Einschränkung der Barzahlung auch in der Schweiz

von Freeman

Der nächste Angriff auf unsere finanzielle Entscheidungsfreiheit ist in Vorbereitung. Wie die NZZ meldet, soll auch in der Schweiz die EU-Richtlinie über ein Limit bei Barzahlungen eingeführt werden. In der EU ist eine Ausweis- und Angabenpflicht der Herkunft ab 1’000 Euro bereits implementiert. Bisher unterstehen Barzahlungen in der Schweiz am Postschalter erst ab 25’000 Franken einer Sorgfaltspflicht. Nur, die Schweizer zahlen gerne in Bar ihre Rechnungen, speziell ältere Menschen. Sie gehen zur Post und begleichen dort mit den Einzahlungsscheinen die monatlichen Ausgaben, die sehr leicht umgerechnet 1’200 Franken überschreiten können. Ein möglicher Zwang dieses typisch schweizerische Ritual aufgeben zu müssen, nur weil behauptet wird, die Geldwäsche damit bekämpfen zu wollen, ist eine fadenscheinige Ausrede. Es geht ganz klar um Kontrolle und Überwachung des Bürgers und sonst gar nichts.

In Griechenland, Spanien und Italien hat man bereits die Finanzkrise benutzt, um die Barzahlung drastisch einzuschränken. Dort ist es mittlerweile so absurd geworden, wenn man ohne Quittung wegen 2,50 Euro für ein Getränk aus einem Cafè läuft und draussen von der Finanzgestapo kontrolliert wird, ist man ein Steuerhinterzieher. Das ist ja auch einer der Gründe für die ganze Krise. Man kann dann Massnahmen durchdrücken, die unter normalen Umständen auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung treffen würde. Nur, in diesen Ländern ist die Masse mit dem Überlebenskampf so beschäftigt, man kann ihnen sämtliche Einschränkungen aufs Auge drücken.

In Zukunft soll bei einem Betrag von über 1’000 Euro oder 1’200 Franken die Identität des Kunden und des Empfängers in einem Formular aufgenommen werden, die Herkunft sowie den Verwendungszweck des Geldes. Laut für die Post zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auch in der Schweiz.

Es muss damit gerechnet werden, dass diese Limite für die Identifikationspflicht in absehbarer Zeit auch für Bareinzahlungen innerhalb der Schweiz massgebend sein wird„,

schreibt das Uvek in seinem Bericht zur neuen Postverordnung. Und damit nicht genug: In der EU seien derzeit Bestrebungen im Gang, gar für jede Einzahlung auf das Konto eines Dritten eine Identifikationspflicht vorzusehen.

Dies könnte auch Auswirkungen auf das Angebot des Barzahlungsverkehrs der Grundversorgung in der Schweiz haben„,

schreibt das Uvek. Nur wie ich bereits oben erklärt habe, die Schweizer sind es sich gewöhnt, ihre Rechnungen in Bar am Postschalter zu zahlen.

Deshalb ist man beim Bund sich der helvetischen Eigenheiten bewusst und beobachtet darum die Entwicklung in der EU mit Skepsis. Aus der Verwaltung ist zu hören, dass die Übernahme der europäischen Regeln wohl vor allem die Kunden verärgern und der Post zusätzliche Arbeit bescheren würde. Ob sie im Kampf gegen die Geldwäscherei viel bringe, sei hingegen eine andere Frage. Denn es sei fraglich, ob routinemässige und flächendeckende Kontrollen ab einem bestimmten Geldbetrag mehr Wirkung zeigten als gezielte Kontrollen anhand von eindeutigen Verdachtsmomenten.

Fraglich ist allerdings auch, ob sich die Schweiz den europäischen Regeln entziehen kann. Das Uvek schreibt in seinem Bericht, da die Schweiz Mitglied des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Sepa) sei, würden die verschärften Regeln wohl auch hierzulande bald für anwendbar erklärt.

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz meldet Bedenken an. Geschäftsleiterin Sara Stalder rügt, dass die Post schon heute mit Gebühren und anderen Schikanen viel tue, um die Kunden vom teuren Schalter fernzuhalten. An einer allfälligen Einschränkung des Barzahlungsverkehrs hat sie daher wenig Freude. Stalder fordert vielmehr, dass die Schweiz die europäischen Regeln, wenn überhaupt, nur zurückhaltend und mit Augenmass übernimmt. Es dürfe nicht sein, dass regelmässige Kunden mit unverhältnismässigen Vorsichtsmassnahmen oder gar höheren Gebühren bestraft werden, nur weil eine kleine Minderheit die Bareinzahlungen für das Waschen von illegal erworbenem Geld missbrauche.

Geldwäsche, wenn ich das Wort schon höre. Die echte Geldwäscherei findet ja ganz wo anders und in ganz anderen Grössenordnungen statt. Zum Beispiel auf den Kanalinseln, die nicht ein Teil Grossbritanniens sind, wie viele aber meinen, sondern direkter Kronbesitz, also Königin Elisabeth II privat gehören. Sie sind auch nicht in der EU und es gelten deshalb nicht die EU-Regeln. Damit hat sich die Finanzelite ein Schlupfloch und die einzige wirkliche Steueroase in Europa freigehalten, um ihr Schwarzgeld durchzuschleusen und zu waschen.

Warum wird diese Tatsache nie bei der Diskussion über Steuerhinterziehung und Geldwäscherei erwähnt? Ja warum wohl? Weil wir es nicht wissen sollen. Hunderte Finanzinstitute, Investmentfonds und andere Finanzdienstleister haben ihren Sitz auf den Inseln, um die dreckigen Geschäfte der Elite anonym abzuwickeln. Die Schweiz wird aber dauernd verleumdet, angegriffen und erpresst. Von den amerikanischen Steuerschlupflöchern in Bundesstaat Delware oder den karibischen Inseln redet auch kaum jemand. Das behalten die Kriminellen der Wall Street schön für sich.

Hier eine Liste der Länder wo sogar Amerikaner noch gerne mit ihrem Geld gesehen werden: Andorra, Belize, Bahamas, Chile, Hong Kong, Mongolei, Philippinen, St. Vincent and Grenadines, Turks and Caicos.

Was uns erzählt wird, die drastische Einschränkung der Barzahlung durch den kleinen Mann diene der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, ist doch eine Verarsche hoch drei. Mit der Nötigung, nur noch über Banken elektronisch alle Zahlungen durchzuführen, wollen sie den gläsernen Bürger und die Möglichkeit haben, unliebsame und aufmuckende Menschen abschalten zu können. Einfach Konto und Karten sperren und man ist handlungsunfähig, praktisch tot. Haben wir ja bei Julian Assange gesehen, dem sie wegen der Veröffentlichung der US-Diplomatendepeschen innerhalb eines Tages den Zugriff auf Master Card, Visa, Paypal und Postkonto verweigert haben. So macht man die Opposition mundtot, in dem man ihnen den Geldhahn zudreht. Dann hängt man ihnen noch eine Vergewaltigung an, oder pflanzt Kinderpornobilder auf ihren Computer, und das war’s.

Auf Deutsch heisst das, genau wie wir alle aus Sicht des Staates potenzielle Terroristen sind, werden wir auch generell über einen Kamm geschert und als Geldwäscher und Steuerhinterzieher betrachtet. Wir leben in keinem Rechtsstaat mehr, wo man grundsätzlich als unschuldig gilt, bis einem die individuelle Schuld nachgewiesen wird. Nein, wir sind alle willkürlich eines Verbrechens schuldig, ausser wir können das Gegenteil beweisen. Diese völlige Umkehr des Rechtssystems gilt seit dem 11. September 2001. Seit dem leben wir in einer faschistischen Diktatur, die einen „Krieg gegen Terra“ führt, gegen die ganze Welt und uns alle.


Quelle und Kommentare hier:
http://alles-schallundrauch.blogspot.it/2012/04/einschrankung-der-barzahlung-auch-in.html