von Teredo
Der BRD-Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung
Wir untersuchen die Frage, ob in der Bundesrepublik eine freiheitlich demokratische Grundordnung existiert oder eine solche längst durch ständige Grundgesetzänderungen und GG-Mißachtung beseitigt worden ist.
Wer wünscht sich das nicht für Deutschland. In einem Rechtsstaat ist vor dem Gesetz jeder gleich. Dazu gibt es auch gültige Gesetze, die klar verständlich niedergeschrieben sind.
- Es gibt keine sakrosankten Gruppen wie u. a. Politiker, Juristen und hohe Beamten, die eine ernsthafte Strafverfolgung nicht fürchten müssen.
- In einem Rechtsstaat wird niemand mit fadenscheinigen Begründungen wegen eines angeblich beleidigenden Schreibens zu Hause überfallen.
- Es wird niemand seiner gesamten Technik und Dateien beraubt.
- Es werden niemandem seine Verteidigungsakten entzogen.
- Es wird niemand vor Gericht mittels durch die Polizei gefälschten Beweismitteln betrogen.
- Es wird niemand mit zusätzlichen hohen Kosten für das erlebte Unrecht vor Gericht belastet
- Niemand dafür auch noch zwangsvollstreckt, zur eidesstaatlichen Versicherung gedrängt oder gar zwangspsychiatrisiert.
Gesetzliche Richter in einem Rechtsstaat würden jeden solchen rechtsgrundlagenlosen Überfall und Rechtsmissbrauch unverzüglich schärfstens ahnden. Diese Form eines Rechtsstaates zeigt die Bundesrepublik Deutschland nicht.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland weder gesetzliche Richter noch verlässliches Recht. Richter sind in der BRD tatsächlich von der Exekutive kettenbestellte Erfüllungsgehilfen. In der Bundesrepublik ist die rechtsgrundlagenlose Verfolgung von rechtbegehrenden Bürgern jeden Tag schon tausendfach die Regel. Ein absichtliches gesetzliches Chaos, widersprüchliche Auslegungen für jeden Fall und die Verkommenheit der meisten bundesrepublikanischen Richter und Staatsanwälte bewirken den stetigen Niedergang im derzeitigen Deutschland.
Selbst die Grundgesetzrichter decken alles, was gegen die Wurzeln des Unrechts gerichtet ist. Und dadurch wird jeder Einzelne in einem Ausmaß geschädigt, der ihn den Existenzkampf immer schwerer bestehen lässt. Wer kann sich die hohen Lebenshaltungskosten denn noch leisten, wenn man u. a. von dem versteuerten Nettoeinkommen für einen Liter Benzin etwa 150 % des tatsächlichen Warenwertes an Steuern zahlen muss. Kurzum, jedem fehlt letztendlich viel Geld, weil es ihm vorher durch die tatsächlich nichtigen Gesetze von wahlfälschenden Volksvertretern über deren ausgesuchten Erfüllungsgehilfen abgezwackt wird.
Warum aber lassen sich das die Deutschen gefallen? Weil sie vielleicht durch die zwangsbezahlten öffentlichen Medien ebenso wie durch die überbezahlten Politiker oder die privaten Medienunternehmer hinter Licht geführt werden? Richtig!
Da ist unbedingt Hilfe zur Selbsthilfe angesagt. Vielleicht könnte man doch nur einfach sein Geld behalten und weggesteuertes zurückfordern?
Also:
Nach welchem Recht lässt sich jemand durch die Bundesrepublik eigentlich besteuern?
In einem Rechtsstaat wird die Steuerpflicht in der Verfassung festgelegt, weil die Eigentumsrechte erheblich tangiert werden. Die Bundesrepublik hat keine Verfassung. Sie hat ein Grundgesetz der Siegermächte für die besiegten Deutschen. Wenn man im Artikel 146 GG das Wort Grundgesetz durch das Wort Verfassung austauscht, heißt es dort:
„Diese Verfassung verliert seine Gültigkeit an dem Tag, ……, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wäre also das Grundgesetz eine Verfassung, wie irreführende Bezeichnungen im Grundgesetz behaupten, wäre das Grundgesetz per Feststellung nach Artikel 146 im Status des Entstehens gestorben. So erfolgte das Ende des Grundgesetzes aber auch spätestens durch Streichung des GG Art. 23 alter Fassung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, vom 28.09.1990. Wenn es je rechtskraftfähig ratifiziert worden wäre. Im Internet findet man dazu unwiderlegbar mehr.
Im Grundgesetz steht nun an keiner Stelle eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern. Es gibt keine Bezeichnung von Steuerpflichtigen. Eine Belastungsbegrenzung fehlt. Das ist die ideale Situation, die Bundesjuristen hemmungslos durch unbeachtliche Rabulistik gefüllt haben. Als oberster Rechtsverdreher fungiert wie immer das Grundgesetzgericht. Die einschlägige und bisher einzige bekannte Fundstelle im Grundgesetzkommentar von Jarass/Pieroth, GG, 9. Auflage 2007, Art. 105, Rn. 2, lautet aber erstaunlicherweise:
Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301)!
Also muss jetzt dem Leser entgültig klar sein:
Das Grundgesetz enthält keine Steuerpflicht!
Nun kann man aber nicht einfach gegenüber „Bürgern“ stillschweigende Gesetze ohne klaren, für jedermann verständlichen Wortlaut voraussetzen, weil solche Gesetzgebung immer nichtig sein muss und nichtig ist. Das liegt an folgendem:
Das Zitiergebot nach Art. 19 (1) GG bezüglich des Eigentums nach Art. 14 GG u. a. können in einer stillschweigenden Voraussetzung leider nicht beachtet werden. Ein Gesetz ist aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland aber nichtig, wenn das Zitiergebot nicht beachtet wird.
Der unabdingbar territorial-räumliche Geltungsbereich kann für eine stillschweigende Voraussetzung auch nicht stillschweigend bestimmt werden. Auch deshalb ist jedes Gesetz ohne territorial-räumlichen Geltungsbereich nach bundesrepublikanischer, höchstrichterlicher Rechtsprechung nichtig. Das trifft nebenbei für das Grundgesetz selbst auch noch zu.
Soweit sich die Bundesrepublik nun zwecks Erhalt der Steuerquellen über ihre nur exekutiv tätigen Finanzrichter als nicht gesetzliche Richter auf Art. 123 GG und vorkonstitutionelle Gesetze ohne nähere Angaben beziehen, wollen sie sich damit tatsächlich selbst auf die Weimarer Verfassung berufen. Diese Gesetze können leider das Zitiergebot nach Art. 19 (1) gar nicht erfüllen.
Das Grundgesetz gab es für vorkonstitutionelle Gesetze als Gesetze vor dem Grundgesetz logischerweise noch nicht.
Damit wäre eine Steuerpflicht für die Bundesrepublik Deutschland juristisch korrekt beerdigt.
Soweit die angesprochenen Finanzämter und Finanzgerichte bisher schwach argumentierend nur noch auf die Abgabenordnung und nachfolgende Steuergesetze verweisen, sind diese auch spätestens nach Außerkraftsetzung der Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 an keine Weimarer Verfassung und kein Grundgesetz festgemacht und insgesamt nichtig.
Und wieder zeigt sich der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und der Bundesrepublik.
Den bundesrepublikanischen Juristen sind zu entsprechenden Vorträgen in schon vielen laufenden Gerichtsverfahren zunächst immer neue, dubiose Ersatzauslegungen eingefallen. Diese wurden dann in den nächsten Verfahrensrunden aktenkundig solange als grundgesetzwidrig widerlegt, bis keine Begründung mehr gefunden wurde. Die Bundesjuristen sind dadurch schon definitiv in Erklärungsnot getrieben worden. Unter Vortäuschung eines Rechtsstaates verurteilen so genannte Finanzrichter seit dem 28. 04. 2008 z. B. am Nds. FG nur noch im offenem Rechtsbruch durch ständig massive Rechtsbeugung zur Steuerzahlung.
Sie nehmen dabei bewusst in Kauf, dass die Vollstreckungsmaschinerie der Bundesrepublik über Recht begehrende Bürger herfallen kann, um deren Existenzen planmäßig zum Nutzen der eigenen zu ruinieren.
Die dem Grundgesetz fehlende Steuerpflicht für den „Bürger“ wird dabei einfach ignoriert. Aber wer lässt sich schon über längere Zeit ohne Rechtsgrundlagen abzocken? Wenn er aufgewacht ist?
Das wird also erkennbar nicht mehr lange gut gehen. Jeder zur Steuerzahlung gezwungene „Bürger“ kann nämlich seine Steuerzahlung seit dem Erlass des Grundgesetzes rückwirkend von den Eintreibern oder deren Rechtsnachfolgern auch persönlich zurückfordern. Ohne Verjährung.
Er wird natürlich nichts bekommen, weil Recht haben und Recht bekommen heute in Deutschland bekanntlich noch ein Massenproblem ist.
Zur Zeit erlebt man nun spannende Treibjagden auf viele reiche Steuerhinterzieher, die also tatsächlich völlig ohne Rechtsgrundlagen stattfinden. Jeder vernünftige „Bürger“ wird in einem sicheren Rechtsstaat auch seinen zumutbaren und fairen Anteil am Staatshaushalt leisten. Dafür erwartet er aber eine absolut verlässliche Rechtsicherheit, die er in der Bundesrepublik niemals hatte und bekommen wird.
Zur Abwehr einer solchen Entwicklung wurde das Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) GG geformt. Insoweit wäre aufgrund der vielfachen Verweigerung von verlässlichem Recht auch Widerstand in allen Facetten erlaubt und die Verweigerung von Steuerzahlungen völkerrechtskonform. In der Bundesrepublik braucht es jedoch nicht einmal dieser Verweigerung, weil es ohne Anbindung an das GG kein einziges gültiges Steuererhebungsgesetz geben kann.
Was als Steuerhinterziehung verfolgt wird, wäre also nichts anderes als erlaubte, stillschweigende Kündigung einer nicht existierenden Steuerpflicht im Wege stillschweigender Voraussetzung durch konkludentes Handeln. Konkludentes Handeln wird dabei juristisch als Ersatz für verbale Willensäußerungen verstanden.
Es kommt aber noch toller. Wenn man die Steuerpflicht ohne Grundgesetz stillschweigend gegenüber „Bürgern“ voraussetzt, können doch schwerlich im Ausland wohnende Deutsche Bürger der Bundesrepublik sein. Insoweit sind alle Doppelbesteuerungsabkommen noch näher zu betrachten.
Wer die Einführung in die Steuerrechtslehre bis hierher zur Kenntnis genommen hat, kann bezüglich der vorgelegten Fakten nun darüber nachdenken, weshalb er diese nicht von seinen Steuerberatern oder Rechtsanwälten gehört hat. Dabei darf er sich aber damit trösten, dass in der Bundesrepublik flächendeckend exerziertes Unrecht niemals mehr verjähren kann.
Jeder besteuerte Bürger hat also faktisch ein riesiges Sparkonto, welches aus Anteilen am Gesamtvermögen der an der Steuerbeitreibung Beteiligten besteht. Wer den Schaden verursacht, darf ja auch die möglichen Folgen nicht übersehen.
Natürlich werden die augenblicklichen bundesrepublikanischen Machtinhaber als negative Musterbeispiele für Menschenrechtler und Rechtstreue alles unternehmen, um den Beginn der Schadensersatz- und Wiedergutmachungszahlungen noch ein bisschen hinaus zu schieben.
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