von Petra K.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), beauftragt durch Brüssel, in Landesrecht umgesetzt und jetzt nochmal erneut direkt durch die Bundesregierung bestätigt. Fluch und Segen in Einem, je nachdem, auf welcher Seite man steht oder agiert. Und die Obrigen haben scheinbar keinerlei Ahnung, was für eine Lunte da aus Brüssel kommend unter die hiesigen „Amts“stuben gelegt wurde.
Es ist definitiv das Schach Matt für Behörden und Unternehmen und ich bin mir sehr sicher, daß dies genauso gewollt wurde. Auch Brüssel wird von Hintergrundmächten beeinflußt und es scheint wohl im großen kosmischen Plan nun an der Zeit zu sein, daß die „Bombe“ hochgeht. Und es ist so herrlich, zu sehen, daß die Behördler & Co. absolut keine Ahnung von dem haben, was da gerade passiert und wie tief jeder einzelne mit drin im Geschehen steckt und daher auch ganz privat aber sowas von abgemahnt und zur Kasse gebeten werden kann. Jubel, Jubel, Juchheisassa!
Aber nun mal ganz konkret, um was geht es? Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage öffentlich bestätigt, daß Behörden und Unternehmen die persönlichen Daten NUR nach deren Zustimmung erheben, verarbeiten und speichern dürfen.
Hier kann man es nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-daten-besser-geschuetzt-1008076
„Unternehmen und Behörden dürfen persönliche Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Ausweisnummer grundsätzlich nur erheben, wenn die Betroffenen zustimmen“.
Was heißt das für uns?
Es heißt, daß wir, sobald ein sog. „Bettelbrief“ oder sonstige systemische Grütze, z.Bsp. von Stadtverwaltungen & Co. kommt, grundsätzlich sofort der „Bettler“ oder dessen Chef darauf hingewiesen werden kann (und auch sollte), daß man ihm keine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung der persönlichen Daten erteilt hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird.
Er hat somit wissentlich gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen, da man davon ausgehen muß, daß er von seiner Behörde rechtlich zumindest grundgeschult sein muß, um die entsprechende Tätigkeit auszuführen.
Wie wollen es denn die Behördler rechtfertigen, wenn sie sich einen Dreck um die Anweisungen der Bundesregierung scheren? Auch wenn die immer behaupten, daß die sich nicht an die Anordnungen aus der DSGVO halten müssen, weil sie eine Behörde seien – Es gibt kein Gesetz und keine rechtstaatliche Anordnung, daß sie die DSGVO ignorieren dürften. Punkt Aus!
Die arbeiten ALLE illegal, sie ignorieren in Landesrecht umgesetztes EU-Recht. Basta! Und genau an dieser Stelle werden sie jetzt am Schlips gezogen. Nach dem Motto: So nicht mein Freundchen!
Hätte man nicht allen Grund, zu vermuten, daß der entsprechende Behördler die Bundesrepublik Deutschland NICHT als Staat anerkennt, weil er die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennt? Weil er die Rechtmäßigkeit der gewählten Regierung und deren Beschlüsse und Vorgaben nicht anerkennt? Wird das nicht immer von den vorgeblichen Reichsbürgern behauptet?
Ach nein, das Wort Reichsbürger wird ja jetzt gar nicht mehr gerne verwendet, seit es wohl, wie wir gehört haben, gerichtlich beschlossen wurde, daß dies eine Beleidigung der Person ist. Jetzt wird dann ja doch lieber wieder der Nazi und/oder der Neonazi aus der Schublade geholt… Sarkasmus aus!
Zurück zum Thema DSGVO. Es geht noch viel tiefer in den Kaninchenbau. Denkt mal über folgende Gedankengrundsätze nach:
– Muß ich dann, bei z.B. einer „Allgemeinen Verkehrskontrolle“ meinen Führerschein, meine Wagenpapiere, meinen Personalausweis zeigen?
– Muß ich dann, z.B. vorgeladen zur Abgabe der Vermögensauskunft, meine persönlichen Daten angeben oder reicht es, wenn ich namenlose „Schuldzettel“ vorlege und kann meine persönlichen Daten verschweigen?
– Muß ich dann, z.B. bei einem aktuell laufendem „Mikrozensus“ überhaupt Angaben machen?
– Muß ich dann, z.B. nach Ablauf meines Personalausweises und einer damit zwingend notwendigen Neubeantragung meine persönlichen Daten angeben?
– Habe ich dann nicht auch das Recht, und sogar die Pflicht, einen Richter, der bei Prozeßbeginn, noch dazu in einem öffentlichen Verfahren, meine persönlichen Daten bestätigt haben will, meine finanziellen Verhältnisse wissen will, um zu erfahren, wie hoch er mich mit Prozeßkosten abzocken kann, darauf hinzuweisen, daß ich ihm keine Zustimmung erteilt habe, meine persönlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu speichern, geschweige denn diese öffentlich zu machen?
Damit ist ein Antrag auf Aussetzung jedes Verfahrens, was gegen einem angestrebt wird, berechtigt. Interessiert den das nicht und er macht weiter, gibts ne Abmahnung und er wird zur Kasse gebeten.
– wie kommen Richter und Staatsanwälte z.Bsp. dazu, einem einfach so eine Anklageschrift zukommen zu lassen, ohne der Zustimmung des vorgeblich Angeklagten zur Nutzung seiner persönlichen Daten? Und dann auch noch ohne vorheriges Ermittlungsverfahren, was heutzutage grundsätzlich usus, wohlgemerkt aber rechtswidrig ist, denn es muß vor jeder Anklage ein Ermittlungsverfahren geführt werden, wo man erstmal dazu gehört werden muß – nicht erst nach Anklageschrift!
Was für eine grandiose Vorstellung – und von Brüssel legitimiert!
„Sie verstoßen mit Ihrem Handeln gegen Kapitel III Abschnitt 1 Artikel 17 der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Ich habe Ihnen zu keinem Zeitpunkt wissentlich erlaubt, meine personenbezogenen Daten zu erheben, zu benutzen, zu verarbeiten, zu speichern oder weiter zu geben. Ich fordere Sie hiermit auf, jegliche Daten, welche in Ihrem Hause über mich gespeichert sind oder weitergegeben wurden, zu löschen. Ich widerspreche explizit der Erhebung, Nutzung und/oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten. Zuwiderhandlungen stellen einen Straftatbestand dar.Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt haben sollte, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gem. Art. 22 DSGVO.Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gem. Art. 19 DSGVO zu informieren, daß ich die Löschung zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.Mit frdl. Grüßen …..“ (wir sind ja sowas von freundlich)
Und diesmal nageln wir sie an ihrem selbst geschaffenen Unheil fest. Nochmal lassen sich die gelernten DDR-Bürger nicht dazu benutzen, für Bananen eine Bananenrepublik zu erschaffen. Diesmal gibt es auch keinen Bananenersatz. Diesmal passen wir besser auf, denn man macht einen Fehler niemals zweimal, versprochen!
PS: Eine „Dose Mitleid“ für die hiesigen bedauernswerten Datenschützer:
https://www.t-online.de/digital/id_84813238/dsgvo-chaos-deutschland-droht-eu-verfahren-wegen-datenschutz.html
Noch was zum Thema Klingelschilder/Briefkasten aus DSGVO-Sicht:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.diskussion-ueber-klingelschilder-eigentuemerverband-namen-wegen-datenschutz-entfernen.749322d2-e246-4354-ab5e-619b8edb115f.html
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Datenschutz-Namen-an-Klingelschildern-und-Briefkaesten-sind-zulaessig-id52481056.html
„Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen seien ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig…“