Guten Tag,
mein Name ist Helmut Samjeske, Steuerberater, Berlin, Tegeler Weg 25, e-mail:
Heute Morgen wird in Konrad-Adenauer Str. 27b, 33397 Rietberg, die Firma Delta-Pack GmbH, durch Vollzugsbeamte der Finanzverwaltung des Finanzamtes Rheda-Wiedenbrück „plattgemacht“.
Es werden die Maschinen gepfändet und abgebaut. Aus der Not der Situation habe ich als Steuerberater des Unternehmens angeboten, dass die Steuerschulden, soweit diese errechnet werden, auch bezahlt werden – auch selbst dann, wenn tatsächlich die vom Finanzamt behaupteten Steuerschulden nicht bestehen.
Diese Angebot wurde vor Ort gemacht und dann noch einmal der Sachbearbeiterin im Finanzamt. Das Bemühen, den Vorsteher des Finanzamtes, seine Vertreterin, den Leiter der Vollstreckungsstelle oder dessen Vertreter zu erreichen, war umsonst, weil die gesamte Führungsriege des Finanzamtes entweder krank oder in einer Besprechung gewesen ist. Lediglich die Sekretärin des Vorstehers bemühte sich redlich, aber zu ihrem großen Bedauern vergeblich.
Das Finanzamt macht also ein Unternehmen platt und das im Jahr des 60-jährigen Bestehens des Grundgesetz.
Es geht um folgendes: Das Umsatzsteuergesetz in der ab 01.01.2002 gewünschten Fassung, die der Bundespräsident am 21.12.2001 verkündet hat, ist nichtig!
Sie lesen richtig: N i c h t i g !!!!
Warum? Es wurde das Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht beachtet – und das funktioniert so: Greift der Gesetzgeber in Grundrechte des Bürgers ein, dann muß er den Bürger auf diesen Eingriff hinweisen. Genau so steht es im Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG-
„Außerdem muß ……..zitiert werden.
Im Umsatzsteuergesetz ist in Grundrechte eingegriffen worden – und zwar in der verkündeten Fassung vom 21.12.2001!
Die Eingriffe sind in § 26 c und 27 b UStG formuliert. Strafvorschrift des§ 26 c UStG greift ein in Art. 2 Abs. 2; 11 GG Der § 27 b – Umsatzsteuernachschau mit unmittelbarem Übergang in eine Vollbetriebsprüfung: Eingriff in Art.. 2 Abs. 2; 10; 11; 13 GG.
Der Eingriff in Art. 13 GG ist offensichtlich, denn dort eröffnet der Gesetzgeber dem FA, die Geschäftsräume und die Wohnräume des Unternehmers zu betreten. Diese Formulierung ist zum Beispiel im Niedersächsischen Polizeigesetz gebraucht.
Dort wird zitiert!!! Im Umsatzsteuergesetz nicht!
Die Folge des Übergehens des Zitiergebotes ist: Das Gesetz – nicht etwa der § – ist nichtig. Nichtig ist also nicht nur § 26c und 27 b UStG, sondern
das gesamte Umsatzsteuergesetz.
Das ist vom BVerfG bestätigt und von der Rechtswissenschaft erkannt und auch postuliert (5,13 BVerfG u. z. B.Epping, Verwaltungsrecht unter Hinweis auf die v. g. Entscheidung). Es gibt noch andere Entscheidungen. Ich bin mir da ganz sicher, daß das die Mißachtung des Zitiergebotes diese Nichtigkeit auslöst.
Interessant ist auch, daß Art. 82 GG bestimmt, daß der Bundespräsident nur Gesetze ausfertigen und verkünden darf, die nach den Vorschriften des GG entstanden sind. Das ist das Umsatzsteuergesetz nämlich nicht.
Die Folge ist also, daß UStG ist nichtig – nicht da.
Warum erteilt das Finanzamt Umsatzsteuerbescheide? Warum werden Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung eingeleitet und es kommt auch zur Verurteilung? – Richtig!
Der „Staat“ setzt sich über das Grundgesetz hinweg, was gerade in den letzten Tagen so schön als „leuchtender Stern“ als hervorragende Institution beweihräuchert worden ist. Bloß die Wirklichkeit sieht anders aus.
Über das Grundgesetz setzt sich der Staat insgesamt und ohne Beachtung der Gewaltenteilung hinweg.
Aus Art. 1 Abs. 3 GG ergibt sich, daß die Finanzverwaltung unmittelbar an das GG gebunden ist. Sie darf danach nur Gesetze anwenden, die gültig sind. Nichtige Gesetze sind nicht anzuwenden, sie dürfen keine Verwaltungsakte auslösen.
Werden Verwaltungsakte auf Grund eines nichtigen Gesetzes erlassen, dann sind die Verwaltungsakte ebenfalls nichtig.
Verstehen Sie die Brisanz, wenn dann ein Finanzamt – insgesamt – trotz intensiven Hinweises dieser Sach- und Rechtslage ein Unternehmen plattgemacht? Das ist Willkür – das ist Terror – das ist Folter – das ist eine Katastrophe – das ist Wider des Rechtsstaats – und dies geschieht quer durch ganz Deutschland.
Die Delta-Pack ist ein Beispiel von vollzogenem Unrecht – und keine Institution in Deutschland gebietet diesem Unrecht Einhalten. Die Presse nimmt es nicht ausreichend auf.
Die 4. Gewalt ruht selig. Es fehlt ein „Augstein“!
Deutschland – dieser Rechtsstaat – nein Deutschland ist kein Rechtsstaat. Daß sich die Staatsorgane über das Gesetz hinwegsetzen, ist ungeheuerlich.
Aber es gibt andere Fälle, in denen es ähnlich oder sogar gleich läuft. Ca. 30 bis 35 Fälle betreue ich in meiner Praxis. Wagner schreibt in seinem Buch “Der Steuerprozess”, wie Gerichte mit dem Gesetz umgehen.
Strafrechtlich sind diese Handlungen schwere Verbrechen – verübt von Beamten, Deutschen Beamten und die Welt darf nicht zuschauen!
Also bitte ich Sie, die Story aufzunehmen und die Welt davon zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Samjeske
– Steuerberater –