“Vergangenheitsbewältigung” – Der BRD-Nationalmasochismus

Kapitel 3:

De-Nationalisierung durch Enthistorisierung


Die Emanzipation, Kernpunkt des Liberalismus, bedeutet für das besiegte deutsche Volk auch “Emanzipation” von seiner Geschichte. Gemäß dem Willen der “Umerzieher” be­ginnt die deutsche Geschichte mit der Gnade des Nullpunk­tes von 1945. Sie besteht seitdem aus Wohlstandsbewußtsein zuzüglich Kollektivschuldbewußtsein.

Die Demontage der deutschen Geschichte wird von Staatswegen betrieben, denn die beiden Nachfolgestaaten des kleindeutschen Kaiserreiches waren wie Österreich von den Sieger- und Besatzungsmächten geschaffene Verwaltungs­einrichtungen zur Manipulation des deutschen Volkes.

Die “Vergangenheitsbewältigung” bezieht sich nicht nur auf das Dritte Reich, im weiteren Sinne wird sie von den “Umerzie­hern” ausgelegt und betrieben zur Zerstörung des nationalen Selbstbewußtseins mit der Erniedrigung und Entstellung der deutschen Geschichte zur “Chronique Scandaleuse” der europäischen und der Weltgeschichte.

Das geschieht im Sinne des größten Deutschenhassers Englands, Lord Vansittart. In seinem Buch: “Lessons ofmy Life” von 1943 ist ein Kapi­tel mit der Überschrift: “The indictment of a nation” enthal­ten. Darin heißt es:

“Die Geschichte der letzten hundert Jah­re erklärt das deutsche Volk ebenso schuldig wie die Ge­schichte der letzten zehn Jahre heute.”

Der erste halbamtliche Schritt der Bundesrepublik Deutschland zur pseudowissenschaftlichen “Vergangen­heitsbewältigung” erfolgte 1949/50 mit der Gründung des “Instituts für Geschichte des Nationalsozialismus” in München, dann umgetauft in “Institut für Zeitgeschichte”. Es wurde von der Entstehung an finanziert von einigen Län­dern, darunter Bayern und dem Bund.

Bedeutende “Muster­demokraten” gehörten zu den Gründern und Leitern, so der jüdische Staatskommissar des Freistaates Bayern für ras­sisch-religiös und politisch Verfolgte, Philipp Auerbach (1906—1952), im Kuratorium des Instituts. Im “wissen­schaftlichen” Beirat glänzte der katholische Publizist und Politikwissenchaftler Professor Eugen Kogon (1903-1987), gebürtiger Münchner, seit 1946 zusammen mit Walter Dirks Herausgeber der “Frankfurter Hefte”. Kogon, Gegner des Dritten Reiches, verbrachte die Jahre 1939—1945 im Kon­zentrationslager Buchenwald. Von 1951 bis 1968 lehrte er “als ordentlicher Professor für wissenschaftliche Politik” in Darmstadt und war eifrig als Publizist auch in Rundfunk und Fernsehen tätig.

Mit seinem Buch “Der SS-Staat” legte er 1946 die Grundlinie für die antifaschistische Verdam­mung in der Bundesrepublik publizistisch fest, so wie sie vor allem vom “Institut für Zeitgeschichte” betrieben wird. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Hauptarchivs der NSDAP, der dem Institut Quellenmaterial anbot, wurde mit der Erklä­rung abgewiesen:

“Wir sammeln nur Belastungsmaterial”,

entsprechend dem Grundsatz der Rachepolitik der Sieger­mächte, die bei ihren Kriegsverbrecherprozessen ebenfalls nur Belastungsmaterial und -aussagen gelten ließen. Kogon war Mitglied des PEN-Zentrums der Bundesrepublik, seit 1967 Vorsitzender der deutschen Vereinigung für politische Wissenschaften und der “Martin-Niemöller-Stiftung”.

Für seine Verdienste bei der Verfälschung der Vergangenheit wurde ihm 1980 die “Martin-Buber-Rosenzweig-Medaille der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit” verliehen.

Das vom Bund und den Ländern großzügig finanzierte und auch mit amerikanischen Geldern unterstützte Institut bemüht sich seit seinem Bestehen, die jüngste deutsche Ge­schichte als Kriminalstück darzustellen, in seiner Zeitschrift “Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte” sowie mit einer um­fangreichen Schriftenreihe.

Vornehmlich durch seine Rolle als Spitzenreiter der Vergangenheitsbewältigung wurde die “Zeitgeschichte” in der Bundesrepublik Deutschland zur an­tifaschistischen Reklame, pseudowissenschaftlich drapiert mit vielen Fußnoten. Der Schweizer Armin Mohler charak­terisiert das Institut:

“Vom Standpunkt der Wissenschaft aus ist das ‘IfZ’ bis heute ein doppeltes Ghetto geblieben. Erstens: Theoretisch gilt zwar für das Institut auch bei NS-Themen das Prinzip der Freiheit der Wissenschaft, aber selbstverständlich kann es sich keine Forschungsergebnisse leisten, die allzusehr ab­weichen würden von dem Bild des Dritten Reiches, auf das sich “die Gruppen der Gesellschaft”, wie man so schön sagt, nun einmal geeinigt haben (und das sie im Grundgesetz zu fixieren suchten).

Zweitens: Das ‘IfZ’ ist kein Universitäts­institut und schon gar kein Forschungsinstitut der Max­planck-Gesellschaft; es vermochte den akademischen Vor­behalt, es betriebe weisungsbedingte Forschung, nie ganz auszuräumen. Der jüngst verstorbene Direktor des Instituts, Martin Broszat, machte unter dem Druck von Forschungs­ergebnissen widerwillig gewisse Zugeständnisse.

So war es am 3. Mai 1979, als er im Prozeß gegen Erwin Schönborn zugab”, berichtet Mohler weiter, “daß es sich bei der Zahl von sechs Millionen umgebrachter Juden um eine ‘symboli­sche Zahl’ handle. So war es auch ein Jahr später, als er in einem Kurzbrief an die ‘Zeit’ (19. 9. 1980) feststellte, daß es in den KZs auf Reichsboden (in den Grenzen von 1937) kei­ne Tötungen durch Gas gegeben habe.”

Das hatten Alliierte Untersuchungskommissionen, einschließlich der russischen, schon 1948 festgestellt.

Bei der Gründung der Bundeswehr Mitte der fünfziger Jahre wurde auch ein “Militärgeschichtliches Forschungs­amt” (MGFA) mit der Aufgabe errichtet, die Geschichte der Wehrmacht und der Bundeswehr quellenmäßig zu erfassen.

Anfänglich sachlich bemüht um die Erfüllung der gestellten Aufgaben, glitt diese Einrichtung der Bundeswehr unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Manfred Messerschmidt, ursprünglich juristischer Assessor, ins Fahrwasser des IfZ zur pseudowissenschaftlichen Bewältigung der soldatischen Vergangenheit ab.

Messerschmidt und seine Anhänger im MGFA bemühen sich mit allen Mitteln, nicht nur das Anse­hen der Wehrmacht in den Schmutz zu ziehen und sie zu verleumden, sondern darüber hinaus alles Soldatische. Die Wehrmacht ist laut Messerschmidt für die Bundeswehr kein Vorbild als Traditionsträger, weil sie durch das NS-Regime kriminell belastet sei.

Das Verteidigungsministerium deckte Messerschmidt und seinen Anhang. So hieß es beispielswei­se in einem “Vermerk” vom 12. 11. 1976:

“Die Leitung des Ministeriums möchte angesichts des bevorstehenden Volks­trauertages vermeiden, daß von der Bundeswehr Ehrungen für gefallene Soldaten der Waffen-SS vorgenommen wer­den.”

Aber nicht nur gegen die Waffen-SS richtet sich die ver­leumderische Vergangenheitsbewältigung. Auch hohen und höchsten Würdenträgern der Wehrmacht wurden militäri­sche Ehren bei der Beerdigung vom Verteidigungsministeri­um verweigert, so Großadmiral Dönitz, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und letztem Reichsoberhaupt sowie Feld­marschall Ferdinand Schörner, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Die skandalöse, schändliche Behandlung der Wehr­machttradition steigerte sich fortlaufend: Es sei hier nur an Bitburg und die heftig angegriffene Ehrung auch der Gefal­lenen der Waffen-SS von US-Präsident Reagan erinnert, ferner an die ständigen Beschmutzungen und Schändungen von Gefallenen-Ehrenmalen des Ersten und Zweiten Welt­krieges durch linkes, nihilistisches Gesindel. Die HIAG (Bundesverband der Soldaten der ehemaligen Waffen-SS) wurde bis 1983 (!) vom Verfassungsschutz als “rechtsex­trem” aufgeführt, seitdem jedoch nicht mehr.

Im Oktober 1989 entschied das Frankfurter Landgericht zugunsten eines 42jährigen Arztes, der erklärt hatte, “alle Soldaten sind potentielle Mörder”. Er wurde vom genann­ten Gericht freigesprochen.

“Nach Ansicht des Gerichts überschreitet die Äußerung weder die Grenzen der im Grund­gesetz garantierten Meinungsfreiheit, noch erfüllt sie den Tatbestand der Beleidigung oder Volksverhetzung.”

Die Bundeswehrführung, der damalige Verteidigungsminister Stoltenberg sowie der damalige Justizminister Engelhard zeigten sich merkwürdigerweise bestürzt über diesen Un­geist, den die regierenden Parteien, deren Repräsentanten sie sind, hochgezüchtet hatten. Dieser Ungeist und Miß­brauch der Freiheit der Meinungsäußerung wird vom MGFA gepflegt und praktiziert. Messerschmidt war auch an der internationalen Kommission zur Prüfung des Falles des österreichischen Bundespräsidenten Kurt Waldheim und seines Verhaltens im Kriege beteiligt.

Der christdemokratische Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Richard von Weizsäcker, leistet selbst der Ausbreitung einer solchen Gesinnung maßgeblichen Vor­schub, so besonders mit seiner Befreiungs-Rede anläßlich des vierzigsten Jahrestages der Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1985. Die Zerstörung und Zerstückelung des Deut­schen Reiches, der millionenfache Massenmord an Deut­schen vor und nach der Kapitulation, die Massenvertrei­bung aus uralten deutschen Wohn- und Siedlungsgebieten mag für Weizsäcker, den Deserteur, eine “Befreiung” sein.

Demnach waren für Leute wie Weizsäcker und Gesin­nungsgenossen der Kampf, waren die ungeheuren Opfer des deutschen Volkes in den beiden Weltkriegen im Ringen um Selbständigkeit, Unabhängigkeit, um die Wahrung der eigenen nationalen Identität sinnlos, die Amerikanisierung, die Sowjetisierung, die Zweiteilung Deutschlands und Euro­pas wünschenswerte Ergebnisse der beiden Weltkriege.

Im Jahre 1958 wurde in Ludwigsburg eine “Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen” geschaffen, zur “juri­stischen Bewältigung” der Vergangenheit.

“Die Bilanz der 1958 gegründeten Zentralstelle kann sich sehen lassen”, schrieb der “Südkurier” zum 25sten Jahrestag des Bestehens dieser Rache-Institution unter dem Titel: “Die Schatten der Vergangenheit! Ludwigsburger Zentralstelle ermittelt weiter – 13000 Verfahren.”:

“Mehr als 4700 Vorermittlungsver­fahren zu NS-Verbrechen wurden eingeleitet. Daraus ent­wickelten sich etwa 13000 Verfahren. Zu den bekanntesten zählen der Majdanek-Prozeß und die Anklage gegen den ehemaligen Kommandanten des Vernichtungslagers Treblinka. Seit dem Ende des 2. WK wurde gegen etwa 88 000 Personen wegen des Verdachts der Täterschaft oder Teil­nahme an nat. soz. Straftaten oder Kriegsverbrechen ermit­telt. Fast 6500 Angeklagte wurden rechtskräftig verurteilt, die meisten zu langen Gefängnisstrafen. Über zwölf NS-“Verbrecher” sprachen die Alliierten, bevor das Grundge­setz in Kraft trat, die Todesstrafe aus.”

Bis l. Januar 1988 wurden laut Aussage des baden-württembergischen Justizministers Eyrich 90.000 Ermittlungs­verfahren eingeleitet.

“Rechtskräftig verurteilt wurden aller­dings nur 6482 Menschen”, teilte Eyrich mit. “Im geschicht­lichen Rückblick”, so meinte er, “werde vielleicht die Anzahl der Verurteilungen einmal nicht so entscheidend sein wie die Tatsache, daß es überhaupt solche Prozesse und Verurteilungen vor deutschen Gerichten gegeben habe. Durch solche Prozesse sei jedem vor Augen geführt worden, daß er für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen werde, auch wenn er sie mit Duldung, Billigung oder gar auf Anordnung einer perversen Staatsführung begangen habe.”

An dem dreitägigen Symposium in Ludwigsburg, auf dem Eyrich diese Ausführungen machte, nahmen auch NS-Strafverfolger aus Polen, der Tschechoslowakei, den Niederlan­den, Israel und den USA teil.

“Sie wollen mit ihren deut­schen Kollegen über den Stand der Ermittlungen bei NS-Verbrechen und die Bedeutung der Zentralstelle diskutie­ren.”

Mit der Ludwigsburger Zentralstelle weist sich die Bun­desrepublik Deutschland als Büttel und Handlanger der Sie­germächte und deren Rachebegehren aus. Die Abschaffung der Amnestie durch die gleichen Siegermächte schon am Ende des ersten Weltkrieges, die Aufhebung der Verjäh­rungsfristen durch den Bundestag sind Zeugnisse des alt-testamentarischen Rachegedankens, der Fortsetzung des Krieges durch die Sieger gegen den Besiegten auf juristi­schem und moralischem Gebiet. Das ist ein Rückfall in das atavistische “Rechtsdenken” des Alten Testaments, das Auslöschen der europäischen Rechtstradition. Bereits die Griechen hatten im vierten vorchristlichen Jahrhundert die Amnestie bei Kriegsende eingeführt. Sie wurde vom christli­chen Abendland weitergeführt. Bedeutendstes Zeugnis ist der Westfälische Friede von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendet hatte. Mit dem Liberalismus des neunzehnten Jahrhunderts, der Judenemanzipation, erfolgte der Rück­schritt in die Barbarei des alttestamentlichen Judentums.

Im zwanzigsten, fortschrittlichen Jahrhundert aber haben die unter dem liberalen und demokratischen Vorzeichen kämpfenden Westmächte die christlich-abendländische Rechtsüberlieferung wieder abgeschafft und sich auf die Ebene alttestamentarischer Rechtsbarbarei gemäß der Devi­se von Simon Wiesenthai begeben: “Recht statt Rache” im jüdischen Sinne! Prozesse, zwanzig, dreißig, vierzig Jahre post eventum können nur zur Rechtsperversion führen, da die geistige, seelische Lage, die rechtlichen Umstände im Kriegsgeschehen gar nicht mehr erfaßt oder gar rekonstrui­ert werden können. Es handelt sich bei all diesen Prozessen gegen “NS-Verbrecher” durchgehend um Schauprozesse der westlichen Alliierten nach dem Muster Stalins.

Die Besatzungsmächte hatten bereits bei den von ihnen selbst durchgeführten Prozessen zwischen 1945 und 1949 Berufszeugen verwandt, alle im Sinne der Anklage und der Belastung der Angeklagten. Die bundesrepublikanischen Verfahren in Fortsetzung der Sieger Justiz mit Zeugenaussagen zehn, zwanzig, dreißig, vierzig Jahre nach dem Kriege waren und sind nur noch eine Groteske! Für die aus der gan­zen Welt herbeigeholten Zeugen aus den USA, Israel, Au­stralien usw., war und ist das ein gutes Geschäft.

Die neue Prozeßwelle zur Vergangenheitsbewältigung lief 1961 mit dem Eichmann-Prozeß in Jerusalem an; er beruhte auf Menschenraub. Eichmann wurde von jüdischen Hä­schern aus Argentinien geraubt, als argentinischer Staats­bürger zum Tode verurteilt und hingerichtet. In der Bundesrepublik liefen dann die Auschwitzprozesse an, der erste von 1963—1965, der zweite 1965/66. Damit wurde der Auschwitz-Mythos geschaffen. Die Kommuni­sten waren neben den Juden die Drahtzieher bei dieser prozessual organisierten antideutschen Hetze in den USA, um die weitere Zusammenarbeit zwischen Washington und Bonn zu stören.

Wie oben schon hervorgehoben, waren die weltweit ver­breiteten Hakenkreuzschmierereien im Jahre 1960 das Werk des sowjetrussischen und tschechischen Geheimdienstes. Dazu machte der Senator Thomas J. Dodd vor dem Senat der Vereinigten Staaten am 15. März 1960 “Ausführungen” über “Antisemitismus, die Hakenkreuz-Epidemie und den Kommunismus”.

In ihnen spiegelt sich die weltweite Het­ze gegen das deutsche Volk wider. Aufschlußreich an der ausführlichen Rede Dodds aber ist, daß er im Grunde die Rolle der sowjetischen Propaganda richtig erkannte, ohne natürlich schon über die genauen Hintergründe und ihre Verursacher exaktes Wissen zu haben. Er führte u. a. aus:

“Wenn man die Schlagzeilen und die Hysterie als Maß­stab anlegen könnte, so wäre die wirkliche Drohung gegen die freie Welt nicht die kommunistische Aggression, son­dern das Wiederaufleben des Nazismus und des Antisemitis­mus in Deutschland.”

Er zitierte die “Prawda” vom 8. Ja­nuar I960 mit dem Vorwurf, daß

“dieser organisierte Ras­senkampf wie auf ein Zeichen von Adenauer hin entfesselt worden sei”

und einen offenen Brief Chruschtschows vom l. Februar 1960 an Adenauer:

“In Ihrem Lande werden Menschen wegen ihrer Gedanken, wegen ihrer fortschrittli­chen Ideen verfolgt. Sie nehmen tatsächlich die gleiche Stel­lung ein wie Hitler.”

“Das Endziel dieser Propaganda”, so meinte Dodd, “ist die Stadt Westberlin”.

Über die Ur­sprünge dieser Epidemie vertrat Dodd folgende Ansicht:

“Doch seit Kriegsende war die Hauptbrutstätte des antise­mitischen Bazillus nicht Deutschland, noch war die neonazi­stische Bewegung der Hauptanstifter. Die Hauptbrutstätte war und bleibt die Sowjetunion. Der Hauptanstifter ist die kommunistische Internationale.”

Der Senator wies dann auf den heftigen Antisemitismus von Karl Marx hin, auf die ständigen Judenverfolgungen auch unter Stalin sowie in Polen und in der Tschechoslowa­kei nach dem Kriege.

Im Jahre 1948 erließ Stalin “eine ein­schneidende Verwaltungsverordnung” gegen alles, “was noch vom jüdischen Kultur- und Gemeindeleben in der So­wjetunion übriggeblieben war. Im Zusammenhang mit diesen Ausführungen sang Dodd ein seltsames Loblied auf das zaristische Rußland:

“Trotz Beschränkungen und Ver­folgung war Rußland unter der Zarenherrschaft das Welt­zentrum der jiddischen Kultur gewesen. In der ersten Zeit kultureller Toleranz hatte die Sowjetunion die größte Zahl jiddischer Schulen in der Welt, die größte Anzahl jüdischer pädagogischer Anstalten, die einzige jüdische höhere Lehr­anstalt mit jiddischer Unterrichtssprache und jiddische In­stitute an vielen Universitäten. Es gab vier jiddische staat­liche Verlage und vierzehn Staatstheater. Auch erschienen 35 Zeitschriften und Zeitungen, darunter vier Tageszeitun­gen.”

Das alles wurde durch die oben erwähnte Stalinsche Verwaltungsverordnung von 1949 zunichte gemacht. Bei den kommunistischen Schauprozessen in den Satellitenstaa­ten ab 1950, in Ungarn und in der Tschechoslowakei, waren jüdische Angeklagte als angebliche zionistische Spione ver­wickelt. Insbesondere der Slansky-Prozeß in Prag war laut Dodd “eine schmutzige antisemitische Orgie.”

Diese von Stalin selbst in Gang gesetzte antisemitische Welle wurde von Chruschtschow weiter getrieben. Es gehört zu den scheinbar merkwürdigen Widersprüchen der ameri­kanischen Politik, daß sie einerseits nicht nur prozionistisch ist und streckenweise unter beherrschendem jüdischen Ein­fluß steht, sondern gleichzeitig trotz der antisemitischen Po­litik der Sowjetunion in der Nachkriegszeit an dem in Camp David geschlossenen Kondominium unbeirrt festhielt.

“Seit­dem gibt es ein nie offen proklamiertes und nie vertraglich fixiertes amerikanisch-russisches Kondominium, das sich bei allen Schwankungen bis heute gehalten hat.”

In den letzten dreißig Jahren hat sich nicht zuletzt unter starkem amerikanischen Druck die Lage der Juden in der Sowjet­union wesentlich geändert und verbessert. Dodd schloß sei­ne Rede über den Antisemitismus, die Hakenkreuzepidemie und den Kommunismus nach einem ausführlichen antisemi­tischen Zitat von Karl Marx mit den Worten:

“Unter dem Nazi-Regime fanden sich viele Christen und unzählige Ju­den in einer Gemeinschaft des Leidens zusammen. Unter dem Kommunismus ist die Gemeinschaft des Leidens allum­fassend. Durch ein seltsames Zusammentreffen von Um­ständen haben auf diese Weise die gottlosen Vertreter des totalitären Systems, die sowohl Judentum wie Christentum zu zerstören suchen, den Grund für eine Verständigung ge­legt, die sich aufs beste entwickeln wird, weil sie das Schlimmste überstanden hat.”

Nach wie vor besteht diese “Verständigung” zwischen Ju­den und Kommunisten im antideutschen Sinne, eifrig unter­stützt von den “staatstragenden” Parteien der Bundesrepu­blik und den Meinungsmachern.

“Der Spiegel”, Nr. 9 vom 24. 2. 1960 brachte einen Aus­zug aus einer Unterredung des Großrabbiners Dr. Isaak Goldstein mit einem Journalisten der “Deutschen Soldaten­zeitung”. Auch Goldstein vertrat, wie der Senator Dodd, die Ansicht, daß die Kommunisten die Hakenkreuzschmiere­reien veranlaßt hätten, um die Stellung der Bundesregierung zu unterminieren.

“Jedenfalls sind die Aufregungen um das Ganze in der Bundesrepublik kaum mehr zu ertragen. Die Entschuldigungswelle hat ein Maß erreicht, das die Grenze längst überschritten hat”, urteilte Goldstein. “Denken Sie doch an andere Staaten”, fuhr der Rabbi fort, “dort ist ge­nau dasselbe passiert wie hier, nicht mehr und nicht weni­ger. Aber nur hier treibt man die Dinge auf die Spitze (…) Anderswo bagatellisiert man, hier dramatisiert man. Die Mitte wäre das Rechte.”

Goldstein wandte sich dann gegen ein Sondergesetz für Juden, das im Bundestag anstand. Der Großrabbiner zeigte menschlich ein bewunderungswürdi­ges, großartiges Verhalten. Auf die Frage, ob seine Familie von Krieg und Verfolgung verschont geblieben sei, antwor­tete er: Leider nein. Seine Familie sei in Rumänien großen­teils umgebracht worden, 46 Familienangehörige, darunter auch seine 22jährige verheiratete und schwangere Tochter.

Den Berichterstatter der DSZ unterbrach er mitten im Satz: “Herr Doktor Goldstein, wir beugen uns vor ihrer . . .”, ab­schließend mit den Worten:

“Sie sollen sich nicht beugen, sondern sollen gerade blei­ben. Meine Rache ist die Vergebung. Ich habe mir damals geschworen, als man meine Tochter, mein liebes Kind, er­mordet hatte, immer tolerant zu bleiben. Übrigens habe ich aus grundsätzlichen Erwägungen keine Wiedergutmachung beantragt. Ich will keine finanzielle Wiedergutmachung, ich will Versöhnung. Und in diesem Bemühen müssen Sie und ich, und alle, die guten Willens sind, zusammenstehen, jeder an seinem Platz.”

Leider verfochten Dr. Goldstein wie auch J. G. Burg, der mutige jüdische Verfasser des Buches: “Das Drama der Ju­den Europas”, nur die Meinung einer Minderheit Versöhnungswilliger. Ihnen stehen nicht nur die amtliche Politik Israels gegenüber und die Überzeugung der Mehrheit der Juden vor allem im westlichen Ausland, sondern, was das Schlimmste ist, die haßerfüllte Ansicht der Parteienmehr­heit im Bundestag, die SPD, die CDU-CSU und die FDP, jene Parteien, deren Vorgänger durch ihre Unfähigkeit die Diktatur Hitlers heraufbeschworen haben.

Die mächtigen Organisationen des Weltjudentums, der B’nai-B’rith-Orden, die Antidefamation League und vor al­lem der Jüdische Weltkongreß unter Leitung des Schnaps-Milliardärs Bronfman, treiben unentwegt die Rache- und Wiedergutmachungspolitik weiter. Ihr Leitgedanke ist die alttestamentarische Rache ohne zeitliche und räumliche Be­grenzung. Der Besuch des israelischen Staatspräsidenten Chaim Herzog im April 1987 in Bonn brachte deutlich zum Ausdruck, daß die Bundesrepublik Deutschland wie ein Vollzugsorgan der jüdischen Politik dasteht: Herzog hatte den Krieg als britischer Offizier mitgemacht, war bei der Besetzung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen dabei und nahm am Verhör Himmlers teil.

Beim Besuch des Konzentrationslagers Bergen-Belsen erklärte er wörtlich:

“Ich war vor 42 Jahren hier als jüdischer Soldat (…) Heute kehre ich zurück als Präsident des Staates Israel, um vor Euch zu bezeugen, daß die Ewigkeit Israel nicht Lügen straft und daß das Volk Israel lebt. Kein Verzeihen habe ich mit mir gebracht – und kein Vergessen.”

Bundesprä­sident v. Weizsäcker, Befreiter von 1945, Oberlehrer für Nationalmasochismus, betonte bei seiner Ansprache zu Eh­ren des israelischen Staatsgastes auf Schloß Augustenburg:

“Einen Schlußstrich zu ziehen, erlaubt die Geschichte nie.”

Der Bundespräsident gehört der Christlich-Demokratischen Union an. Von christlichen Tugenden wie Amnestie und Gnade weiß er offenbar nichts.

“Fünf Rabbiner paßten auf”, damit der israelische Staats­präsident koscher essen konnte.

“Der Bonn-Besuch des is­raelischen Präsidenten Chaim Herzog stellte den Chef des Bonner ‘Hotel Steigenberger’ und seinen Küchenchef vor eine schwere Aufgabe”,

weiß der “Südkurier” zu berichten.

“Sie mußten dafür sorgen, daß bei der Bewirtung des hohen Gastes alles zuging, wie es die strengen Regeln des orthodo­xen jüdischen Glaubens fordern. Fünf Rabbiner hatten sich bereits acht Tage vorher eingefunden, um zu beraten und aufzupassen. Die Anschaffung von 200 Gedecken koscheren Geschirrs, versiegelt vom Hersteller, war erforderlich. Das komplette Küchengerät mußte bei 380 Grad keimfrei gemacht werden.

Die Rabbis trugen Sorge, daß die kosche­ren Teile des Geschirrs und der Küche rot markiert wurden. Auch das Küchenpersonal bekam das strenge Regiment der Rabbiner zu spüren – jedoch in durchaus angenehmer Wei­se – nach Sonnenuntergang am Freitag durfte kein Hand­schlag mehr getan werden.

Erst als der Sabbat zu Ende war, mit dem Dunkelwerden am Samstag, durfte wieder in der Küche gearbeitet werden. Sorgfalt und Einfallsreichtum er­forderte das Menü. Zunächst war Lammkarree vorgesehen. Doch auf den Hinweis der Rabbis hin, daß beim Lamm nur die ersten drei Rippen koscher sind, wechselte der Küchen­chef zum unbedenklichen Kalbfleisch über.

Da Milch in je­der Form, auch als Butter, nicht verwendet werden darf, wurde eigens koschere Margarine eingeflogen. Als alles ge­klappt hatte, herrschte Zufriedenheit. Die Rabbiner stellten dem Küchenchef ein Zertifikat aus. Das ‘Steigenberger’ hält 200 koschere Gedecke unter Verschluß und empfiehlt sich für künftige Fälle dieser Art.”

Ein knappes Jahr später nahm Chaim Herzog die “Golde­ne Kamera” in Empfang, gestiftet von der deutschen TV-Zeitschrift “Hör zu”. “Hör-zu”-Chefredakteur Peter Be­cher, der Herzog die ‘Goldene Kamera’ übergab, betonte unter anderem das ‘begeisternde Auftreten’ Herzogs wäh­rend seiner offiziellen Visite in der Bundesrepublik im ver­gangenen Jahr sowie

den ‘Beitrag von Präsident Herzog für die Zukunft der Beziehungen zwischen beiden Völkern’.”

Die “glorreiche” Tätigkeit der Ludwigsburger Zentralstel­le beruht auf der Aufhebung der Verjährungsfrist für die NS-Kriegsverbrechen durch den Bundestag. Diese immerwährende Verfolgung wird in der Bundesrepublik nicht nur amtlich betrieben. Es gibt dafür noch eigene private Rache-Organisationen wie die des “Nazijägers” Simon Wiesenthal. Er wird nicht nur von der Bundesregierung amtlich geför­dert, sondern auch von den USA. In Los Angeles hat er sein “Zentrum” [Museum für Toleranz] aufgebaut. Sowohl von Präsident Carter wie vom B’nai-B’rith-Orden wurde er wegen seiner “Verdien­ste” hoch geehrt, ebenso von Bonn.

Die den Nazis stets zum Vorwurf gemachte “Unmenschlichkeit” wird von den Naziverfolgern, insbesondere auch von den Gerichten der Bun­desrepublik, weit übertroffen. So wurde 1949 ein Rüstungs­ingenieur Walter Fasold wegen angeblicher Ermordung von 180 Juden in einem polnischen Rüstungswerk in Polen zu le­benslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

“Nachdem er 25 Jahre Haft verbüßt hatte, begann 1974 ein Wiederaufnahmever­fahren”, entgegen dem elementaren Rechtsgrundsatz “Ne bis in idem!”; es wurde nach sechseinhalb Jahren eingestellt. Im August 1976 begann ein dritter Prozeß gegen ihn

“und übertrifft in seiner Dauer Großverfahren wie den Frankfur­ter Auschwitz-Prozeß und den Düsseldorfer Majdanek-Prozeß”.

Der Prozeß mußte nach sechsjähriger Dauer 1982 er­gebnislos ausgesetzt werden, weil der 77jährige Angeklagte mit dem dritten Herzinfarkt vor Gericht zusammenbrach.

Auch die USA haben unter zionistischem Druck die “Nazijagd” mit der Einrichtung des “Office of Special Investigation” (OSI) im amerikanischen Justizministerium unter jüdischer Leitung im Jahre 1978 wieder amtlich aufgenom­men. Nicht nur deutsche Nazis werden gejagt, sondern auch Nachkriegseinwanderer aus Sowjetrußland und Jugosla­wien. So wurden im Jahr 1986 der 86jährige ehemalige kro­atische Minister Artukovic an den Titostaat ausgeliefert, der Ukrainer Demjanjuk an Israel. Gegen beide wurden Schau­prozesse mit Todesstrafe veranstaltet. Dabei wurde mit ge­fälschten Beweisunterlagen gearbeitet. Das Verfahren Demjanjuk ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Das “OSI” setzte auf seine Kriegsverbrecherliste auch den berühmten Raketenforscher und Schöpfer der “Saturn-5″-Rakete, Arthur Rudolph. Er und Wernher von Braun waren nach der erfolgreichen amerikanischen Mondlandung mit der höchsten amerikanischen Auszeichnung geehrt worden. Rudolph hatte von 1943—45 die technische Leitung des V2-Projekts in den unterirdischen Werken in Thüringen inne. Laut Anschuldigung von “OSI” habe er dort Tausende von Zwangsarbeitern zu Tode geschunden. Die Anschuldi­gungen erwiesen sich als völlig haltlos. Rudolph kehrte 1984 nach Hamburg zurück.

Die antinazistische Hexenjagd durch das “OSI” fand dann auf Veranlassung des Präsidenten des Jüdischen Welt­kongresses, Bronfmann, mit der Hetze gegen den österrei­chischen Staatspräsidenten Kurt Waldheim wegen seiner Tätigkeit als Offizier im Kriege einen vorläufigen Höhe­punkt. Eine internationale Kommission wurde gebildet, um die Anschuldigungen zu überprüfen, ganz nach dem Motto der alliierten “Kriegssverbrecher”prozesse:

“Er hätte wissen müssen.”

Natürlich war die Bundesrepublik als Vor­kämpfer jüdischer Rache an dieser Hexenjagd rühmlich be­teiligt mit ihrem Experten Manfred Messerschmidt, Protegé des Bundesverteidigungsministeriums als “leitender Histori­ker” des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes und amt­lich bezahltem Hetzer gegen die Wehrmacht im besonderen wie gegen den Soldatenstand im allgemeinen.

Er war führend an dem Gutachten beteiligt, das Waldheim belasten sollte. Die Hetze gegen das österreichische Staatsober­haupt endete trotz aller internationalen Bemühungen wie das Hornberger Schießen. Ergebnis der antinazistischen Hetze gegen Waldheim war dennoch seine Erklärung zur unerwünschten Person in den USA mit Einreiseverbot: Der österreichische Staatspräsident kam auf die berühmte jü­disch-amerikanische “Watch-List”. Wie weit die Naziriecherei und Verfolgung in den USA geht, zeigt auch folgende dpa-Meldung des Jahres 1987:

“Washington (dpa). Der aus Deutschland stammende John Koehler soll nach Presseberichten sein Amt als Kom­munikationsdirektor des Weißen Hauses wieder verlieren. Der neue Stabschef Howard Baker habe Koehler gebeten, auszuscheiden und auf einen Posten in der US-Informa­tionsbehörde (USIA) zu wechseln. Das Weiße Haus nahm offiziell dazu nicht Stellung. Koehler war kurz nach seiner Bestallung von der Fernsehgesellschaft NBC vorgeworfen worden, er habe verschwiegen, daß er als Zehnjähriger sechs Monate lang Mitglied der nationalsozialistischen Jugendor­ganisation ‘Jungvolk’ war.”

Ob und wie weit sich die Lächerlichkeit einer solchen ideologischen Inquisition noch steigern läßt, bleibt abzu­warten.

Die Presse läßt sich jedenfalls keine Gelegenheit entge­hen, wie übrigens auch alle anderen Massenmedien, unter antifaschistischem Vorzeichen jedermann in den Schmutz zu ziehen, so z. B. auch den jüdischen Nobelpreisträger für Chemie (1918), Fritz Haber (1868—1934). Haber, ein deut­scher Patriot, hatte durch sein zusammen mit Carl Bosch (1874—1940) entwickeltes Verfahren der Ammoniak-Syn­these der deutschen Kriegswirtschaft wichtige Dienste gelei­stet. Er war als Chemiker auch an der Herstellung von Gift­gas beteiligt, das im Krieg eingesetzt wurde. Darüber berich­te der “Südkurier” unter dem Titel: “Fritz Haber — Genie oder Verbrecher?”. Dabei wird natürlich verschwiegen, daß im französischen Heer bereits im Jahre 1912 Giftgas-Gewehrgranaten eingeführt wurden. Professor Fritz Ha­ber verließ 1933 Deutschland, ging zuerst nach England, dann in die Schweiz. Dort starb er 1934.

Makaberste Jagdtrophäe des “Nazijägers” Simon Wie­senthal war die Leiche des Arztes Dr. Josef Mengele. Das Jagdkommando, seit vielen Jahren bemüht, Mengele in sei­nem Exil Südamerika ausfindig zu machen und der jüdi­schen Gerechtigkeit zu überliefern, konnte nur mehr das verstorbene Wild in Brasilien aufspüren, exhumieren und die halbverwesten Leichenteile der Weltöffentlichkeit im Fernsehen präsentieren. Der damalige Staatspräsident Bra­siliens, José Sarney, sprach

“sein tiefes Bedauern aus, daß der Naziverbrecher und ehemalige KZ-Arzt Josef Mengele über viele Jahre in Brasilien leben konnte”.

Vor der interna­tionalen Presse erklärte Sarney in Rio de Janeiro:

“Ich be­dauere zutiefst, daß wir in unserem Lande – ohne unser Wissen – einen Menschen hatten, der der Menschheit soviel Leid zugefügt hat. Nach der Trostlosigkeit, ihn lebend unter uns gehabt zu haben, hoffen wir, daß wir wenigstens seine Knochen nicht behalten müssen!”

Die Prozesse von Oradour und Tülle richteten sich gegen Einheiten der Waffen-SS. Frankreichs kommunistische Ma­quis, berüchtigt durch ihre grausamen Massenmorde nach der “Befreiung” an ihren Landsleuten, vor allem an Adeli­gen und Kollaborateuren, hatten die Schauprozesse gegen die Waffen-SS-Einheiten in den Jahren 1951 und 1953 insze­niert.

Hintergrund dieser Prozesse waren die Massenmorde an gefangenen deutschen Soldaten bei der Invasion. 64 deutsche Soldaten hatten sich den Maquisards in Tülle (Süd­frankreich) ergeben, waren erschossen und grausam ver­stümmelt worden.

“Einigen Toten waren die Geschlechtstei­le abgeschnitten und in den Mund gesteckt worden.”

Es handelte sich bei den Maquisards

“um kommunistische Banden, die großenteils aus Rotspaniern, Polen und franzö­sischen Kommunisten bestanden, die auch die Bevölkerung terrorisierten und letzten Endes für die Verbrechen an deut­schen Soldaten verantwortlich waren. Als Repressalie wur­den 99 Verdächtige gehängt.

Diese Hinrichtungsart wurde deshalb gewählt, weil die Maquisards durch ihre gemeine Kampfesweise einen Gegner, der durch Genfer Konvention und Völkerrecht, sowie durch den deutsch-französischen Waffenstillstandsvertrag von 1940 geschützt war und der sich ergeben hatte, mit viehischer Grausamkeit niederge­macht, gequält, verstümmelt und geschändet hatten”.

Auf Bitten des greisen Bischofs von Tülle (…) wurde den Terro­risten vor der Hinrichtung geistlicher Beistand und christli­ches Begräbnis zugesichert, das anschließend auf dem Fried­hof stattfand.

Bis zum Juni 1944 hatte sich die Zahl der von Maquisards ermordeten Deutschen im Raum Tülle auf 135 erhöht. In Oradour-sur-Glane war auf der Suche nach dem von den Maquisards verschleppten und auf viehische Weise er­mordeten Sturmbannführers Kämpfe die den Ort besetzen­de Kompanie auch von den Einwohnern bekämpft worden. Mehrere ermordete und verstümmelte deutsche Soldaten hatte man gefunden. Darauf hatte Sturmbannführer Diekmann die männlichen Einwohner des Ortes gefangenneh­men und etwa 180 erschießen lassen.

Der Vorwurf, die deutschen Soldaten hätten die Kirche in Oradour angezün­det und dorthin geflüchtete Frauen und Kinder verbrennen lassen, konnte einwandfrei widerlegt werden.

Die Maqui­sards hatten in der Kirche Munition gestapelt und sie selbst angezündet, laut Aussage der älteren Einwohner des Ortes gegenüber einem Offizier der Bundeswehr, der 1963 den Ort besucht hatte.

Die in beiden Prozessen verurteilten SS-Offiziere und Männer wurden 1959 alle nach Verbüßung langer Freiheitsstrafen auf freien Fuß gesetzt.

Keines der Todesurteile wurde vollstreckt, allein ein Beweis für die Fragwürdigkeit dieser Prozesse. Bei diesen Siegergerichten über Besiegte “mußten mindestens zwei Führer der Resi­stance als Beisitzer fungieren”. Alle Prozeßakten des Höhe­ren Militärgerichts von Bordeaux, betreffend Tülle und Oradour, sind bis zum Jahre 2039 gesperrt, wohl ein Zei­chen des “guten” Gewissens der Siegermacht!

Otto Weidinger, letzter Kommandeur der Division “Das Reich” schreibt in seinem Bericht:

“Die Division ‘Das Reich’ hat nie den ersten Schlag geführt, sondern ihre Ein­sätze gegen die Maquisards waren immer nur Reaktion auf die Verbrechen der Maquisards gegen deutsche Soldaten und Zivilpersonen.”


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Quelle und Kommentare hier:
https://nimmdas.wordpress.com/2015/07/14/vergangenheitsbewaltigung-kapitel-1-von-7


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