von ironleafs
Im StAG (Staatsangehörigkeits-Gesetz) der BRD finden wir in Paragraph 1, folgenden Text: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html(Besonders lustig finde ich an der Internetpräsenz des Bundesinnenministeriums der Justiz, das sie selber schreiben: “Nichtamtlich”, damit dürfte schon klar sein, das es sich hier um kein Amt handelt.)
Im §1 des StAG kann man lesen,
“Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”
Lustigerweise schreiben sie nicht hinein wodurch man diese nun besitzt. Die wichtigste Information belässt man nebulös im Dunkeln. Die BRD hat ein übeles Problem, denn sie hat weder ein eigenes Staatsterritorium, noch ein eigenes Staatsvolk. Die BRD behautet auch heute noch das dass RuStAG 1913 nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Hier Beispielsweise in einem Schreiben vom Landkreis Demmin vom 01.März. 2006:
Wie nun jeder selber lesen kann, gibt es keine Staatsangehörigkeit der BRD. Aber wenn, das RuStAG 1913 noch gültig ist, dann sollte man auch wissen was dort drin steht nicht wahr?
Schauen wir doch dort einmal in den Paragraph 1:
Dort ist also zu lesen:
“Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat… besitzt.”
In einem Bundesstaat? Das Deutsche Reich besteht aus 25 Bundesstaaten, wie zum Beispiel, Preussen, Königreich Bayern, Sachsen, Hessen, Baden usw… diese gehören mittelbar zum Deutschen Reich. (somit besaß man die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, sowie die mittelbare Reichsangehörigkeit.)
Falls sich nun jemand fragt welche Staatsangehörigkeit er besitzt, oder wie er diese zurück erlangen kann, kann er sich gerne bei mir melden.