von O24
Der Online-Versender wird gleich doppelt abgewatscht: Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverbandes, hat die Praxis von Amazon, Aufnahmen des Sprachassistenten Alexa von Menschen abhören zu lassen, scharf kritisiert.
„Das sind schon dubiose, wenn nicht unsägliche Praktiken“,
sagt der Verbraucherschützer der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Er ergänzte:
„Ohne eine explizite Einwilligung darf es ein Abhören nicht geben.“
Und der Staatsfunk „deckt“ noch mehr auf:
rbb exklusiv: Weil sie das Staatswohl gefährdet sieht, verweigert die Bundesregierung die Mitteilung, ob deutsche Nachrichtendienste Amazons digitalen Sprachassistenten „Alexa“ und die dazugehörigen Geräte als Abhörvorrichtung benutzen können. Das zeigen Recherchen des ARD-Politikmagazins „Kontraste“. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hatte die Bundesregierung erklärt, die Information können auch nicht eingestuft, also als Verschlusssache, herausgegeben werden, denn sollten sie bekannt werden, würden die Dienste diese Fähigkeit verlieren und es wäre dann ZITAT „kein Ersatz durch andere Instrumente möglich.“
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum sagte „Kontraste“ dazu:
„Mit Alexa holen Sie sich den Lauschangriff sozusagen in die Wohnung. Das müssen die Leute sich mal vor Augen führen. Sie tauschen ihre Menschenwürde ein gegen ihre Bequemlichkeit.“
Auch KONTRASTE hatte die Nachrichtendienste gefragt, ob sie in der Lage sind, Amazons „Echo“ Lautsprecher zu infiltrieren und als Abhöreinrichtung zu nutzen. Der BND wollte sich nicht äußern und das Bundesamt für Verfassungsschutz verwies darauf, dass es laut Gesetz das Recht zur Wohnraumüberwachung habe.
In einem unlängst öffentlich gewordenen Entwurf des Innenministeriums zur Reform des BND und Verfassungsschutz – Gesetzes sollen Hersteller wie Amazon verpflichtet werden, den Nachrichtendiensten automatisierte, technische Zugänge zu ihren Geräten einzurichten.
Thorsten Wetzling, Leiter der Abteilung „Digitale Grundrechte, Überwachung und Transparenz“ der Denkfabrik Stiftung Neue Verantwortung:
„Wenn das Gesetz kommt, dann kann das heißen, dass man das Mikrofon oder die Kamera eines jeden dem Internet verbundenen Geräts so manipuliert, dass man die Aufnahmen mithören und mitschneiden kann. Das könnten dann Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst machen.“
„Kontraste“ konnte außerdem zeigen, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden erstmals versucht haben, an Tonaufnahmen von Amazons Sprachassistenten „Alexa“ zu gelangen. Betroffen war Alexander U., über dessen Forum im sogenannten Darknet Waffen verkauft wurden – unter anderem an David S., der damit im Juli 2016 in München neun Menschen und sich selbst erschoss. Da Alexander U. in seiner Wohnung ein „Amazon Echo“-Gerät benutzt hatte, konnten die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss gegen Amazon erwirken. Der Beschluss wurde jedoch nicht vollstreckt. Alexander U. konnte auch ohne die Sprachdateien von Amazon zu sechs Jahren Haft verurteilt werden.
Fazit: Gespielte Empörung, die niemanden von der Couch lockt. Der NSA-Skandal um Whistleblower Edward Snowden hat gezeigt, dass mit dem Thema keine Revolution zu machen ist. Die breite Masse liebt ihre Gadgets, trägt das Spyphone freiwillig mit sich herum und hat auch kein Problem damit, per GPS durch das geliebte Navi jederzeit geortet werden zu können. „Ich habe ja nichts zu verbergen“, so lautet nach wie vor die Standardausrede …