Von Matthias Moosdorf
Gestern war die Ablehnung der Veröffentlichung dieser Petition gegen den GCoM in der Post. In der Begründung (siehe Foto unten) heisst es:
„Nach Nr.4 Buchst. c) der o.g. Richtlinie kann von einer Veröffentlichung der Petition einschließlich ihrer Begründung abgesehen werden, wenn sie geeignet erscheint, den interkulturellen Dialog zu belasten“.
und weiter:
„Dass der Global Compact for Migration die Migration in die Länder des Westens befördert, deren Identitäten verwischt und eine multikulturelle Gesellschaft schafft, … , ist zunächst Ihre persönliche Meinung.
EINE VERÖFFENTLICHUNG DIESER ANSICHT AUF DER INTERNETSEITE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES KANN DIE OBEN ERWÄHNTEN FOLGEN HABEN.“
Damit wird schon im Vorfeld klar, wie mit anderen als positiven und begrüßenden Meinungen umgegangen wird.