diesmalwaehleich.eu: Wie die EU die DSGVO verhöhnt

von PPQ

Es war vor einem Jahr, als die Europäische Union endlich auch mal ein Ziel erreichte. Mit der Datenschutzgrundverordnung verpasste sich die Gemeinschaft nach jahrelangen zähen Verhandlungen grundlegende Datenschutzregeln, die weltweit ihresgleichen suchen.

Europa wurde, zumindest aus der Sicht seiner Anführer, zum Datenschutzparadies, in dem die Bürgerinnen und Bürger umfassende rechte gegenüber allen haben, die Daten in jedweder Form verarbeiten. Die ganze Welt werde sich, so jubelten Politiker in Berlin, daran ein Beispiel nehmen und versuchen, es den Vorreitern aus der EU nachzutun.

Dazu ist es bisher weder in den USA noch in Asien gekommen, aber auch das EU-Parlament in Brüssel klinkt sich inzwischen entschlossen aus aus der Umsetzung der Vorschriften, die den europäischen Datenschutzbehörden seit Monaten Anlässe liefern, hohe und ganz hohe Bußgelder gegen Firmen und Privatleute zu verhängen, die gegen die umfassenden Datenschutzvorschriften verstoßen.

Für die EU selbst scheint hingegen eine Art diplomatische Immunität zu gelten. Das Europäische Parlament beispielsweise betreibt eine Internetseite, die der Vorgabe, es müssten verfügbare Verschlüsselungstechnologien genutzt werden, Hohn spricht. Unverschlüsselt auch nach zehn Monaten, setzt sich das EU-Parlament souverän über die selbstgemachten Vorschriften hinweg, auch auf ein Impressum, das die DSGVO zwingend vorschreibt, verzichtet die europäische Volksvertretung, ebenso wird kein Datenschutzverantwortlicher namentlich genannt, wie es die neuen Regeln eigentlich vorschreiben.

Ein Vorbild, das Schule macht. Von der Linken Gabi Zimmer über die Sozialdemokratin Constanze Krehl bis zum CDU-Mann Axel Voss, der die Besucher seiner Internetseite nicht wie vorgeschrieben über deren Datenschutzrechte und die Verwendung von Cookies aufklärt, setzen sich EU-Abgeordnete reihenweise über die Vorschriften hinweg, die sie selbst beschlossen haben.

Und auch die EU selbst hält nichts davon, sich an das zu halten, was sie anderen vorschreibt: Auf der neuen Seite diesmalwaehleich.eu, einem Propagandaangebot, das ebenso plump wie ranschmeißerisch für die anstehende EU-Wahl im Mai trommelt, gibt es zwar eine Datenschutzbelehrung – die aber ist auch auf dem deutschen Webangebot nur in Englisch abrufbar und entspricht damit nicht der DSGVO-Vorgabe der leichten Verständlichkeit.

Doch auf die kommt es vielleicht gar nicht an bei einer Seite, die zwar von Europäischen Parlament selbst registriert wurde, auf das zwingend notwendige Impressum aber wie selbstverständlich verzichtet. Stattdessen gibt es einen winzigen Copyright-Hinweis: © 2018 Europäische Union.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.politplatschquatsch.com/2019/03/diesmalwaehleicheu-wie-die-eu-die-dsgvo.html