Aufruf zum Verbot zur Durchführung der Bundestagswahl

Der folgende Beitrag bezog sich zwar auf die Wahlen 2013, doch er hat bis heute seine Bedeutung nicht verloren, da sich zwischenzeitlich an der Ausgangslage nichts geändert hat.


von Volksbewegung

Einhergehend Strafantrag mit Strafverfolgung gegen den Wahlleiter sowie gegen alle an der Vorbereitung und Durchführung der an der Bundestagswahl am 22.09.2013 Beteiligten

Ein Staat Bundesrepublik Deutschland wurde auf Grundlage von Staats-und Völkerrecht niemals gegründet, sondern lediglich eine von den Alliierten genehmigte Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes. Einer Verwaltung obliegt kein Staatsrecht, welches die Durchführung der Wahl eines Bundestages erlaubt.

Es wird daher festgestellt, daß die rechtlichen Voraussetzungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Wahl zum Bundestag am 22.09.2013 nicht gegeben sind.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht nach wie vor Besatzungsrecht. Dies ist offenkundig!

Die Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht, dies ist ebenfalls offenkundig!

Es wird festgestellt, daß nur ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, welchem auch die Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland bestätigt wird, einen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland in direkter, geheimer und unmittelbarer Wahl wählen kann.

Eine Listenwahl widerspricht einer direkten, geheimen und unmittelbaren Wahl. Die Bundestagswahl am 22.09.2013 wird daher verboten.

Die Nichtgewährung der Staatsangehörigkeit geht einher mit dem Verlust der bürgerlichen Rechte nach capitis deminutio maxima. Ohne Staatlichkeit kein staatliches Recht, sondern Privatrecht bzw. Handelsrecht.

Nach Privatrecht bzw. Handelsrecht kann lediglich eine Geschäftsführung eines Unternehmens oder ein Betriebsrat gewählt werden.

Es wird festgestellt, daß der Bundestag ein geschäftsführendes Unternehmen ist, welches zur Täuschung im Rechtsverkehr eine Wahl des Bundestages anberaumt hat. Es wird auf den UPIK – Datensatz verwiesen, welcher den Deutschen Bundestag mit D-U-N-S Nummer 332620814 als Unternehmen führt.

Dem Volk wird unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Aufforderung zur Teilnahme an einer Wahl nach Staatsrecht suggeriert. Diesem Gebaren wird ausdrücklich widersprochen. Das Volk hat nach Staatsrecht ein Recht darauf, die Vertreter einer Regierung in direkter, geheimer und unmittelbarer Wahl zu wählen.

Die Durchführung einer widerrechtlichen Wahl zum Bundestag am 22.09.2013 wird somit den an der Wahlvorbereitung und Durchführung Beteiligten verboten.

Dem Volk wird seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F. – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23.09.1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz gegründet worden, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit.

Es wird festgestellt, daß sowohl der Einigungsvertrag als auch das Ländereinführungsgesetz nicht vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber sondern von einer nicht legitim gewählten Regierung der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurden und somit nichtig sind.

Die Menschen auf dem Gebiet von Mitteldeutschland können auf dieser Grundlage keinen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland wählen, da sie dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland nicht rechtskräftig beigetreten sind.

Das Grundgesetz für die BRD wurde vom Deutschen Volke niemals ratifiziert, wie es lt. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12.05.1949, Abs. 2 verlangt wurde.

Es wird daher festgestellt, daß das Volk der alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland an der Wahl zum Bundestag am 22.09.2013 nicht teilnehmen kann, da die dafür notwendige Rechtsgrundlage aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niemals rechtskräftig war.

Nichts ist in diesem Land so, wie es scheint und wie es mit Willkür und nach Bedarf auch mit brachialer Gewalt von den Bediensteten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes durchgesetzt wird.

Es wird festgestellt, daß das Deutsche Volk in einer Diktatur lebt und darunter leidet.

Wir rufen alle Menschen unseres Landes dazu auf, sich an der Ausrufung einer Nationalversammlung, welcher mindestens ein Vertreter aller deutschen Länder/Staaten beiwohnt, zu beteiligen. Nur mit diesem Akt können staatsrechtliche Grundlagen und staatliche Wahlen auf den Weg gebracht werden.

Anmerkung der Volksbewegung:
Bitte diesen Aufruf großflächig in Briefkästen verteilen, an Wahlleiter schicken, an Stadtverwaltungen, Landkreise, Gerichte, Finanzämter, Parteien, Zeitungen, Fernsehsender, Radiosender etc.

Wenn nicht jetzt, wann dann!!!???

Repost vom 29. Aug 2013


Quelle und Kommentare hier:
http://dem-deutschen-volke.blogspot.com/2013/08/aufruf-zum-verbot-zur-durchfuhrung-der.html