von Birgit Stöger
Der gemeinnützige Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) befüllt bereit seit Jahren seine Kassen mit Abmahnungen. Eine Petition macht nun geltend, dass die DUH ihren Status der Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken missbraucht und die Allgemeinheit durch Willkür schädigt. Hier die Petition:
Der kleine Verein DUH – nach Eigendarstellung eine „nichtstaatliche Umweltorganisation“ – agiert bereits seit Jahren gegen den Dieselmotor und kriminalisiert eine ganze Autoindustrie. Als Verbandskläger realisiert die DUH beachtliche Summen auf dem Rücken des Steuerzahlers. Die Deutsche Umwelthilfe mahnt als „klageberechtigter Verbraucherschutzverein“ seit Jahren in großen Stil unter anderem Autohändler gebührenpflichtig ab, die Verbrauchswerte in Anzeigen nicht korrekt angeben. Damit erwirtschaftet der angeblich gemeinnützige Verein Gewinne aus Gesetzesverstößen und kassiert somit den Mittelstand unter dem Vorwand angeblicher Umwelt- oder Verbraucherschutzes gnadenlos ab.
So weist der Jahresabschluss der DUH aus dem Jahr 2016 annähernd 51 Prozent – das sind 4.2 Millionen Euro – aus, die aus staatlichen Quellen – also aus dem Geldbeutel des Steuerzahlers stammen. Nochmals 1.1 Millionen Euro werden als „Sonstige Zuschüsse“ und „Sonstige Erträge“ deklariert. Lediglich 34 Prozent können eindeutig privaten Quellen zugeordnet werden, die über Sponsoren oder Spenden generiert wurden. Das Gesamtbudget der DUH liegt bei 8,3 Millionen Euro (Stand 2016).
An der Spitze der DUH agiert Chefpropagandist Jürgen Resch. Resch – Inhaber eines abgebrochenen Verwaltungswissenschaftsstudiums – sieht mit seiner NGO Deutsche Umwelthilfe (DUH) offenbar die Chance, nun das ganz große Rad zu drehen und – ganz im Sinne der Grünen – daran mitzuwirken, den individuellen Verkehr in Deutschland zu stoppen. Die Diesefahrverbote zeugen von dem Erfolg einer kleinen Clique Ideologen, ein ganzen Land mitzuverhaften und sich ihre unbewiesenen Thesen samt eigenem mutmaßlich sehr gutem Auskommen vom Steuerzahler bezahlen zu lassen.
Der Petent macht in seiner Petition „Deutschen Umwelthilfe (DUH): Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit!“ geltend, dass die DUH verklagt mehr Städte wegen schlechter Luft verklage ohne dafür einen belastbaren Beweis vorbringen zu können. Es werden die willkürlich festgelegten Werte der EU Kommission als Begründung vorgelegt ( 40 Mikrogramm NOx / eine Adventskerze verursacht 200 Mikrogramm, am Arbeitsplatz sind in Deutschland 950 Mikrogramm erlaubt, in der Schweiz 6000 Microgramm – siehe Link ). Die Messungen, die als Grundlage für die Klagen dienen, werden durch größtenteils falsch aufgestellte Mess Stationen erhoben. Die darauf beruhenden Ergebnisse sind somit nicht beweiskräftig, so die Argumentation des Petenten der als Beispiel anführt:
Im Winter / Frühjahr 2018 wurde in Stuttgart mehrfach Feinstaubalarm ausgelöst. Wie sich hinterher heraus stellte, war natürlicher Pollenflug die Ursache für die erhöhte Feinstaubbelastung in der Innenstadt. Solche -in dem Moment falsche – Messergebnisse werden aber von der DUH immer wieder genutzt um Klagen gegen Städte anzustrengen. Dabei ist festzuhalten, dass Strafzahlungen aus diesen Urteilen immer zu 100% auf das Konto der DUH zu überweisen sind. Dadurch finanziere sich dieser knapp 280 Mitglieder starke Verein, unter anderem auch aus Zahlungen von Toyota / Japan.
Nachweislich sind die Messwerte falsch und die DUH schädigt den Endverbraucher durch Urteile die durch falsche Fakten begründet werden und beschneidet ihn somit in seinen Bürgerrechten —> Schädigung der Gemeinschaft.
Aus diesem Grund ist der DUH der Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.