Fakt Nr. 7: Schaffung eines Besatzungskonstrukts DDR

Die Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung der Deutschen Volkskongresse, dessen 3. Kongress im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 07.10.1949, dem Tag der Gründung der DDR als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der Wahl zur ersten Volkskammer 1950 entfiel das „Provisorische“, danach erfolgten alle 4 Jahre bis 1971 die Wahlen zur Volkskammer; ab diesem Zeitpunkt wurde diese jeweils für 5 Jahre gewählt.

Die erste Verfassung wurde mit der Konstituierung der DDR am 07.10.1949 unter notwendiger Zustimmung der UdSSR in Kraft gesetzt. Es handelte sich erkennbar um einen Revancheakt zur Provokation der Gründung des Besatzungskonstrukt BRD durch die westlichen Alliierten am 23.05.1949.

Auch für die Bildung eines von den Siegermächten ebenfalls bevormundeten Besatzungskonstrukts DDR gelten die gleichen völkerrechtlichen Mängel wie für die BRD. Die sogenannte DDR-Verfassung beanspruchte nun ebenfalls völkerrechtswidrig einen Teil der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches als eigenes Staatsvolk und okkupierte Reichsteilgebiete und Reichsteilvermögen.

Die DDR-Verfassung bekannte sich zur Gewaltenkonzentration in der Volkskammer, wodurch diese einer demokratischen Grundordnung von vorne herein widersprach.

Die DDR stand ebenfalls wie die BRD dem Deutschen Reich als total abhängiges und bevormundetes Besatzungskonstrukt natürlich feindselig gegenüber, was sie durch ihren Beitritt zu den UN als nur scheinbarer Staat auch ohne eigenes Staatsvolk bekräftigte.

Die mit den Volksaufständen 1989 in der DDR aufflammenden Forderungen nach Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Chancengleichheit für alle Deutschen mit der Unterstellung unter eine Deutsche Verfassung wurden durch die maßgeblich Handelnden in den BRD-Organen – an der Spitze W. SCHÄUBLE – planmäßig und absichtlich zunichte gemacht. Diesen war bekannt, welche völkerrechtlichen Konsequenzen für sie damit verbunden gewesen wären und wollten ihre persönlichen Pfründe absichern.

Zahlreiche Bürgerrechtler zogen sich daher 1990 und 1991 enttäuscht aus der Politik in der BRD zurück, weil sie das gesamte kollusive System der Unterdrückung von Menschen in der BRD vorzugsweise durch Entzug der Arbeitsmöglichkeiten und der wirtschaftlichen Grundlagen mit Hilfe einer verbrecherischen Justiz nicht durchschauen konnten.

Das durch BRD-Juristen gesteuerte und angerichtete juristische und völkerrechtliche Chaos bei der Auflösung der DDR und der Überführung von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und der Teilreichsgebiete in die BRD ist eine der wesentlichen Grundlagen für das menschenrechtliche und völkerrechtliche Legitimationsdebakel der BRD, wie im folgenden ausführlicher dargelegt wird.


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