Gerichtsvollzieher und kein Ende

von Volksbewegung

Wie wir mitgeteilt bekommen haben, hat die vorläufige Festnahme des Gerichtsvollziehers inzwischen weite Kreise gezogen. Folgende Information erreichte uns:

Die Festnahme des „Gerichtsvollziehers“ wird wohl durch die Grünen Thema im „Landtag“. Der „Gerichtsvollzieherverband“ hat sich an Abgeordnete gewendet.

Johannes Lichdi ist Abgeordneter im Sächsischen Landtag für Bündnis 90/Die Grünen und unterhält in Meißen ein Regionalbüro. http://www.johannes-lichdi.de/

Der Abgeordnete Johannes Lichdi postete folgende Nazikeule auf Twitter:

„reichsdeutsche“ #nazis haben am 23.11. gerichtsvollzieher im kreis #meißen bedroht

 Siehe Twitter: https://twitter.com/JLichdi/status/275180177330409472


Anmerkung der Volksbewegung:

Soweit wir das wissen, hat es bei der vorläufigen Festnahme des Gerichtsvollziehers keinerlei Aktionen von „Reichsdeutschen“ oder von „Nazis“ gegeben.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1.) Stellt der Abgeordnete des Sächsischen Landtages alle Menschen, die sich für Recht und Gesetz und dessen Einhaltung und vor allem auch dessen Umsetzung einsetzen, unter nazistischen Generalverdacht?

2.) Ist dem Abgeordneten die durch das Grundgesetz Artikel 20 Abs. 4 auferlegte Pflicht, daß gegen jeden, der die freiheitlich demokratische Grundordnung stört, Widerstand zu leisten ist, nicht bekannt oder ignoriert er diese Bürgerpflicht oder stellt er das Grundgesetz als ein nazistisches Werk in Frage? Wenn ihm der Inhalt des Grundgesetzes nicht bekannt sein sollte, wie hat er dann die Laufbahn zum Landtagsabgeordneten ohne die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen seines Landes geschafft?

3.) Kennt der Abgeordnete nicht die neue Gerichtsvollzieherordnung vom 01. 08. 2012, wo z. Bsp. der örtliche und sachliche Zuständigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers generell außer Kraft gesetzt wurde?

4.) Muß man daraus schließen, daß alle vier Jahre von den Bürgern Personen gewählt werden, die von Recht und Gesetz keine Ahnung haben und Menschen als Nazis beschimpfen, die sich in jahrelanger Kleinarbeit durch Bundesgesetzblätter, Gesetzbücher, Internetseiten des Ministerium der Justiz etc. durchgearbeitet haben?

Diese Fragen sollte sich jeder stellen, der im nächsten Jahr vorhat, zur Wahl zu gehen und seine Stimme in die Urne zu schmeißen, damit diese Stimme für die nächsten vier Jahre als Kadaver verrottet und in diesen vier Jahren rechtkundige Menschen und Steuerzahler als Nazis vertäufelt werden.

Wenn Sie dieses vernichtende Urteil nicht auf sich sitzen lassen möchten, so sollten Sie sich an den Herrn Abgeordneten wenden und Ihre Pflicht zum Widerstand gegen Verläumdung als Nazi klar machen!

Hier eine Übersicht zur alten und neuen Gerichtsvollzieherordnung:

Alte Fassung

§ 1 GVO
Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts

Neue Fassung
A. Allgemeine Vorschriften
§ 1 aufgehoben

Anmerkung der Volksbewegung: Nur ein Beamter darf hoheitliche Verwaltungsakte durchführen! Nun ist der Gerichtsvollzieher analog der neuen GVO kein Beamter mehr. Was sollte also ein GV nun ohne hoheitliche Rechte noch durchziehen dürfen?

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 Alte Fassung

§ 22 a GVO
Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

Neue Fassung

§ 22a aufgehoben

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Alte Fassung

C. Sachliche Zuständigkeit
§ 24 GVO

Neue Fassung

C. Sachliche Zuständigkeit
§ 24 aufgehoben

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Hier ist der Link zur alten GVO: http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FGerVO1980%2Fcont%2FGerVO1980.inh.htm

Hier finden Sie die neue GVO:  http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FGerVO%2Fcont%2FGerVO.inh.htm


Quelle und Kommentare hier:
http://dem-deutschen-volke.blogspot.com/2012/12/gerichtsvollzieher-und-kein-ende.html