Besuch eines Schein-Beamten

  • Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
  • Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
  • Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Offensichtlich ignoriert die Justiz und die Gemeinschaft der deutschen Juristen der vermeintlichen BRD die Tatsache, daß das Grundgesetz nach den 4+2-Verhandlungen im Juli 1990 und nach dem Einigungsvertrag den alten Art. 23 „gestrichen“ bekam und damit des gesamten Geltungsbereichs beraubt wurde. Der neue Art. 23 schweigt sich über den Geltungsbereich des GG aus; dieser taucht auch an keiner anderen Stelle mehr auf.

 


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UC0B5v7axRmKW0Ig6LsEyNcg