Brief an Julia Klöckner: Islam und Grundgesetz

von Janina

Schreiben an Frau Julia Klöckner (MdL, Rheinland-Pfalz, CDU)

Julia Klöckner

Sehr geehrte Frau Klöckner,

das eigentlich Beunruhigende an der gegenwärtigen Situation ist die Unkenntnis unserer Politiker bezüglich des Islam. Auch Sie kennen die Lehre des Mohammed nicht, wie aus Ihrem Schreiben an Herrn Odendahl hervorgeht:

„Für diejenigen Menschen, die ein Bleiberecht haben, muss immer klar sein, dass unsere Bedingungen, Regeln und Werte hier gelten – und nicht die Scharia oder ein patriarchalisches System. Wer durch die Tür in das Haus Deutschland geht, muss wissen, dass es hier tragende Wände gibt, die wir nicht verrücken oder einreißen werden – ganz gleich, woher jemand kommt und was er oder sie vorher gewohnt war. Das Grundgesetz, das die Meinungs- und Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gewährleistet, ist dafür das Fundament. Darauf darf es keinen Rabatt geben.“

Ihre Forderung zu erfüllen, ist jedem Anhänger des Mohammed bei Todesstrafe verboten. Nicht nur das, er kommt nach der Lehre des Islam in die Hölle, wenn er diese Lehre verläßt. Selbstverständlich bekennen sich die bei uns lebenden Mohammedaner zum Grundgesetz, weil ihnen die Taqiya erlaubt ist. Sobald der islamische Bevölkerungsanteil etwa 15% erreicht hat, wird die Stimmung umkippen und gewaltsam die Durchsetzung der koranischen Gesetze gefordert werden.

Es ist verwerflich, daß die Politiker der Bevölkerung einreden, es könne einen mit den Menschenrechten übereinstimmenden Islam geben. Ebenso ist es eine gezielte Täuschung, zwischen „Islam“ und „Islamismus“ zu unterscheiden. Der Islam selbst kennt diesen Unterschied nicht. Es gibt lediglich Unterschiede in der Konsequenz, mit der die Lehre des Mohammed befolgt wird.

Der Mangel an Sachkenntnis führt zu katastrophalen politischen Fehlentscheidungen, insbesondere bei der Bundeskanzlerin. Es bedarf sehr großer Anstrengungen, um die Politiker über die Realitäten unserer Welt aufzuklären.

Herr Henryk Broder beschreibt in einem Interview sehr prägnant das mutmaßlich kriminelle Verhalten der Frau Dr. Merkel.

Als kriminell wird aus staatsrechtlicher Sicht auch der Bruch des Maastricht-Vertrages durch Frau Dr. Merkel bezeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Penner

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten, 09.10.2015


Quelle und Kommentare hier:
https://www.netzplanet.net/brief-an-julia-kloeckner-islam-und-grundgesetz/


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