von NTA
Laut Kraftfahrt-Bundesscheinamt bildeten 62,6 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) den Fahrzeugbestand zum 1. Januar 2017.
Eine ganze Menge. Weit mehr, als jeder zweite Bewohner des hiesigen Landes, hat also ein Auto. Hat er. Gehört ihm. Wirklich?
Gehört uns unser Auto? Wir haben es bezahlt,… natürlich – aber gibt es hier einen schier unfassbaren Haken, den die meisten noch gar nicht bemerkt haben?
Haben Sie für Ihr Auto bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief?
Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch. Fällt Ihnen da etwas auf?
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört ja dann auch eigentlich mir, aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört.
Die Frage ist: wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich??
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD sagt:
Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.
Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Wieso ergänzend, wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?!
Der alte Fahrzeugbrief stellte dagegen unmissverständlich klar, wem das Auto gehört: dem Eigentümer des Fahrzeugbriefs.
Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen.
Vielleicht wissen Sie, als aufgeklärter Mensch, dass die SHAEF-Gesetze der Alliierten, der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten.
Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.
Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: SHAEF-Gesetz Nr. 52:
Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.
Könnte das der Grund dafür sein, dass Sie laut Zulassungsbescheinigung nicht der Eigentümer sind – dass Ihnen Ihr Auto, welches Sie bezahlt haben, laut Zulassungsbescheinigung also gar nicht gehört?