Geltungsbereich – “Der Aufbau des Gesetzes”

von volksbetrug

Hompage des Bundesministeriums der Justiz

Aufbau des Gesetzes

361

Der äußere Aufbau des Gesetzes wird von seinem Inhalt bestimmt. Deshalb kann ein für alle Gelegenheiten passendes Schema nicht gegeben werden. Es gibt jedoch Faustregeln, die bei jedem Entwurf eines Gesetzes zu beachten sind. So muss das Wichtigere vor dem weniger Wichtigen, die materielle Vorschrift vor der Verfahrensregelung, die Regel vor der Ausnahme und die Pflicht vor der Sanktion erscheinen.
In der Regel bietet sich der Aufbau in folgender Reihenfolge an:
Anwendungs- oder Geltungsbereich (einschließlich notwendiger Begriffsbestimmungen) Hauptteil Verfahren und Zuständigkeit Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften Übergangsvorschriften Inkrafttreten.

Bevor die das wieder mal löschen, ein Screenshot:gb

Quelle: http://hdr.bmj.de/page_c.5.html#an_361


Quelle und Kommentare hier:
http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2014/01/30/geltungsbereich-in-einem-gesetz/