Kriminelle Juristen sind unser Unglück

Lassen Sie sich politisch nicht täuschen!

„Für Gewalt gibt es keine Rechtfertigung!“
Nordwest-Zeitung, Oldenburg v. 22.1.2011,

oder siehe Artikel 19, Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes, keine öffentliche Gewalt in einer Demokratie!!

Im Nieders. Landtag in Hannover sitzen die politischen Schwerverbrecher, die die verfassungsmäßige Ordnung verbürgter Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Gesetzen missachten! Wie auch beim Nieders. Staatsgerichtshof in Bückeburg! —

Sie erlassen Gesetze, Verordnungen, Satzungen die gegen das verbürgte Verfassungsrecht der BRD verstoßen!

Die Politik, Politiker aller Couleur, Polizei, Behörden, Stadtverwaltungen, Richter der Gerichte, besonders der Verwaltungen, Staatsanwaltschaften, Landesregierungen, Lobbyisten und Monopolisten, sowie der große Glücksbringer der (Nazi)Nation, — alle arbeiten und handeln seit dem 23. Mai 1949 mit Betrug an der verfassungsmäßigen Ordnung verbürgter Grundrechte der parlamentarischen Republik Deutschland! — Und — öffentliche Gewalt-Maßnahmen (s. Art 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gibt es in einer Demokratie nicht!! —

Der Nieders. Bürger wird aber hier und heute immer noch mit politischen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen usw. betrogen, die noch aus der sog. militärischen Besatzungszeit nach dem 2.Weltkrieg (1945 bis 1949), mittels sog. rechtswidriger „Ermächtigungen“, stammen. — (siehe nur die Nieders. Gemeindeordnung (NGO), — sie wimmelt nur so von Verbrechen, sogar gegen die Menschenrechte!!, siehe Nieders. Rundfunkgebühren-Staatsverträge (lt. BVerfGE, 1 BvR 830/06, Richter Papier), sie sind mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit unvereinbar)! — Jetzt wollen unsere Politiker hier diese politische Zwangsabgabe weiter mit politischem Betrug auf einzelne Haushalte umlegen!)!! —

Auch die Medien halten sich nicht an Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, wo es doch heißt:

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt!“

— Dies läuft m.E. in der Oldenburger Stadtverwaltung (oder auch jetzt EU-Ungarn oder Ägypten) aber anders!!

Oder die sog. Zwangsmitgliedschaften zu Zweckverbänden, die keine öffentlich-rechtlichen Verbände sind! — Oder die sog „Absprachen oder Einfädelungen“ mit den Banken, um mit sog. Pfändungs- und Einziehungsverfügungen oder Kontosperrungen, den Bürger zum Verfassungs-Betrug zu zwingen! — Hier liegen sogar schwere christlich/politische Menschenrechtsverletzungen vor (siehe Art. 5, Art.8, Art. 13 oder Art. 17 EMRK)! —

Oder eine Geschwindigkeitsmessung des Ordnungsamtes gegen Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG.

In einer parlamentarischen Demokratie hat aber heute jede Ermächtigung die verfassungsmäßige Ordnung der verbürgten Grundrechte einzuhalten!! (s. Art. 79 Abs. 3, Art. 80, Art. 81, Art. 103, Art. 129, Art. 142, Art. 70, Art. 31, Art. 28 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes)!

— Oder — mit dem (verfassungswidrigen) Nieders. Sicherheits- und Ordnungsgesetz (NSOG), soll der mündige, freie demokratische deutsche und Oldenburger Bürger zur Erduldung von Gewaltmaßnahmen und zum Rechtsbetrug von der Stadtbehörde gezwungen werden!

So will man jetzt mit einer Ermächtigung oder kriminellen Methoden der Stadtverwaltung eine sog. „Bettensteuer“ einführen oder von der Polizei eine sog. „Sperrstunde“ gegen Wirte und freie demokratische deutsche Bürger!! — Oder jetzt das neu geplante Hundegesetz! —

Und dies in einer parlamentarischen Demokratie gegen die verfassungsmäßige Ordnung verbürgter Grundrechte der BRD!! — Hier sind sog. politische Verbrecher am werken, die diese verfassungsmäßige Ordnung bewusst untergraben, um rechtswidrige Gelder zu erwirtschaften und Gewalt und Diktatur ausüben oder den Bürger verprügeln zu können!

Und wo leben wir denn hier in (Oldenburg) Deutschland oder Niedersachsen als „Rechts(staat)“?? — Obwohl Deutschland kein „Staat“ (und Nieders. schon gar nicht!), mehr ist und niemals mehr ein Staat sein wird, dafür haben die Besatzungsmächte ein für allemal gesorgt!

Wir sind eine parlamentarische Republik der Länder (siehe Präambel GG)! — Und es gibt keine Diktatur mit Ermächtigungsgesetzen der Politiker! Jede Ermächtigung hat die verfassungsmäßige Ordnung verbürgter Grundrechte einzuhalten! — Darum, bei der nächsten Wahl ein „Großkreuz“ über den ganzen Wahlzettel! — Nach Art. 17 GG hat jedermann das Recht bei einem Zivilgericht Beschwerde zu erheben, auch ohne Anwaltszwang! Jeder Politiker und Richter ist immer durch Treueeid an die Verfassung der BRD gebunden!!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.youtube.com/user/HexerKetzer