von reinheu
Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Jena, brachte im Jahr 2000 mit vier seiner Kollegen die „Kommandanturbefehle“ heraus. Hätte der für die politische Korrektheit lebende und bezahlte Mann gewußt, daß er damit die Büchse der Pandora öffnete, er hätte es nie und nimmer getan.
Die mutige 90-jährige Greisin Ursula Haverbeck prüfte nämlich die Befehle und kam zu dem Schluß, daß Auschwitz ein Arbeitslager und kein Vernichtungslager war. Für diese ihre gewaltfreie Meinung muß sie nun jahrelang ins Gefängnis.
Und Frei? Was meint er dazu? Seine Kolumne im Besatzer-Lizenzblatt Nr. 1, der Süddeutschen Zeitung, vom 22. Juli 2018, mit der Überschrift Hitlerliebe – Politik, gibt Antwort.
Schon der Beginn der Kolumne beginnt mit einer bekannten Lüge: ein Foto, das Ursula Haverbeck bei ihrem Verfahren im Amtsgericht Tiergarten zeigt, ist unterschrieben mit: „Holocaustleugnerin Haverbeck.“
Wahrheitsgemäß müßte es heißen: „Holocaustbestreiterin Haverbeck“. Nur wer der deutschen Sprache nicht mächtig oder aber bösartig ist, setzt „bestreiten“ mit „leugnen“ gleich. Beide Wörter haben aber einen völlig anderen Sinn, in vorliegendem Falle: nur wer an den Holocaust glaubt und dennoch sagt, er habe nicht stattgefunden, der „leugnet“, wer hingegen, so wie Ursula Haverbeck, überzeugt ist, noch dazu mit fundierten Argumenten, den Holocaust habe es nicht gegeben, der bestreitet ihn. Das ist ehrlich und der Menschenwürde gerecht. Einen solchen Menschen als Lügner zu bezeichnen ist unehrenhaft, diffamierend, beleidigend, verlogen.
Und schon mit dem ersten Satz der Kolumne legt Norbert Frei Zeugnis von seiner Moral ab, er schreibt:
„Weil der ‘Führer’ es nicht wollte, habe der Judenmord nie stattgefunden, sagt Ursula Haverbeck. Die fast 90-Jährige sitzt deshalb zu Recht im Gefängnis.“
Nur wegen ihrer eigenen und absolut gewaltfreien Meinung sitzt Ursula Haverbeck, nach Meinung Norbert Frei’s, „zu Recht“ im Gefängnis. Bekanntlich haben wir nach Art. 5 GG zwar die Meinungsfreiheit, die aber vom Besatzerregime BRD sofort mit dem Sondergesetz § 130 StGB wieder aufgehoben wird.
Ist Norbert Frei überhaupt klar, daß er und seinesgleichen heute genau das als rechtmäßig propagieren, was sie dem längst vergangenen Nationalsozialismus als ein Verbrechen vorwerfen, nämlich Menschen einsperren, nur weil diese eine Meinung haben, die dem Regime nicht gefällt?
Der Kolumnist Frei scheint kein Freund zu sein von eigenem Denken, von Beständigkeit, Treue und Geradlinigkeit, von Tugenden, die Ursula Haverbeck auch in unpopulären Zeiten lebt, sondern ein Anhänger der unbedingten politischen Korrektheit; deshalb höhnt er die ehrenhafte Frau als eine „der von klein auf indoktrinierten Kinder des ‘Dritten Reiches’ “ und redet der gedankenlosen, billigen Anpassung das Wort:
„Zum Glück setzte bei den meisten aus dieser Generation, die als ‘Flakhelfer’ oder ‘Blitzmädel’ eben noch geglaubt hatten, ihr Leben opfern zu müssen für ‘Führer, Volk und Vaterland’, schon im Frühjahr 1945 ein Umdenken ein. Die nach Freiheit und Lässigkeit duftenden Angebote vor allem der Amerikaner erleichterten das: Kaugummi und Swing, Lucky Strikes und Demokratie – wo Reeducation derart attraktiv daherkam, fiel es gerade den jungen Deutschen in der Regel nicht schwer, sich aus dem braunen Bann zu lösen. Ursula Wetzel allerdings hielt weiter zum ‘Führer’.“
Norbert Frei hat anscheinend vergessen, daß auch er ein „von klein auf indoktriniertes Kind“ ist. Allerdings, mit Kaugummi und Luky Strikes brauchte der 1955 Geborene freilich nicht mehr billig geködert zu werden, seine Indoktrination besorgten vermutlich geschichtsklitternde Schullehrer, vor allem die der „Frankfurter Schule“. Auch scheint es ihm ein Rätsel zu sein, warum die für ihn „nach Freiheit und Lässigkeit duftenden Angebote vor allem der Amerikaner“ für rechtschaffene Menschen eher nach dem Verwesungsgeruch der Dekadenz riechen.
Seine nachfolgende Klage:
„Die Zahl der Menschen, die in Auschwitz insgesamt zu Tode gebracht wurden, beläuft sich auf etwa 1,1 Millionen. Das alles kann heute jeder wissen, der es wissen will (…)“
– stellt die Frage nach seiner Redlichkeit. Denn er weiß sehr wohl, verschweigt es aber, daß diese „offenkundige“ Opferzahl erst seit 1990 gilt; vordem war nämlich eine „offenkundige“ Opferzahl von 4 Millionen in Stein gemeißelt, und wer sie bezweifelte, wurde als „Holocaustleugner“ bestraft.
Freilich, bestraft zu werden hätte Norbert Frei nicht passieren können, der Mann pflichtet immer nur dem bei, was das BRD-System beliebig vorgibt, gestern 4 Millionen, heute 1,1 Millionen. Und morgen? „Das kann heute jeder wissen, der es wissen will“, wichtig ist nur, sich zur gegebenen Zeit bei der entsprechender Behörde oder dem Staatsanwaltschaft zu erkundigen, welche Zahl gerade als offenkundig gilt.
Und selbst dann ist man vor Strafe nicht sicher, weil jeder Richter willkürlich die Holocaust-Religion auslegt und danach urteilt; eine Rechtssicherheit gibt es nicht mehr. Norbert Frei verschweigt auch geflissentlich, daß diese Reduzierung der Opferzahl um 3 Millionen allein durch den massiven Druck der Revisionisten zustande gekommen war. Von sich aus hat die offizielle Seite bekanntlich nicht das geringste Interesse, der Wahrheit näherzukommen, sondern vielmehr wehrt sie sich vehement dagegen.
Die Passage der Kolumne, wo Norbert Frei auch den 1999 verstorbenen Ehemann der Ursula Haverbeck in unanständiger Weise (das „ominöse Paar“) mit hineinzog, übergehen wir. Es genügt die Feststellung, daß Anstand und gutes Benehmen sich selten zu jenen Personen verirren, die vom System auf politisch Andersdenkende losgelassen werden.
Daß es Menschen gibt, die, wie Ursula Haverbeck, selbständig denken und es wagen, ihre nicht-konforme Meinung auch zu sagen, muß einem Menschen wie Frei, der als Uni-Professor sein Brot nur mit Wiederkäuen der offiziösen Phrasen verdienen kann (andernfalls hätte er schon längst seinen Hut nehmen müssen), unverständlich sein; unheimlich wird es ihm bei dem Gedanken, daß Ursula Haverbeck Ihre Gedankenfreiheit so hoch einschätzt, daß sie sogar bereit ist, dafür ins Gefängnis zu gehen.
Ihr furchtloses Eintreten für ihre Überzeugung nennt er „Unverfrorenheit“ und läßt ihn „beinahe sprachlos zurück“. Daß diese außergewöhnliche Dame aber die von ihm, Norbert Frei, herausgegebene Edition der „Kommandanturbefehle“ genau gegenteilig bewertet, als er mit seiner Herausgabe beabsichtigt hatte, macht ihn offenbar wütend:
„Ein Redakteur des ARD-Magazins ‘Panorama’ hatte mir berichtet, die alte Dame ergötze sich an einer Edition, die ich im Jahr 2000 mit vier Kollegen herausgegeben hatte, an den ‘Standort- und Kommandanturbefehlen der Konzentrationslagers Auschwitz 1940 – 1945’.
Dazu muß man wissen, daß es sich bei dem Buch um eine Sammlung hektographierter Anweisungen handelt, die den täglichen Dienstbetrieb in Auschwitz regelten und einen relativ großen Verteiler hatten. Es sind also gerade keine hochgeheimen Anordnungen für den Judenmord.
Doch angesichts des Wenigen, was aus dem Lagerkomplex überhaupt an Schriftgut erhalten blieb, sind die Dokumente von besonderem Wert – auch, weil sie wohl Hinweise auf den Einsatz von Zyklon B enthalten und mahnende Worte an die SS-Leute zur Vorsicht im Umgang mit dem Gift.“
Diese Zeilen entbehren nicht einer gewissen Komik, denn man gewinnt den Eindruck, als leite Frei aus seiner Edition das Recht ab, zu bestimmen, daß die Leser der Kommandanturbefehle diese genauso zu beurteilen hätten, wie er selber sie beurteilt.
Doch sein Bemühen mißglückt kläglich, denn die „Hinweise auf den Einsatz von Zyklon B“ und die mahnenden Worte an die SS-Leute zur Vorsicht im Umgang mit dem Gift“ sprechen in keiner Weise gegen, sondern eher für die revisionistische Version der Frau Haverbeck; oder will Norbert Frei etwa die offenkundige Tatsache leugnen (diesmal ist das Wort „leugnen“ richtig angewendet!), daß die Kleider der Häftlinge mit Zyklon B begast wurden, um sie von den Typhus übertragenden, todbringenden Läusen zu reinigen? Will er etwa behaupten, daß das Gift Zyklon B, wegen seiner Gefährlichkeit bei unachtsamer Handhabung, mahnende Worte an die SS-Leute zur Vorsicht im Umgang mit dem Gift nicht voll und ganz rechtfertigten?
Mit den folgenden letzten beiden Sätzen seiner Kolumne gibt sich Professor Norbert Frei als Anhänger eines Verhaltens zu erkennen, das schon vor sehr langer Zeit von schlauen Klostermönchen her bekannt ist, und das man etwa Biberitis nennen könnte. Bekanntlich wurden früher von der Katholischen Kirche die Fastenregeln streng eingehalten, vor allem in der Karwoche war der Fleischverzehr verboten, Fisch jedoch nicht.
Weil aber genußsüchtige Mönche auch in jenen Tagen auf Fleisch nicht verzichten und dennoch nicht sündigen wollten, erklärten sie den Biber, wegen seines flossenähnlichen Schwanzes, kurzerhand zum Fisch – und verzehrten ihn ohne Gewissensbisse. „Welcome Refugees“-Jubler machen es genauso.
Weil sie selbst illegale Asyltouristen und potentielle Terroristen nicht abgeschoben haben möchten, behaupten sie treuherzig, daß es illegale Menschen gar nicht gäbe: „Kein Mensch ist illegal.“
Und dieses Prinzip wendet auch Prof. Norbert Frei an, indem er der Meinung der Revisionisten das Etikett „Nicht-Meinung“ aufklebt; er schreibt:
„Doch den Holocaust zu leugnen ist keine Meinung. Es ist ein Unrecht, auf das in Deutschland die Strafe steht.“
Liegt da nicht eher die Vermutung nahe, daß das Bejahen des Holocaust keine Meinung, sondern ein vorauseilend gehorsames bloßes Nachplappern ist?
Aber wir wollen uns der Biberitis nicht befleißigen, die überlassen wir Norbert Frei und den Seinen, und wenn er an den Holocaust glaubt, so ist es seine absolut legitime Meinung, die er, gemäß Art. 5 GG, selbstverständlich vertreten mag, ohne deshalb bestraft zu werden.
Nur sollte er sich hüten, selbständig denkende Menschen, die nicht seiner Meinung sind, zu maßregeln und sich dabei noch im Ton vergreifen. Darüber hinaus gar Beifall zu klatschen, weil eine 90 Jahre alte Greisin wegen ihrer eigenen Meinung für Jahre eingesperrt wird, kann nur der Ausdruck blinden Hasses sein und zeigt die Verrohung der Vertreter des BRD-Systems in erschreckender Weise auf.