Land- und Bodenrechte (2)

von agmiw

Der  D E U T S C H E   K A I S E R  hat die Bodenrechte nicht verleast, geschweige den an Dritte  verschachert. Hierfür gab es weder eine Veranlassung noch die Möglichkeit!

Es gilt immer noch der Einheitswert, der Versicherungswert, der Wertindex aus dem Jahr 1914…!

Das Jahr 1914 dient als Basis, da dies das letzte Jahr in Deutschland war, in dem drei wichtige Faktoren gegeben waren:

a.  Stabile (und damit auch aussagekräftige) Baupreise.
b. Die Währung – die Mark – war goldgedeckt.
c. Außergewöhnliche Baupreissteigerungen lagen nicht vor.

1914 ist völkerrechtlich der Zeitpunkt des letzten voll souveränen Friedens. Dies der letzte gültige Rechtstand Status Quo Ante Bellum:

Deutscher Grund und Boden gehö(t)ren bereits zu diesem Zeitpunkt – bis auf den letzten Quadratzentimeter – aufgrund gültigem Stadt- und Landrecht in subsidiärer Selbstverwaltung – den souveränen Gebietskörperschaften, die zu diesem Zeitpunkt über ihre (rein politischen) Bundesstaaten gesetzgebend im Deutschen Reich konstituiert sind/waren.

Daraus folgt:
Weder das Deutsche (Kaiser)Reich, noch die Bundesstaaten haben/hatten das Grund- und Bodenrecht. Sondern ausschließlich die originären Landgemeinden.

Das bedeutet:
Verfassungsgemäß sind diese originären Landgemeinden de jure als auch de facto nicht ein Teil von einem III. Reich (deswegen auch gemäß SHAEF Artikel No. 52 von der Beschlagnahme der Alliierten des WK II ausgeschlossen), und ebenso nicht von einer Treuhandverwaltung  „Bundesrepublik Deutschland“ oder ähnlichen Nachfolgekonstrukten, sondern werden aufgrund Ermangelung der handlungsfähigen Organe des Deutschen (Kaiser)Reichs lediglich von diesen Konstrukten mehr schlecht als recht „verwaltet“.

Hier wird völkerrechtlich – entgegen der von Fürst Bismarck bewusst und über die Reichstags- bzw. Bundesratsprotokolle nachweislich gelegten Basis per reiner Sprachregelung – den bis zum  November 1918 freien Menschen jegliche Möglichkeit zur Konstitution vorenthalten.

Während heute international das Deustche Reich im Rechtsstand von Mai 1945 gesehen wird, behauptet die „BRiD“ mit der sogenanten Wiedervereinigung die Rechtsfähigkeit des Deutschen Reiches aufgehoben zu haben.

Hierzu existiert kein völkerrechtlicher Akt, der diese Aussage in irgend einer Art und Weise auch nur ansatzweise belegen könnte.

Basis allen Handelns ist bis heute das Gewohnheitsrecht.
➡ http://www.agmiw.org/?p=2904

Die Bürgermeister sind nur die Verwalter. Das wissen die meisten von Denen im ursprünglichem Sinne eher nicht. Da diesen Personen die Zusammenhänge nicht vermittelt werden. Was damit einher gegend der Hintergrund dafür ist, dass sie ihre Gemeinden mit der Anmeldung in dem globalen Geschäftsregister (e-governance; ukip.de) im Status auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft reduzieren!

Der mögliche Zugriff über die Verwaltungsebene (BRiD seit 1972) hat sich nach außen hin über das Doppik verändert.
➡ http://www.olev.de/d/doppik.htm

Dies im Rechtskreis der drei Mächte. Es fehlt jedoch die Zustimmung der 4. Macht. Haben dem die Deutschen nach RuStAG 1913 dem zugestimmt?

Echte Hoheitsrechte kann nur der vergeben, der sie diese auch inne hat. Wer diese verwalten lässt, der verliert. Wer sie behält, muss diese auch verteidigen können. Daran hapert derzeit noch…

Frage:
Kann ich da nicht dem Bürgermeister meine Willenserklärung bekanntgeben, das ich seine Art der Verwaltung nicht respektiere. Dies unter Berufung auf meine Rechte auf den Boden? Wenn das alle machen würden >51%, dann wäre doch die Sache geritzt oder sehe ich das falsch?

Antwort:
Ja, das sollte man tun. Woher soll er sonst wissen, was du von ihm willst?
Das können jedoch ausschliesslich nur nachgewiesene Deutsche im Rechtsstand vor 1914 machen.

Da die Behörden immer mehr den „Gelben Schein“ verweigern, ist für mich ein klares Signal, dass das System die im Grundgesetz noch offene Tür endgültig schliessen wollen.
➡ http://www.agmiw.org/?p=2037

Somit:
Reines Gewohnheitsrecht und die damit verbundene Umwandlung in öffentlich rechtliche Körperschaften anstelle der origiginären Gebietskörperschaften. Klärt das mal mit eurem Bürgermeister!

Der Verlust der Bodenrechte aufgrund einer longa consuetudo (Übung)

Die BRiD veranstaltet seit 2007 eine Übung. Nämlich die Umwandlung der Gebietskörperschaften in Firmen nach dem Gewohnheitsrecht. Nach dem Ablauf von 10 Jahren wird diese Übung zu positiven Recht. Und das ist bekanntlich im Jahr 2017.

„Frau“ Claudia Roth erwähnte bereits, dass nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft wird.
➡ http://unser-mitteleuropa.com/2016/08/19/11337/

Damit sollte jedem klar sein, dass in 2017 die Gebietskörperschaften endgültig zu Handelsgesellschaften geworden sind. Und ohne ein Staatsgebiet auch ein Staatsvolk obsolet wird. Wie praktisch aber auch…!

Die Staatsgewalt wurde bereits im Jahr 1950 durch die Streichung des § 15 GVG (Alle Gerichte sind Staatsgerichte) beseitigt. Ebenso über die Bundesbereinigungsgesetze. Beides ist in den Bundesgesetzblättern nachzulesen…

Unternehmen, die auf einer Parteienstruktur aufgebaut sind, welche allesamt juristische Personen sind, können auch nie Gesetze oder Verfassungen initiieren.

Aus diesem Grund stehen die Gemeinden, die von nachgewiesen, lebenden Wahlberechtigten mit Ahnennachweis vor 1914 wieder aktiviert werden, immer im höchsten Rechtskreis!

Dies in der Subsidiaritiät der Gemarkung und deren wahlberechtigten Einwohner.

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Seit dem 21. Juni 2011 ist die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst. Dies über den Ritus Mandamus und den Ritus Probatum.
Hier: öffentlicher Eintrag Nummer 983210-331235-01004.

Hiermit  ist  alle  Rechtsprechung des  Römischen  Reiches  auf  der  Erde  null  und nichtig.
Alle Cestui Que Vie Trusts sind seit dem 15. August 2011 über den Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus aufgelöst. Hier: Öffentlicher Eintrag des Dokumentes Nummer 983210-341748-240014.

( … the dissolution of  the trust  and office known as Aeterni Regis, also known as the Eternal Crown or „The Crown“ and all derivatives thereof and terminate all settlement certificates, birth certificates, death certificates, bonds and claims including termination of the authority of the Bank for International Settlements thus ending the system of debt slavery of the world. And full accounting, acknowledgment and surrender of all claims shall be provided within 42 days by the trustees and administrators…).

Mit dem Papst-Erlass vom 11.7.2013 SEINER HEILIGKEIT PAPST FRANZISKUS über die Gerichtsbarkeit der Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt im Bereich des Strafrechts  ist die Immunität aller unter der römischen Kurie gegründeten Entitäten, das sind die Mehrheit aller Staaten dieser Welt – insbesondere aber auch die USA, somit auch der ICC/CPI (Internationaler Strafgerichtshof), die allesamt auf der Basis des Römischen Rechts gegründet wurden und über das Lehnsrecht und der Verpflichtungen daraus unter dem Vatikan stehen, aufgehoben.

Das bedeutet die:
• Aufhebung der Immunität aller Richter
• Aufhebung der Immunität aller Staatsanwälte
• Aufhebung der Immunität aller Rechtsanwälte
• Aufhebung der Immunität aller Regierungsbeamten

Immunität fürs Strafrecht schützt also ab 1.9.2013 diese Personengruppen NICHT MEHR – einzig ihre Integrität, Liebe zur Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit, bewahrt diese Personen-gruppen vor Anklage und Verfolgung!

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In diesen höchsten Rechtskreis gelangt ihr nur über die Aktivierung der originären Landgemeinde…!

Ergo weder über das Handelsrecht des Deutschen (Kaiser)Reichs, weder über das Kirchenrecht und schon gar nicht unter dem Ausschluss der Susidiarität (hier z.B.: die Reorganisation von kompletten Bundesstaaten, dem Ausrufen von Verfassungsgebenden Versammlungen etc. ff.).

Auch die Religionsgemeinschaften haben die Bodenrechte verloren: Denn die Rechte am Boden sind mit der Unternehmensanmeldung der Glaubensgemeinschaften Evangelische Kirche oder Bischöflicher Stuhl und spätestens mit dem Motu Propia verloren gegangen.

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Herr Hans Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, rechnet damit, dass Terrorwarnungen wie in Hannover oder München am Silvesterabend zunehmend Teil unseres Alltags werden:

„Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Zukunft derartige Hinweise häufiger bekommen werden. Der IS hat uns, Deutschland und dem Westen, den Krieg erklärt, und er will Terroranschläge durchführen“,

sagte Maßen in einem Interview mit dem rbb-Inforadio.

Eines scheint Herr Maßen nicht realisiert zu haben:
In einem Krieg gibt es keine Terroranschläge sondern reguläre Methoden eines Krieges nach Kriegsrecht:
hier: Mord, Vergewaltigung, Plünderung und Raub!
Der Islamische Staat (IS, Daesh, al Nusra…) hat gemäß der UN-Charta (hier: Artikel 4) in seinem Gebiet ein Kalifat, einen eigenen Staat ausgerufen.
Und dieser Staat hat die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung nicht ratifiziert!

Damit gibt es keine Tabus – alle Methoden eines Krieges sind erlaubt, ohne Einschränkung!

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Ergänzende Info zum Nachdenken und Umsetzen:
Die angewandte S p e r r s c h r i f t  im Familiename (sollte auch auf dem „Gelben Schein“ so stehen ist eine bzw. die Rechtsweiche IM System!

Jeder Ausländer (!!!) und der nachgewiesene Deutsche unterliegt nicht der bundesrepublikanischen Rechtsnorm.
Es handelt sich hier um Menschen, also Natürliche Personen oder Staatsangehörige fremder Staaten, für die das Privatrecht nicht anwendbar ist…!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.agmiw.org/?p=3811