Auswanderung der Juden aus dem Dritten Reich

Von Ingrid Weckert

Auswanderung

Für die Zionisten war eine Zukunft für Juden nur in einem eigenen Land, dem damaligen Palästina, denkbar. Allerdings war auch für sie die Idee, daß alle Juden Deutschland verlassen sollten, nicht vorstellbar. Sie wollten vor allem jüngere Juden für die Auswanderung gewinnen, die auch die schwere Arbeit in Palästina leisten konnten. Zur Förderung ihrer Idee hielten sie eine Zusammenarbeit zwischen der nationalsozialistischen Regierung und ihrer Organisation nicht nur für möglich, sondern für die einzig realistische Perspektive überhaupt. Und sie behielten mit ihrer Prognose recht. Im Laufe der Jahre kam es zu einer immer engeren und für die Juden, die nach Palästina auswandern wollten, überaus positiven Kooperation.

Den deutschen Institutionen lag daran, die Auswanderung so schnell wie möglich abzuwickeln. Wie bereits gesagt, fanden sich die jüdischen Gruppen und Organisationen erst nach einer gewissen Zeit bereit, aufgrund der Zeitumstände die Notwendigkeit einer Auswanderung einzusehen.

Es gab drei jüdische Auswandererorganisationen, die zum Teil schon seit Beginn des Jahrhunderts in Berlin bestanden.

Der Hilfsverein für deutsche Juden war zuständig für die Auswanderung in alle Länder mit Ausnahme Palästinas. Er unterhielt zahlreiche Korrespondenten im Ausland, die die Möglichkeiten von Einwanderung und Ansiedlung, bzw. Unterbringung deutscher Juden prüften und Kontakte mit den dortigen jüdischen Organisationen aufnahmen, um den Neueinwanderern die Eingewöhnung zu erleichtern.

Das Palästinaamt beschäftigte sich ausschließlich mit der “Alija” – wörtlich: “Aufstieg”, gemeint ist derAufstieg nach Jerusalem als Synonym für die Einwanderung nach Palästina. Seine “Kunden” waren vor allem jüngere Juden, die für die schwere körperliche Arbeit, die eine Ansiedlung in Palästina mit sich brachte, geeignet waren.

Eine dritte Einrichtung war die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge. Damit waren ursprünglich jüdische Personen gemeint, die sich auf der Wanderschaft durch Deutschland befanden. Später wurde die Betreuung und Rückführung nichtdeutscher Juden ihr Hauptaufgabengebiet.9

Die nationalsozialistische Regierung versuchte ihrerseits die Auswanderung der ihr unerwünschten jüdischen Bevölkerung weitgehend zu fördern. Es waren vor allem zwei Abkommen, die die Auswanderung staatlich regelten: die “Haavara” und das “Rublee-Wohlthat-Abkommen”. Die Haavara galt von 1933 bis 1941 und betraf die Auswanderung nach Palästina. Dieses Abkommen wird inzwischen in der einschlägigen Literatur regelmäßig erwähnt. Der ehemalige Direktor der Haavara, Werner Feilchenfeld, gab 1972 eine eigene Broschüre darüber heraus, die aber offensichtlich von den meisten Leuten, die über die Haavara schreiben, nicht gelesen wurde, sonst würden sie nicht soviel Unsinn darüber publizieren.

Das Rublee-Wohlthat-Abkommen hingegen wird allgemein totgeschwiegen.10 Es betraf die Mehrzahl der auswandernden Juden, all jene, die nicht nach Palästina gingen, sondern in ein anderes europäisches oder überseeisches Land. Das waren ca. zwei Drittel aller Auswanderungen. Leider war das Abkommen nur 8 Monate in Geltung, dann brach der Krieg aus und die geregelte Auswanderung fand ihr Ende. Wenn wir es hier erwähnen, so deshalb, weil es die Absichten der deutschen Regierung klarmacht, der damals nichts ferner lag, als die “Vernichtung der Juden”.

Haavara

Bereits im Februar 1933 traten die ersten Abgesandten aus Palästina, Vertreter der Zitrus-Pflanzengesellschaft “Hanotea Ltd.”, an die deutsche Regierung heran und versuchten herauszufinden, wie man die beiderseitigen Interessen – von deutscher Seite: Auswanderung, von jüdisch-palästinensischer Seite: Einwanderung – unter einen Hut bringen könnte. Die jüdische Seite versuchte, möglichst vorteilhafte Auswanderungsbedingungen zu erreichen, die dann Palästina zugute kommen sollten. Die deutschen Behörden waren mit den jüdischen Vorschlägen weitgehend einverstanden, und es kam schon im Mai 1933 zu den ersten wirtschaftspolitischen Abschlüssen, die dann im Laufe des Jahres zu dem Haavara-Abkommen führten. – Das Wort “Haavara” (sprich: Ha-avara mit Betonung auf der letzten Silbe) ist hebräisch und bedeutet “der Transfer” bzw. “die Überführung”. In diesem Fall die Überführung von Vermögen und Waren. Unter diesem hebräischen Namen ist das Abkommen in die deutschen Akten eingegangen.11

Die Haavara sah folgende Regelung vor: Juden, die nach Palästina auswandern wollten, konnten ihr Vermögen auf ein oder mehrere Konten von zwei bestimmten jüdischen Banken in Deutschland einzahlen. Sie konnten es auch dann einzahlen, wenn sie zunächst noch in Deutschland bleiben wollten, die Ausreise also nur in Erwägung gezogen, aber noch nicht fest geplant war. Über dieses Geld konnten sie zunächst zugunsten von bereits in Palästina ansässigen jüdischen Siedlern frei verfügen. Sie konnten aber auch das Geld in Palästina anlegen. Sie konnten sogar ihre eigene, später vielleicht einmal anfallende Krankenversicherung bis zu zehn Jahre im voraus davon bezahlen. Damit erhielten die deutschen Juden Rechte, die den übrigen deutschen Reichsbürgern verwehrt waren. Feilchenfeld schreibt:

“Die Vorbereitung einer Heimstätte in Palästina für in Deutschland noch (…) verbliebene Personen stellte eine im Rahmen der deutschen Devisenbeschaffung ungewöhnliche Durchbrechung des Verbots der Vermögensanlage von Deutschen im Ausland dar.”12

In das Haavara-Abkommen wurde, in Zusammenarbeit mit einem Reisebüro in Tel Aviv, auch ein Reisekreditabkommen eingebaut, mit dessen Hilfe deutsche Juden vor ihrer Auswanderung eine Erkundungsreise nach Palästina unternehmen und sich im Land über Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten orientieren konnten. Sie zahlten dafür ihre Unkosten in Reichsmark ein und bekamen in Palästina Gutscheine für alle anfallenden Ausgaben.13 Auch das war eine Ausnahmeregelung, da zur Zeit der Devisenbewirtschaftung Auslandsreisen für Deutsche normalerweise nicht möglich waren. (Die Gruppenreisen mit der KdF wurden auf dem Weg des Clearing verrechnet.)

Wenn es soweit war, daß sie auswandern wollten, bekamen sie von der Deutschen Bank, zum jeweiligen Marktwert, das notwendige sogenannte Vorzeigegeld von 1.000,- Palästina-Pfund (entsprach dem englischen Pfund Sterling) in Devisen ausbezahlt. Die Zuteilung von Devisen stellte unter den damaligen Devisenbestimmungen eine ausgesprochene Ausnahme dar, deren nur die auswandernden jüdischen Bürger teilhaftig wurden, betont der israelische Historiker Avraham Barkai in seiner Studie Vom Boykott zur “Entjudung”.14 Das Geld mußten sie bei der Einreise in Palästina vorweisen. In einer vor einigen Jahren erschienenen Arbeit wird das so dargestellt, als hätten sie mit den 1.000,- Pfund das Einreisevisum bezahlen müssen.15 Das ist kompletter Unsinn. Das Geld gehörte ihnen und sie sollten damit nur beweisen, daß sie imstande waren, sich selbst zu ernähren und eine neue Existenz aufzubauen und somit nicht der jüdischen Gemeinschaft in Palästina zur Last fallen würden.

Der Rest ihres Geldes blieb zu ihrer Verfügung auf ihrem Haavara-Konto. Bei der Auswanderung konnten sie ihren gesamten Hausrat mitnehmen, dazu Maschinen und Geräte für die Berufsausübung bzw. die Gründung einer neuen Existenz und was sie sonst zu ihrem normalen Leben brauchten. Die für alle übrigen deutschen Staatsbürger damals geltende “Reichsfluchtsteuer” – das war eine von Reichskanzler Heinrich Brüning 1931 eingeführte Abgabe, die jeder deutsche Bürger zu leisten hatte, der Deutschland für immer verlassen wollte – mußten die über die Haavara auswandernden Juden nicht bezahlen.

Von den Haavara-Konten wurden Waren bezahlt, die palästinensische Kaufleute aus Deutschland importierten. In Palästina erhielten die Einwanderer den Gegenwert in Häusern, Grundstücken, Zitruspflanzungen oder auch das gesamte Guthaben in bar ausbezahlt. Durch Zusatzabkommen konnten auch Kaufleute aus Ägypten, Syrien und dem Irak über die Haavara Importe aus Deutschland finanzieren.16

Es gab eine Reihe von Zusatzregelungen und weiteren Erleichterungen. Darunter die, daß alle Versorgungsbezüge und Renten ohne Abzüge an die ausgewanderten Juden in Palästina überwiesen wurden.17

Auch konnten in Palästina ansässige Juden Zahlungen an Verwandte und Freunde in Deutschland über die Haavara vornehmen.

“Die Unterstützungsspender zahlten den Gegenwert in palästinensischer Währung zu einem verbilligten Kurs bei der Haavara zugunsten der Unterstützten in Deutschland ein. Der Unterstützungsempfänger erhielt dann den Gegenwert in Reichsmark durch die Paltreu18 in Berlin. Dieses System eines privaten Clearings von Unterstützungszahlungen nach Deutschland wurde von 1937 an zu einer weltweiten Organisation ausgebaut, deren Aufgabe es war, die ausländischen Unterstützungszahlungen an Juden in Deutschland aus allen Ländern durchzuführen und die anfallenden Devisen für den jüdischen Kapitaltransfer nach Palästina zu verwenden.”19

Von einer anderen Art des Clearings berichtete der Reichsbankrat Walther Utermöhle, der damalige Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Reichswirtschaftsministerium.

“Daneben wurde ein Clearing zwischen auswandernden Juden und (…) aus dem Ausland zurückwandernden Deutschen ermöglicht. Wenn zum Beispiel ein Deutscher sein Haus oder sein Geschäft (wegen des Boykotts im Ausland) nicht verkaufen konnte und in Deutschland einen Juden fand, der ähnliche Vermögenswerte besaß, so wurde eine Tauschgenehmigung erteilt, bei der keine Seite einen ungerechtfertigten Gewinn machen konnte.” (Leserbrief in Deutsche Wochen-Zeitung, 16.12.1977.)

Außer den offiziellen Bestimmungen, die die Mehrzahl der Juden betraf, gab es also noch eine Unzahl von Einzelfällen, die über die Haavara zugunsten der Auswandernden geregelt werden konnten.

Einen sehr großen Vorteil bot die Haavara für minderbemittelte Juden, die von sich aus nicht in der Lage gewesen wären, die eintausend Pfund “Vorzeigegeld” aufzubringen. Sie konnten über die Haavara ohne weiteres Kredite aufnehmen, die sie erst nach einer Reihe von Jahren zurückzahlen mußten.20 Außerdem wurden die Transfer-Kosten für diese Leute um 50% ermäßigt. Praktisch war es dadurch jedem Juden in Deutschland möglich, auszuwandern – sofern er nach Palästina wollte.

Das Haavara-Abkommen, bzw. die sich darin äußernde positive Grundhaltung der deutschen Regierung zur Förderung der jüdischen Auswanderung, ermutigte so manchen deutschen Verantwortlichen zu Aktionen am Rande der Legalität. Rolf Vogel, der ehemalige Bonner jüdische Korrespondent und Herausgeber der Deutschlandberichte, die der deutsch-jüdischen Verständigung gewidmet waren, berichtet in seinem Buch Ein Stempel hat gefehlt folgendes:

“Zahlreich waren einzelne Hilfsaktionen jenseits der Legalität, vor allem dann, wenn die betreffenden Juden nicht nach Palästina wollten und sonst nicht zu helfen war. So kam es vor, daß Juden ihre Betriebe verkaufen mußten und den Erlös verloren, weil sie ihn nicht transferieren konnten. Um dies zu verhindern, boten die Beamten einer Reihe jüdischer Inhaber an, zunächst pro forma nicht auszuwandern, sondern für ihren alten Betrieb als Vertreter im Ausland tätig zu werden. Mit Hilfe von hohen Provisionen und Beteiligungen am Verkaufserlös konnten die jüdischen Kaufleute im Ausland dann einen Teil ihrer verlorenen Gelder in Devisen herausbekommen.

Ein anderer Transfer-Trick, der mit Wissen und Wohlwollen der Devisenbeamten zuweilen weiterhalf, war der Geldtransfer via Amtsgericht: Jemand hinterlegte beim Amtsgericht einen Umschlag mit der Verfügung ‘Mein letzter Wille’. Der Betreffende wanderte anschließend aus und ließ nach einigen Monaten über die ausländischen Justizbehörden seinen letzten Willen – einen Umschlag mit Geld und Wertpapieren – ins Ausland nachsenden.

Ähnlich reibungslos funktionierte hin und wieder der Geldtransfer per Zeitungsannonce. Ein Jude inserierte beispielsweise von Zürich aus im ‘Völkischen Beobachter‘: ‘Vertreter gesucht.’ In Deutschland ließ er dann mit Geld oder Aktien gefüllte Briefumschläge unter der angegebenen Chiffre an den ‘Völkischen Beobachter’ senden, der die Briefe gesammelt nach Zürich weiterleitete.”21

In gewissem Umfang trug die Haavara zur Entwicklung des deutschen Außenhandels bei. Allerdings war dieser Punkt kaum ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für das Abkommen, wie man das gelegentlich lesen kann.22

Insgesamt darf man die Folgen für die deutsche Wirtschaft nicht überschätzen. Der Warenverbrauch einer Gemeinschaft von 200.000 bis 300.000 Menschen – und mehr umfaßte der Jischuw (die jüdische Gemeinschaft Palästinas) damals nicht -, der zudem noch auf bestimmte Produkte beschränkt war, konnte kaum in der Lage sein, einem 60-Millionen-Volk wesentliche Exporthilfe zu leisten. Außerdem kamen für den Verkauf nach Palästina keine Devisen ein, sondern er wurde mit dem deutschen Geld aus den Haavara-Konten bezahlt. Auch Feilchenfeld betont, daß die Exportförderung durch die Haavara keinen eigentlichen Vorteil für Deutschland bedeutete, da

“die Haavara kein Deviseneinkommen für Deutschland darstellte.”23

Für Palästina hingegen brachte die Haavara unermeßbare Vorteile mit sich. In der von Feilchenfeld herausgegebenen Broschüre wurde Dr. Ludwig Pinner, ehemaliges Direktionsmitglied der Haavara-Gesellschaft, nicht müde, das Loblied dieses Abkommens zu singen.

“Palästina war bis in den Anfang der dreißiger Jahre im wesentlichen ein Agrarland, auf primitiver Entwicklungsstufe.”24 Erst die aus Deutschland kommenden Einwanderer haben “die wirtschaftliche Struktur und das gesellschaftliche Gepräge des Jischuw tiefgreifend verändert und einen ausschlaggebenden Beitrag zu seiner Entwicklung geleistet. Unter ihrer Beteiligung und Einwirkung hatte sich die industrielle Produktion verdoppelt, die Technik modernisiert, und die erzeugten Waren kamen allmählich in Auswahl und Qualität auf ein europäisches Niveau.”25 “Die Betätigung der deutschen Juden als Industrielle und Investoren war ausschlaggebend für die Entwicklung, die die Wirtschaft des Jischuw aus dem vorindustriellen und vorkapitalistischen Stadium herausführte.”26 Ihr Einfluß “auf die Entwicklung des jüdischen Palästina fand seinen Ausdruck jedoch nicht nur in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sphäre; er war auch bedeutungsvoll im kulturellen Bereich, auf wissenschaftlichem und künstlerischem Gebiet. Die moderne Ausstattung der Krankenhäuser, die der Transfer ermöglicht hatte, machten Palästina zu einem medizinischen Zentrum ersten Ranges.”27 “Der Einsatz dieser Menschen in Forschungs- und Lehrstätten, in Wirtschaft und Verwaltung, im öffentlichen Leben und in der Verteidigungsorganisation war von unermeßlicher Bedeutung für die Vorbereitung des Jischuw auf die schicksalhaften Aufgaben, die ihm bevorstanden.”28

Das Geld der “Kapitalisten”, die durch die Haavara praktisch unbeschränkt nach Palästina einwandern konnten, ermöglichte auch die Arbeitereinwanderung.

“Palästina als Land des Aufbaus kann neue, arbeitsuchende Einwanderer in demselben Verhältnis aufnehmen, wie durch einströmendes Kapital und Unternehmungsgeist neue Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden”,

erklärte Dr. Georg Landauer, Leiter der deutschen Abteilung der Jewish Agency und Mitglied des “Board of Directors” der Haavara, in einem Gespräch mit der Jüdischen Rundschau. Es bestünde aber die Furcht, daß begüterte Juden mit ihrem Kapital in andere Länder abwandern und nach Palästina nur die armen Juden kommen. Landauer warnte:

“Es kann keine Einwanderung von Arbeitnehmern ohne eine Einwanderung von Arbeitgebern stattfinden.” (Jüdische Rundschau, 18.2.1936.)

Anmerkungen

9Der Hilfsverein wurde im Jahre 1901 gegründet, dessen Auswandererabteilung 1904 eingerichtet. 1917 entstand die Hauptstelle für jüdische Wandererfürsorge; das Palästinaamt der Zionistischen Vereinigung für Deutschland entwickelte sich Mitte der zwanziger Jahre.

10Der englische Originaltext wurde bisher nur veröffentlicht in: Weckert, Flashpoint. Kristallnacht 1938. Instigators, Victims and Beneficiaries, Costa Mesa: IHR 1991, S. 145-148. Eine deutsche Übersetzung findet sich in Feuerzeichen. Die “Reichskristallnacht”. Anstifter und Brandstifter – Opfer und Nutznießer, Tübingen 1981, S. 275-281. [Das Buch Feuerzeichen ist heutzutage in Deutschland verboten, daher bringen wir für unsere deutschen Leser den Text des Rublee-Wohlthat-Abkommens im Anhang zu dieser Schrift – ebenso das englische Original; Anm. d. Scriptorium.]

11Runderlaß 54/33 des Reichswirtschaftsministeriums vom 28.8.1933, Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes (PA/AA), Sonderreferat W, Finanzwesen 16, Bd. 2. Der Text des Haavara-Abkommens ist abgedruckt in: Weckert, Feuerzeichen, S. 219f.

12Werner Feilchenfeld, Dolf Michaelis, Ludwig Pinner, Haavara-Transfer nach Palästina und Einwanderung deutscher Juden 1933-1939, Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts 26, Tübingen 1972, S. 48.

13Feilchenfeld (Anm. 12), S. 49.

14Avraham Barkai, Vom Boykott zur “Entjudung”. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933-1943, Fischer #4368, Frankfurt 1988, S. 63.

15Ferdinand Kroh, David kämpft. Vom jüdischen Widerstand gegen Hitler. Mit einem Nachwort von Nathan Schwalbe-Dor. rororo aktuell #5644, Hamburg 1988, S. 24. Diese Arbeit strotzt nur so vor Ungenauigkeiten und Verzerrungen. Der gesamte Komplex der Auswanderung ist voller falscher Behauptungen; z.B. S. 28: “Die Nationalsozialisten ließen sich die Vertreibung bezahlen.” Die Auswanderer nach Palästina hätten die Reichsfluchtsteuer zahlen und die Devisen zu einem Phantasiepreis tauschen müssen. Beides stimmt nicht.

16Feilchenfeld (Anm. 12), S. 54f.

17Feilchenfeld (Anm. 12), S. 49. .

18Die “Paltreu” war eine Art Schwesternorganisation der Haavara. Ihre Aufgabe war es, Vermögenstransfer über die Haavarabestimmungen hinaus durchzuführen. Sowohl die Leitung der Haavara wie auch der Paltreu lagen in jüdischen Händen.

19Feilchenfeld (Anm. 12), S. 61f.

20Schalom Adler-Rudel, Jüdische Selbsthilfe unter dem Naziregime 1933-1939. Im Spiegel der Berichte der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, mit einem Vorwort von Robert Weltsch. Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts 29, Tübingen 1974, S. 102f.

21Rolf Vogel, Ein Stempel hat gefehlt. Dokumente zur Emigration deutscher Juden, München 1977, S. 48f.

22Z.B. bei Francis R. Nicosia (Hitler und der Zionismus. Das 3. Reich und die Palästina-Frage 1933-1939, Leoni 1989. The Third Reich and the Palestine Question, Austin 1985; zur Lektüre zu empfehlen ist diese Originalausgabe, da die deutsche Übersetzung von sinnentstellenden Übersetzungs- und Druckfehlern nur so wimmelt.) Nicosia behauptet: “Die Furcht vor einem deutschen Warenrückgang auf den internationalen Märkten, auch auf denen des Nahen Ostens, beeinflußte die deutsche Regierung in ihrer Entscheidung, im Sommer 1933 mit zionistischen Vertretern das Haavara-Transferabkommen zu unterzeichnen.” (S. 83.)

23Feilchenfeld (Anm. 12), S. 29.

24Feilchenfeld (Anm. 12), S. 99.

25Feilchenfeld (Anm. 12), S. 107.

26Feilchenfeld (Anm. 12), S. 102.

27Feilchenfeld (Anm. 12), S. 106.

28Feilchenfeld (Anm. 12), S. 108.


Quelle und Kommentare hier:
https://morbusignorantia.wordpress.com/2015/07/26/auswanderung-der-juden-aus-dem-dritten-reich-2/