Auszug:
„Das Grundgesetz ist entgegen Ihrer Behauptung weiterhin vorhanden und seit dem 01. Januar 1991 fester Bestandteil des bundesdeutschen Privatrechts…
Sofern es der deutschen Rechtsprechung nicht widerspricht, ist das Grundgesetz auch heute noch partiell in Anwendung….
Die Argumente der Reichsbürgerbewegung werden bis ins Detail von der Bundeszentrale für politische Bildung unter dem unten angegeben Link und den weiterführenden Links auf der Seite 28 widerlegt.
Schon vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren zusätzlichen Stellungnahme durch das Bundesministerium des Innern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinrich Lorenz
Bundesministerium des Innern
– Bürgerservice –
E-Mail: [email protected]