Mann verklagt den Staat auf Kindergeld obwohl er kein Kind hat und beruft sich auf die GEZ

von fehldruck

Herbert M. klagt

Würzburg (fhd) – Dem 53-jährigen Herbert M. aus Würzburg reicht es. Sein Leben lang hatte er sich an Vorschriften halten müssen. Als Kind ermahnte ihn seine Mutter, den Teller leer zu essen. Sogar, wenn es Spinat und Kartoffelstampf gab. Sein Deutschlehrer schrieb ihm vor, den Füllhalter in der rechten Hand zu halten, obwohl Herbert M. zur Linkshändigkeit tendierte.

kindergeldSpäter schrieb ihm seine damalige Freundin Monika vor, dass er beim Grüßen den Hut abzunehmen hätte. „Das steht im Knigge“, hatte sie gesagt. Dann gab der Anstand vor, dass er Monika heiraten müsse, bevor er mit ihr … Naja, soweit kam es nicht. Im Brief des Testamentsvollstreckers war zu lesen, dass Monika ein Häuschen von ihrem Opa geerbt hätte. Bei Nacht und Nebel war sie fort.

GEZ

So ließen sich die Ereignisse in Herberts Leben fortsetzen. Immer stand irgendwo geschrieben, was er durfte, was nicht, was er sollte und was er musste. Nun erhielt er einen Gebührenbescheid von der GEZ. Herbert M. soll für einen Fernsehanschluss bezahlen, obwohl er gar keinen Fernseher besitzt. Dies teilte er der Gebühreneinzugszentrale mit. Schriftlich, damit von ihm auch einmal etwas geschrieben stand. Allerdings interessierte sein Einwand niemanden von den Verantwortlichen. Sie lehnten seinen Widerspruch ab. Die Begründung lautete, dass derzeit jeder Haushalt die Gebühren zahlen müsste. Es käme nicht auf das Fernsehgerät an. Vielmehr gäbe es ausreichend andere Medien, über die er das Fernsehprogramm empfangen könnte. Als Beispiel führte man das Internet an. Das war für Herbert M. zu viel.

Das Gerät hätte er

In seiner Wut greift M. zu Papier und Stift. Er schreibt an das Gericht. Herbert M. will klagen. Nicht gegen die GEZ, gegen diesen Bürokratismus kommt er sowieso nicht an. Er verklagt den Staat und zwar auf Kindergeld. In der Begründung schreibt M., dass es nicht darauf ankäme, ob er Kinder hat. Wenn ja, wie viele oder eben gar keine. Das Gerät um Kinder zu zeugen hätte er, das sei ausschlaggebend. Bleibt abzuwarten, wie der Richter den Fall wertet. Womöglich muss zuvor ein Gutachter bestellt werden.


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http://fehldruck.com/mann-verklagt-den-staat-auf-kindergeld/