Dies soll nur ein kleiner Hinweis bei Gerichtsauftritten sein…

von andre wessels

Gericht:

stehen bleiben..

an alle Fragen die der „Richter“ stellt: Antwort:  gehen wir einen Vertrag ein ?

…und immer wiederholen.

Antwort JA : …iCH möchte mit Ihnen kein Geschäft eingehen, da iCH kein Personal bin..

iCH erinnere Sie an GG Art. 101.

iCH habe KEINEN Personalausweis, der wurde eingeführt am 1. Januar 1951

Punkt 1: Ausnahmegerichte sind unzulässig, niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden

Punkt 2: Gerichte für besonderte Sachgebiete können nur durch Gesetze errichtet werden

(die einzigen Sondergerichte, vom Alliiertenrat zugelassene Kontrollratsgesetz 35: sind Arbeits- und Schiedsgerichte.)

GVG § 15 (Staatsgerichte wurden gestrichen) also ist hier alles freiwillige Gerichtsbarkeit.

Jedes Gesetz muß einen räumlichen Geltungsbereich definieren, gemäß BVerwGE, Titel 17,192 = DVBI 1964, 147

Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.

BVerfGE – Titel: 3,288 (319 f):6,309 (338,363)

1. Bereinigungsgesetz vom 19. April 2006:

Gültig 24.4.2006 – hier Einführungsgesetze

Änderungen:

Artikel 14 – GverfG – weg    (galt im ges. Reichs – 1.2.1877)

Artikel 49 – ZPO     –  weg

Artikel 67 – StPO    –  weg

….deswegen UNGÜLTIG  –  keine rechtl. Grundlage

GG Artikel 20, Abs. 3  –  die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ….gebunden.

2. Bereinigungsgesetz

Gültigkeit vom 30. Nov. 2007 Artikel 57  – OWiG  –  weg  (Geltungsbereich, außer auf Schiffen und Flugzeugen)

Artikel  4   – Aufhebung der Aufhebung (!)  EuGH (Az.: EGMR 75529/01 vom 8.6.2006)

– Bundesgesetzblatt, Seite 2614

Haben sich die Besatzungsmächte mit Artikel 4, § 3, zu ihren Rechten und Pflichten bekannt.

….übrigen: dies alles wurde offiziell seitens der Richterschaft unterschrieben.

(SHAEFT – (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force = “oberste Behörde der Alliierten Streitkräfte”)

Bei Antwort des Richters NEIN:  also lügt er……zeigen mir bitte Ihre Bestallungsurkunde und Legitimation (Amtsausweis)

—–

Bonmot:

Verfassungs- Artikel 137 Weimarer Verfassung vom 11. August1919, regelt die Kirche ihre Probleme selbst, auch zu erkennen im GG Artikel 140 (Päpstliche Bulle)…

Danke an den Autor (Text wurde per Mail zugesandt)

Danke an PH

Herzlichst

Ihr Nussknacker (andre wessels)

 


Quelle und Kommentare hier:
http://missionsuijuris.wordpress.com/2012/09/14/dies-soll-nur-ein-kleiner-hinweis-bei-gerichtsauftritten-sein/