Der Unterschied zwischen dem Personalausweis, Stag-Ausweis (116/1) und Rechtsstellung als Deutscher (116/2)

ironleafs

Eigentlich dachte ich, die Fragen zum StaG-Ausweis, hätten sich durch den Dialog zwischen mir und Frank M. geklärt. Allerdings bin ich nun mit Fragen überhäuft worden, die ich mir nicht erklären kann. Es hätte doch genügt, wenn ihr euch den Text durchgelesen hättet und dann mal ein bisschen recherchiert hättet.

Einige Leute haben mir sogar ein paar böse Private Emails geschickt, obwohl die Leute vor ein paar Tagen am Telefon noch ganz nett geklungen haben.

Na, ja. Ich will mal nicht so hart sein, denn ich merke ja das die meisten Leute nicht in der Lage sind, etwas selbstständig nachzuforschen, oder selbstständig zu denken. Also erkläre ich den ganzen Sachverhalt nun zum Tausendsten mal…

Das hier ist das Deutsche Reich von 1871 bis 1918. Alles was in dieser Zeit an Recht gesprochen wurde, ist Deutsches Recht.

1.Retallack_map2_ger_600px

Hier gab es eine sogenannte mittelbare Reichsangehörigkeit, diese bestand aus den Bundesstaaten, Königreich Preußen, Königreich Bayern, Sachsen, Württemberg usw…

Es gab insgesamt 25 plus das Reichsland Elsaß-Lothringen, welches nach dem Rustag 1913 als Bundesstaat gilt.

Alle diese Leute konnten einen Heimatschein beantragen, Heute nennt man diesen auch Stag-Ausweis.

Nach dem ersten Weltkrieg, wurden folgende Gebiete Rechtswidrig vom Deutschen Reich abgetrennt, das Reichsland Elsaß-Lothringen, die Provinzen Westpreußen und Posen, Nord-Schleswig und Eupen-Malmdey.

Hier rot eingezeichnet.

2.wk1_

Wenn diese Leute einen Antrag auf einen Heimatschein stellen, bekommen sie die sogenannte Rechtsstellung als Deutscher. Da sich die Leute in einem Bundesstaat befinden und somit eindeutig eine Staatsangehörigkeit besitzen. Die Behörden nennen dies auch die Äußeren Reichsgrenzen.

…so und nun wird es etwas komplizierter.

Unter der Diktatur zwischen 1933 und 1945 kamen unter anderem die Gebiete Böhmen und Mähren hinzu, man spricht hier von Volksmandaten. Das sind also Deutsche durch Abstammung, oder durch Wahl, die sich aber in keinem Bundesstaat des Reiches befanden.

3.Grossdeutsches_Reich_NS_Administration_1944

Nach dem Krieg wurden die Gebiete wieder abgetrennt. Die Nachfahren dieser Leute bekommen wenn sie einen Stag-Ausweis beantragen, ebenfalls die Rechtsstellung als Deutscher. Aber sie besaßen keine Bundesstaatenangehörigkeit.

4.in-wk2

Nun wird es noch ein wenig komplizierter. Das Besatzungskonstrukt der Weimarer Republik degradierte die Bundesstaaten zu sogenannten Reichsländern, welche als „Staaten“ bezeichnet werden sollten. Beispiel „FreiStaat Preußen“. Hier war der Bundesstaat bereits durch einen Rechtswidrigen Trick verloren (1919 – 1922).

1934 wurden die Inländer, welche die mittelbare Reichsangehörigkeit besaßen, zu unmittelbaren Reichsangehörigen gemacht, also praktisch zu Ausländern. Die Inlandsangehörigkeit existierte aus Sicht von Adolf Hitler nicht mehr, weil die Weimarer Republik diese schon zerstört hatte. Herr Hitler zerstörte hierauf dann den Rest der Bundesstaatlichkeit. (vor allem im Fall Preußen).

Die Ursprüngliche Unmittelbare Reichsangehörigkeit, war die der Schutzgebiete im Ausland. Rechtlich war dies nicht ganz so tragisch, da die Unmittelbaren Reichsangehörigen, ebenfalls in vollem Umfang das Deutsche Recht benutzen konnten.

Man legte nun fest, das alle Leute in den Inneren Reichsgrenzen die Unmittelbare Reichsangehörigkeit auf Antragstellung erlangen konnten. Die Inneren Reichsgrenzen sind die von 1937.

5.dr37

Diese Staatsangehörigkeit wurde 1934 mit der Bezeichnung „Deutsch“ versehen, stammte aber nicht von Adolf Hitler, wie viele Wirrköpfe behaupten, sondern stammte aus dem Kaiser Reich. Hitler gab ihr lediglich die Bezeichnung „Deutsch“. Personen mit dieser Rechtsstellung sind trotzdem Deutsche Staatsangehörige GG 116/1 und fallen somit unters Deutsche Recht EG BGB (Personalstatut) Artikel 5 Abstatz 1 letzter Satz, in Kombination mit (ordre public) Artikel 6.

Die letzte Möglichkeit die es gibt ist der Personalausweis. Hier geht man noch einen Schritt weiter, und entzieht der Person auch noch die Unmittelbare Reichsangehörigkeit, denn hier wird nur noch eine Vermutung & Glaubhaftmachung ausgestellt.

6.Aschaffenburg1

Das bedeutet im Klartext, diese Person ist nun komplett Staatenlos! Die BRD, oder EU kann sich einen Fiktiven Rechtskreis schaffen und denjenigen einfach dort hinein verfrachten. Vermutungen und Glaubhaftmachungen, fallen unter die sogenannten „Juristischen Fiktionen“. Eine Fiktion ist nur eine Vorstellung und keine Tatsache auf die man sich berufen kann.

Also merke:

Personalausweis / Reisepass = Staatenlos, juristische Fiktion. Der Inhaber unterliegt dem Seehandelsrecht und wird wie Fracht behandelt, ohne Eigentümer.

StaG-Ausweis (116/1) = Deutscher Staatsangehöriger, im inneren Reichsgebiet von 1937, auch Ostpreußen, Schlesien, Pommern, aber trotzdem wie ein Ausländer mit den Rechten eines Deutschen.

StaG-Ausweis mit der Rechtsstellung als Deutscher (116/2) = Ist entweder Bundesstaatenangehöriger im Äußeren Reichsgebiet von 1914, Westpreußen, Pommern, Elsaß-Lothringen, oder auf der Volksliste durch Mandat und ohne Bundesstaatenangehörigkeit, siehe Böhmen und Mähren.

Ich hoffe das dies nun endlich klar ist!

Wir arbeiten gerade daran wie man von 116/1 in 116/2 kommt, und werden dazu auch noch ein Anleitungsheft machen, aber das geht halt nicht so schnell, weil wir erst immer alles ausprobieren und dann dokumentieren müssen. Also ein bisschen Geduld.

Dennoch ist der 116/1 Stag-Ausweis nicht schlecht, denn ihr habt zumindest schon mal Anspruch auf Deutsches Recht. Der 116/2 ist sogar noch besser, aber derzeit für die meisten von uns nicht erhältlich.

Lasst euch nicht immer erzählen, das ihr egal mit welchem Schein ob 1, oder 2 Nazis seit, das ist kompletter Unfug!

Bitte fangt doch erst mal an selber zu denken, bevor ihr irgendwelchen Meinungsmachern hinterher rennt, ohne selbst recherchiert zu haben.

Gruß

Eisenblatt


Quelle und Kommentare hier:
http://www.eisenblatt.net/?p=18738