Kopf abgeschnitten: BGH sauer über hartes Urteil

von SKB

Im norddeutschen Lüneburg hatte sich ein grausames Verbrechen abgespielt. Eine zugewanderte Fachkraft aus Schwarzafrika, Äthiopien, schnitt ihrer Tochter Maya den Kopf ab.

Für diese Tat hatte der Richter des Landgericht Lüneburg, unabhängig einer politischen Motivation, die ja in Urteilen bei Asylbewerben gerne zum Ausdruck gebracht wird (Migrantenbonus) kein Verständnis und verurteilte die menschenverachtende Tat mit einer lebenslangen Haftstrafe.

Glück im Unglück für Merkels Goldkäfer: Der Prozess soll nun ein zweites Mal vor dem Landgericht Lüneburg aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof stellte demnach ausreichend Resourcen zur Verfügung, der Mörderin aus Afrika doch noch einen Bonus zukommen zu lassen, und so darf die 25-Jährige wegen Mordes an ihrem vier Monate alten Baby erneut vor dem Landgericht Lüneburg auf ein mildes Urteil hoffen. Die Mutter wurde demnach im Januar zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob später die Entscheidung zum Entsetzen von Prozess Beobachtern wieder auf.

Das Baby Maya wurde am 5. Januar 2017 tot in der Soltauer Wohnung ihrer aus Äthiopien oder Eritrea (so genau wissen die Richter das nicht) stammenden Mutter entdeckt worden. Der Vater des Mädchens hatte die Beamten alarmiert, als er den Leichnam seiner Tochter fand. Wegen eines Streits zuvor,war er von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen worden. Die Mutter von Maya setzte sich nach dem grauenhaften Mord rasch ins Ausland (Frankreich) ab,konnte aber vier Monate später verhaftet werden.

Der BGH bezweifele zwar nicht, dass die bereits Verurteilte, dem kleinen Mädchen die für deutsche Verhältnisse unglaubliche Gewalt angetan hatte. Dennoch war man unzufrieden mit der langen Haftstrafe, die das Lüneburger Gericht für den Mord angemessen hielt und wofür das Gesetz auch eine lebenslange Freiheitsstrafe, vorsieht. Die obersten Richter hoben das Urteil aus formalen Gründen einfach wieder auf: Das Landgericht sah ein anderes Motiv als die politisch weisungsbundene Staatsanwaltschaft, die sich über das Urteil beschwerte und den BGH involvierte.

Nach Überzeugung der Lüneburger Richter habe die junge Mutter sich ein unabhängiges Leben gewünscht und am Vater des Kindes rächen wollen, weil dieser sie mit Maya allein gelassen habe. Das Landgericht hielt die Frau für voll schuldfähig. Im zweiten Prozess vor einer anderen Landgerichtskammer wird nun geprüft, ob die Angeklagte möglicherweise doch noch als „vermindert schuldfähig“ verurteilt werden kann. (Migrantenbonus)

Für den neuen Prozess hat das Gericht elf neue Verhandlungstage angesetzt. (bezahlt ja der Steuerzahler) Am 25. Februar 2019 könnte das neue, ein freundliches Urteil für die Mörderin mit niederen Beweggründen gesprochen werden.

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Anm. der Redaktion:

Es wird in diesen Tagen immer schwerer zu erkennen, wem mehr Verachtung gebührt. Mördern wie der Frau aus Afrika, oder Merkels Schergen in den Gerichtssälen.


Quelle und Kommentare hier:
https://schluesselkindblog.com/2018/11/15/kopf-abgeschnitten-bgh-sauer-ueber-hartes-urteil/