Der Kalergi-Plan zur Abschaffung der christlichen Völker Europas

von GUN

Seit 1922 wird im sogenannten Kalergi-Plan die Abschaffung der europäischen Völkervielfalt angedacht und seine “Alternativlosigkeit” herbeigeredet.

Obendrein erhielt Bundeskanzlerin Angela Merkel 2010 die Auszeichnung des “Europapreises” der “Coudenhove-Kalergi Stiftung”. Wer hier keinen Zusammenhang sehen will, sollte erneut nachdenken.

Graf Nikolaus Coudenhove-Kalergi legte offen und politisch die Abschaffung der europäischen Völkervielfalt bereits in den frühen Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts dar. Er war der Gründer der Paneuropa-Bewegung, die als Keimzelle der Europäischen Union gilt.

Kalergi verfasste zwei Schriften zum Thema Multikulturalismus. Es sind “Adel” aus dem Jahr 1922 und “Praktischer Idealismus” von 1925. Im letzteren Buch lesen wir:

“Der Mensch der fernen Zukunft wird Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteilen zum Opfer fallen.“

“Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äußerlich der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker durch die Vielfalt der Persönlichkeit ersetzen.“

Bis heute reden Kalergis Nachfahren und Anhänger die angebliche “Alternativlosigkeit” einer Völkervermischung hartnäckig herbei. Noch Monate vor dem Anlanden der afrikanisch-nahöstlichen Millionen an den Gestaden Europas, schrieb Barbara Coudenhove-Kalergi in einer Kolumne für den österreichischen “Standard”, dass “jetzt für Europa eine Epoche der Völkerwanderung und Masseneinwanderung anbricht, die die Bevölkerungsstruktur Europas noch gehörig durcheinanderbringen wird. Es ist unumkehrbar.“

“Europa bekommt ein neues Gesicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht. Wir leben in einer Ära der Völkerwanderung. Sie hat eben erst begonnen und sie wird mit Sicherheit noch lange nicht zu Ende sein.“

Diese Worte stammen vom Januar 2015. Barbara Coudenhove-Kalergi ist die Nichte von Graf Coudenhove-Kalergi. Weiter spricht ihr Artikel von einer “Gleichschaltung” der Kulturen und einer Mehrheit von braunen und schwarzen Gesichtern, wie man sie bereits in der Londoner Bahn sehen könne. (https://derstandard.at/2000010102927/Eine-Voelkerwanderung)

Angela Merkel erhielt 2010 den Kalergi-Preis

Bereits im Jahre 2010, also Jahre vor der durch sie herbeigeführten “Flüchtlingskrise” erhielt Bundeskanzlerin Angela Merkel die Auszeichnung “Europapreis” just dieser “Coudenhove-Kalergi Stiftung”. Merkel betonte bei der Entgegennahme des Preises, die Auszeichnung sei für sie ein Ansporn, mit ihrer Arbeit für Europa engagiert fortzufahren. Dieses Engagement hat sie dann 2015 unter Beweis gestellt. Sie treibt Kalergis diabolisches Konzept der größtmöglichen Vermischung aller Völker und Kulturen voran.

Spätestens in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015, als Angela Merkel, gemeinsam mit ihrem österreichischen Kollegen Faymann, die deutschen und österreichischen Grenzen öffnete, um die in Ungarn gestoppten Flüchtlingsmassen nach Deutschland zu leiten, hatte sie ihren Namen als “Flüchtlingskanzlerin” weg.

Inzwischen sollte jedem klar sein, dass Merkel ihre Multi-Kulti- und Integrationsagenda um jeden Preis und ungeachtet jedweder Kosten und Sicherheitsrisiken für das deutsche Volk, durchsetzen will.

Offenbar sieht das politische Establishment Kalergis Schriften als Vorbild für ihre Politik und verfolgt eine Art Kalergi-Ideologie der sich selbst erfüllenden Prophezeiungen.

Wer einen genaueren Blick auf die Fakten und Zusammenhänge rund um die Flüchtlingskrise wirft, merkt, dass das Szenario von langer Hand geplant und von Eliten wie George Soros eingefädelt wurde. Kalergis Voraussagen erfüllen sich gewiss nicht zufällig.

Der vatikanische Bischof Athanasius Schneider bestätigte dies gegenüber einer Italienischen Zeitung:

Die Flüchtlingskrise ist ein Plan, der von internationalen Mächten für lange Zeit inszeniert und vorbereitet wurde, um die christliche und nationale Identität der Völker Europas radikal zu verändern.” (https://yournewswire.com/vatican-bishop-catholic-george-soros/)

Auch dieser unsägliche Papst Franziskus unterstützt diesen Plan und fordert tatsächlich europäische Frauen auf, muslimische Migranten in ihre Bevölkerung zu “integrieren”, indem sie mit ihnen brüten, um der “rückläufigen Geburtenrate” entgegenzuwirken, die er der Selbstsucht weißer Menschen anlasten würde. (https://yournewswire.com/pope-francis-women-muslims/)

Die juristische Bewertung der Straftaten Merkels

Neulich vertrat jemand mir gegenüber die Meinung, Frau Merkel habe aus humanitären Gründen 2015 die Grenzen geöffnet. Eine solche Meinung ist entweder bodenlos stupide oder bodenlos kriminell. Sie mutet mir sehr goebbelesk an, nämlich als ob jemand sagen würde, Hitler habe die Juden aus humanitären Gründen ermordet, um schlimmen Schaden von seinem Volk abzuwenden. Eine solche Meinung missachtet nämlich juristische Fakten.

Zunächst lasse ich den deutschen Staatsphilosophen und Staatsrechtler Prof. Dr. Joseph Isensee zu Wort kommen. Er sagt:

Ich bin erstaunt, dass bei einer so wichtigen Entscheidung wie der Aufnahme von Flüchtlingen auch nach vier Monaten nicht nach der Rechtsgrundlage gefragt wird.

Diese kann nicht in der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin liegen, denn die Richtlinienkompetenz betrifft nur das Verhältnis der Regierungschefin zu den Ressortministern. Wo ist das Parlament geblieben?

Die geringfügigsten Änderungen des Datenschutzes, kleine punktuelle Einsätze der Bundeswehr im Ausland, minimale Änderungen im Steuerrecht werden streng der Gesetzgebung unterworfen. Hier, wo es um die wirklich großen Fragen geht, die die Zukunft des Landes irreversibel bestimmen, die Zusammensetzung der Bevölkerung und deren Zusammenhalt, bleibt der Bundestag außen vor.

Alle ‘wesentlichen’ Regeln des staatlichen Zusammenlebens bedürfen des parlamentarischen Gesetzes. Die Parole ‘Wir schaffen das’ ist eine politische Hoffnung, aber kein Gesetz.“

Was Prof. Isensee hier sagt, ist schlicht ausgedrückt, dass das Parlament in einem Akt des Staatsstreichs übergangen wurde. Nicht das vom Souverän Deutschlands – dem deutschen Volk – mit Erlass und Änderungen von Gesetzen per Wahl beauftragte Parlament – also die Legislative bestehend aus Bundestag und Bundesrat – hatte entschieden “Flüchtlinge den Grenzübertritt zu gestatten, sondern die Regierung – also die Exekutive – überging die Legislative in einem Putsch, um bestehende Gesetze einfach außer Kraft zu setzen.

Der Staatsstreich oder Putsch ist ein schweres Verbrechen, welches in unserem Fall die gesamte Regierung in gemeinschaftlich begangener Verschwörung gegen den Souverän und die von ihm bestellte Legislative beging.

Des Weiteren gilt §81 StGB n. F.:

Hochverrat begeht, “wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.“

Der Tatbestand ist durch eine Handlung erfüllt, die unternommen wird, um einen der beschriebenen Handlungserfolge herbeizuführen, wenn dies durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt geschieht und dabei Vorsatz im Spiel ist. Dass der Bestand Deutschlands in Gefahr gerät und damit Nr. 1 erfüllt ist, wird mittlerweile öffentlich zugegeben. So wird der bayrische Justizminister Bausback in der FAZ online am 13.10.2015 zitiert.

Die verfassungsmäßige Ordnung gem. Nr. 2 kann durch die Eröffnung der Einwandererflut ebenfalls verändert, wenn nicht vollständig untergraben und aufgehoben werden: Bereits das Asylgrundrecht selbst ist gefährdet, denn gemäß Artikel 16a Absatz 2 GG kann sich niemand berufen, der aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat einreist.

Außerdem wird Artikel 14 GG ausgehebelt, der das Eigentum schützt. Die Kommunen gehen inzwischen nämlich zur Beschlagnahme von Grundeigentum der Bürger, Wohnungen, leerstehende Hallen, sonstige Immobilien über. Enteignungen sind zwar grundsätzlich möglich, aber sie dürfen das Institut Eigentum an sich nicht in Frage stellen und müssen dem Gemeinwohl dienen.

Es liegt jedoch kaum im Gemeinwohl, Menschen in Deutschland unterzubringen, die kein Recht dazu haben, was für 99,9% der Einströmenden zutrifft. Im Jahr 2015 waren von der einen Million Eingereister nur 19 Personen legal eingereist. Hier fordert das Gemeinwohl die Abschiebung und nicht die Unterbringung!

Ebenso wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nach Artikel 28 GG abgeschafft, denn wenn die Gemeinden von oben gezwungen werden, eigene Liegenschaften, wie Stadthallen, Turnhallen o.ä. als Unterkünfte für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, raubt man ihnen das Recht, über diese Einrichtungen selbst zu bestimmen.

Obendrein verkürzt man zusätzlich ihre finanziellen Spielräume, nimmt ihnen Gelder weg, die sie für die Erhaltung der Infrastruktur, der Wirtschaftsförderung o.ä. brauchen. Auch ist der ungebremste Zustrom fremder Menschen ein Anschlag auf den Souverän, das deutsche Volk, selbst. Träger der Verfassungsordnung ist gemäß Artikel 20 GG das Volk; nur von ihm soll alle Staatsgewalt ausgehen.

Jedoch liegt auf der Hand, dass eine veränderte Zusammensetzung des Souveräns ihn selbst ändert. Hier mag man einschränken, dass diese Änderung nicht unmittelbar durch die Einwanderung eintritt, sondern erst durch spätere Aufnahme als Staatsbürger. Das dürfte somit als Tatbestandsmerkmal im Sinne von § 81 StGB entfallen.

Doch im Lichte der rechtstaatlichen Ordnung an sich ist der erfolgte Volksaustausch beachtlich. Denn der zügellos und ungesetzlich verlaufende Vorgang umgeht sämtliche Verfassungsinstitutionen. Was die Kanzlerin in einer Art “Führerbefehl” angeordnet hat, wurde von keinem Parlament, und keinem Bundesrat legitimiert. Angesichts der staatsgefährdenden Folgen wäre das aber absolut zwingend gewesen. In diesem Sinne äußerte sich der Berliner Verfassungsrechtler Kloepfer in der FAZ vom 13.10.2015:

“Als Hochverrat gilt all das nur, wenn es durch Gewalt herbeigeführt wird. Auch das dürfte man bejahen können, denn der zugrundeliegende Gewaltbegriff zielt auf die Zwangswirkung bei den Betroffenen ab. Zwar haben wir vorliegend einen atypischen, so vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen, Fall; nicht den klassischen Umsturz mit Bombenanschlägen und bewaffneten Aufständen. Aber wir haben vollendete Tatsachen, die es den o.g. Grundrechtsträgern schlicht unmöglich machen, ihre Grundrechte auszuüben, wir haben Automatismen, denen sich die Geschädigten nicht entziehen können. Außerdem hat der BGH unter bestimmten Bedingungen Massenstreiks als Gewalt angesehen. Wenn aber Massenstreiks Gewalt sind, müssen es Massenzuströme von Millionen erst recht sein.“

“Zur Erfüllung des Tatbestandes bedarf es schließlich des Tatvorsatzes. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Es reicht aus, den Taterfolg für möglich zu halten und trotzdem zu handeln (Eventualvorsatz). Bei der Entscheidung, die Flüchtlinge unkontrolliert ins Land zu lassen, wird man der Kanzlerin vielleicht noch zugutehalten können, es sei ihr nur um die Linderung menschlichen Leides gegangen, die Folgen habe sie so nicht erwartet oder gar nicht bedacht, so dass für den Zeitpunkt 4. September zwar Leichtsinn aber noch kein bedingter Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Anders sieht es für den Zeitraum danach aus. Je mehr sich die staatsgefährdenden Folgen herauskristallisierten, umso mehr verfestigte sich der Vorsatz in Frau Merkel, der unheilvollen Entwicklung nicht Einhalt zu gebieten, was unter dem Aspekt des strafrelevanten Unterlassens nach § 13 StGB gegen sie wirkt.

Da die Kanzlerin eine Gefahrenquelle eröffnet hatte, war sie hinfort zur Beseitigung verpflichtet. Spätestens als sie am 07.10.2015 (dem Jahrestag der Gründung der DDR) in der Fernsehshow von Anne Will ihre Haltung mit den Worten bekräftigte:

„Wir können die Grenzen nicht schließen. … Es gibt den Aufnahmestopp nicht.“ hat sie ihren Vorsatz begründet. Wenn man also zu der Ansicht kommt, die oben bezeichneten Gefährdungen der Verfassungsrundsätze reichen aus, um die Verfassungsordnung im Ganzen zu ändern (das mag man auch anders sehen), spricht bei allen Bedenken, die sich bei einer juristischen Auslegung ergeben, vieles dafür, bei Merkels Tat von Hochverrat zu sprechen!“

Betrachtet man nun Merkels Annahme des “Europapreises” der “Coudenhove-Kalergi Stiftung” als Zustimmung zum Kalergi-Plan des Herrn Grafen Coudenhove-Kalergi, so ist die Frage nach dem Vorsatz eigentlich positiv beantwortet.

Auch möchte ich darauf verweisen, dass diejenigen Menschen, die unsere Grenze überschritten, keine Flüchtlinge sind. Der Status des Flüchtlings steht am Ende einer Prüfung im Einzelfall. Diese Prüfung wurde nicht gemacht. Außerdem sind 60% der illegalen Eindringlinge Männer im Militäralter sind. Damit entsteht für die BRD ein immenses Risiko. Faktisch hat man hier per Putsch den illegalen Grenzübertritt fremder Kombattanten organsiert. Dies konstatiert eine Kriegshandlung gegen Deutschland.

Dies alles wurde durch eine Regierung begangen, deren jedes Mitglied einen Amtseid geschworen hat, Schaden vom Deutschen Volk, dem Souverän, abzuwenden. Dass diese illegalen Eindringlinge eine immense Gefährdung für Leib und Leben eines jeden Deutschen bedeuten, kann man nach den Ereignissen am Kölner Domplatz oder am Breitscheidplatz in Berlin nicht mehr bestreiten. Also kommt Meineid dazu.

Damit konstatiert dies alles nach § 81 StGB n.F. den Tatbestand des Hochverrats, ein Verbrechen, das mit lebenslanger Haft bestraft wird.

Wie man ein solch schweres Verbrechen, welches in gemeinschaftlicher Verschwörung der gesamten Regierung Deutschlands zum Nachteil des Souveräns, also des deutschen Volkes begangen wurde, als humanitären Akt bezeichnen kann, entzieht sich meinem Verständnis.

Ein menschlicher Geist, der zu einer solchen Entstellung tendiert, ist entweder schwer geisteskrank, – wozu ich auch fortgeschrittene Stadien der Gehirnwäsche zähle – oder ist ein ebensolcher Schwerverbrecher.

Man muss auch die Vergangenheit der Frau Merkel betrachten. Jedoch will ich hier noch nicht in Details ihres Lebens und Ihrer Herkunft gehen. Nur so viel: Eine Pfarrerstochter in der DDR, die die Hochschulreife erlangt, ist bereits ein Widerspruch in sich. Kinder von Pfarrern wurde ein Abitur verwehrt. Dazu noch ein Physikstudium, eine Promotion und Habilitation einer Pfarrerstochter in der DDR, – das alles ist ebenso wahrscheinlich, wie dass Merkel doch noch zur Vernunft kommen sollte. Es ist schlicht unmöglich.

Die göttliche Bewertung

Und hier sind wir wieder bei Aussagen Gottes angelangt. Er ist stets die letzte Instanz von Weisheit und klarer Bewertung. Er gibt gottlose Kriminelle wie Merkel und ihr Kabinett in die Verstockung ihres Herzens hin. Gott wirbt zunächst um Einsicht, dann gebietet er Einsicht und danach gibt er den Menschen in die Verstockung seines Herzens dahin, sodass er nicht mehr zur Einsicht fähig ist. Dies ist der letzte Schritt vor seinem Verderben und Untergang.

Man kann Gottes Vorgehen exemplarisch an seinem Schlagabtausch mit dem Pharao des Ägyptens zur Zeit des Moses ersehen. Es wird in 2.Mose Kapitel 7 bis 14 geschildert. In einer Art Synopsis drückt Gott dies bereits in 2.Mose 4,21 aus, wenn er zu Mose sagt:

“Siehe zu, wenn du wieder nach Ägypten kommst, dass du vor dem Pharao alle die Wunder tust, welche ich in deine Hand gegeben habe. Ich aber will sein Herz verstocken, dass er das Volk nicht ziehen lassen wird.“

So hat Gott auch Merkel verstockt, damit ihr Untergang unwiderruflich ist. Sie kann nicht mehr einsehen, eine Schwerstkriminelle zu sein. Sie kann keine Reue mehr leisten. Sie wird keine mildernden Umstände mehr erwerben können. Und ihr schlussendliches Urteil einer Verbannung in die nullte Dimension steht bereits heute fest.

Und für diese Zeit in unserer dreidimensionalen Geschichte hat Gott den Trump geschickt. Beim Nato-Frühstück hat er ganz locker und leicht Kohls Mädche’ samt ihrem Vorgänger erst geschrödert und dann als rotbraunes Parteien-Müsli gefrühstückt.

Wer bisher geglaubt hat, die dicke Angela sitze fest im Sattel, hat jetzt noch Zeit, seine Sicht zu überdenken. Aber nicht mehr lange. Merkel ist seit gestern nämlich “Geschichte in diesem unserem Lande”. Aber das ist bei Weitem noch nicht alles. Bedenken wir nun noch Trumps Geschenkle an alle Rothschilds, nämlich seinen Präsidentenerlass vom 21.12.2017, mit dem er Menschenrechtsverletzungen wie Menschenschleusung und ~handel als Bedrohung und Gefahr für die Menschheit weltweit unter Kriegsrecht stellt, – und bedenken wir auch noch, dass Merkel Rothschildblut in ihren Adern herumpumpt, – so sollte der Dame nun allmählich recht warm am Halse werden.

Die Todesstrafe in Guantanamo ist zu einer veritablen Option geworden.

Und ich drücke meine Hoffnung aus, dass diese Option historische Wahrheit wird.
Merkel muss weg! Aber richtig weg.


Quelle und Kommentare hier:
https://globalundergroundnews.de/der-brummbaer-der-kalergi-plan-zur-abschaffung-der-christlichen-voelker-europas/