Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 und Dr. Alexander Schalck Golodkowski

von Wolfgang Tritt

Wer im BRD-Konstrukt Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare nach ihrer Zulassung gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 53 fragt, erntet hasserfüllte Blicke – insbesondere von Richtern und Staatsanwälten und fragende Blicke und Achselzucken von Rechtsanwälten und Notaren.

Die teilweise sehr aggressiven Reaktionen bei Richtern und Staatsanwälten deuteen stark darauf hin, dass man einen wunden Punkt angesprochen hat.

Dieselben Reaktionen erlebt man vor Gericht, wenn man den Richter darum bittet zu bestätigen, dass er der gesetzliche Richter nach Artikel 101 GG ist, oder ob es sich bei dem Gericht, in das man geladen („einbestellt“ ist bessere die Bezeichnung) wurde, um ein Staatsgericht handelt.

Aufgewachte wissen, dass die Militärgesetze zum großen Teil nie abgeschafft worden sind und spätestens mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) durch die Aufhebung der Aufhebung des Besatzungsrechts wieder eingeführt worden sind.

Finden wir noch andere Quellen, die uns zeigen, dass die Militärgesetze und insbesondere das Militärgesetz Nr. 53 noch gelten?

Wir schauen in das Jahr 1996 (sechs Jahre nach der sog. Wiedervereinigung und sechs Jahre nach der angeblichen Erlangung der Souveränität der BRD durch den 2+4 Vertrag).

Im Januar 1996 ist Dr. Alexander Schalck Golodkowski, der Devisenbeschaffer und Waffenhändler der DDR, im Rahmen eines Siegerjustiz-Verfahrens verurteilt worden.

Wegen Verstoßes gegen das Militärgesetz Nr. 53!!!

Die ansonsten mit Vorsicht zu genießende Enzyklopädie „Wikipedia“ lügt ausnahmsweise mal nicht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Schalck-Golodkowski

Dort steht:

„Das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde 1992 und das Verfahren wegen Veruntreuung von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.[8] Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 1996 kam es zu einer weiteren Anklageerhebung wegen Embargovergehen. 1998 wurde Schalck-Golodkowski wegen eines Krebsleidens für verhandlungsunfähig erklärt und brauchte zunächst nicht mehr vor Gericht zu erscheinen. Dennoch wurde er im Juli 1998 zu einer erneuten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt; wiederum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger war der Berliner Anwalt und spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert, der auch andere Stasi-Offiziere vertrat.“

Und hier noch mal ein ganz wichtiges Detail aus dem o. g. Text – für diejenigen, die es vielleicht überlesen haben:

„das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53“

Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 gilt als Bundesrecht weiter!!!!

Auch die Pressemitteilung des BGH zur Ablehnung der von Dr. Schalck Golodkowski angestrebten Revision birgt Sprengkraft in sich:

http://archiv.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem97/BGH/strafrecht/schalck.html

Für die Helfershelfer im BRiD-Konstrukt ist in dieser Pressemitteilung eine Passage zu finden, die hoffentlich Unwohlsein erzeugt:

Der…. „Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel der DDR und Leiter des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ (Koko), Dr. Alexander Schalck-Golodkowski,“……… hat „im staatlichen Auftrag (der DDR) Schußwaffen und militärisch nutzbare Nachtsichtgeräte aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR ohne die nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 erforderlichen Genehmigungen einführen lassen“……..

Der Schutz eines untergegangenen Staates (DDR) nützt einem ehemaligen Helfer des „Staates“ also herzlich wenig, wenn er gegen Militärregierungsgesetze – hier das Militärgesetz Nr. 53 – verstoßen hat.

Es hilft auch nichts, wenn ein anderer „Staat“ wie z.B. die erwähnte BRD in das Geschäft eingebunden und sozusagen Mittäter war.

Es gibt demnach keinen Schutz für „Beamte“, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Militärgesetz Nr. 53 verstoßen.

Ich hoffe, jetzt wird unseren Richtern, Staatsanwälten und den anderen willfährigen BRD-Helfern mulmig!!

Sie verstoßen tagtäglich gegen das Militärgesetz Nr. 53, denn sie müssen gemäß dessen Bestimmungen zugelassen sein und den darin festgelegten Eid abgelegt haben.

Und genau deswegen werden sie auch so ungehalten, wenn man nach ihrer Zulassung fragt (s.o.).

Es ist auch einer der Treppenwitze des Siegerjustizsystems, dass der damalige Mittäter „BRD“ bzw. dessen verantwortlicher „Beamte“ nicht auch angeklagt worden ist.

Ganz im Gegenteil, die ihn schützende Verbrecherorganisation namens BRD (was anderes war sie in diesem Zusammenhang nicht) hat sogar den Richter spielen dürfen………….

Schalck Golodkowski hat auch noch eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG eingelegt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1999/bvg99-037.html

Das BverfG hat die Beschwerde nicht angenommen und mit der nachstehenden Begründung zurückgewiesen:

„Das BVerfG hat bereits in der Vergangenheit mehrfach entschieden (zuletzt durch Beschluß des Ersten Senats vom 3. November 1982; BVerfGE 62, 169ff), daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 ausreichend bestimmt sind.“

Und hier noch ein ganz wichtiger Satz aus dem Urteil:

„Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen.“

Heißt das, dass die Militärgesetze auch nach der „Herstellung der deutschen Einheit“ (damit ist wahrscheinlich der 2+4 Vertrag gemeint) weiter gelten?

Ich denke schon.

Je mehr man gräbt, desto mehr Ungereimtheiten und Lügen fördert man zutage.

Und weil Lügen kurze Beine haben, wird das BRD-Konstrukt auf seinen Stummelbeinchen nicht mehr weit kommen.

LG Wolfgang


Quelle und Kommentare hier:
http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/militaerregierungsgesetz-nr-53-dr-alexander-schalck-golodkowski/007324/