. Wir müssen aber klären, wie umgesetzt wird, was seit 1993 im Grundgesetz und im Asylgesetz steht: Niemand hat Anspruch auf Asyl, der aus einem sicheren Nachbarland kommt. Er ist deswegen an der Grenze zurückzuweisen. Eine neue Regierung muss den Vollzug durchsetzen.“

Ein amtierender Innenminister erklärt also, dass eine seit 24 Jahren bestehende Rechtslage von allen bisherigen Regierungen – auch den von seiner CSU mitgetragenen – einfach ignoriert wurde und damit bis heute am laufenden Band gebrochen wird, und zwar ohne dass dafür irgendjemand rechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ein funktionierender Rechtsstaat sieht ganz gewiss anders aus!

Nach 24 zumindest in dieser Frage oppositionslosen Jahren werden die Kartellparteien uns nun aber im Bundestag Rede und Antwort stehen müssen. Eines ist sicher: Es kommen ungemütliche Zeiten auf diese kollektiven Rechtsbrecher zu.

Zeit für das Ende des Rechtsbruchs. Zeit für die AfD.


Quelle und Kommentare hier:
https://politikstube.com/merkel-bricht-permanent-geltendes-recht/