Fakt Nr. 3: Militärregierung (SHAEF-Gesetze) und Siegerjustiz

Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung über und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Behörden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen Bürger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollständig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden.

aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort

So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.

Diese SHAEF – Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US – Armee in Europa.

Artikel IV der SHAEF – Proklamation Nr. 1
Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.

Beweis: SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen

SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan
Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)

Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten (gemäß des völkerrechtlichen Vertrages – 1. Londoner Abkommen ) auf die dortigen vereinbarten Besatzungsgrenzen zurück; d. h. es wurden die bereits von den Amerikanern besetzten Gebiete Thüringen, Teile von Sachsen, sowie die Gebiete von Sachsen – Anhalt bis weit nach Dessau und Stendal hinein, sowie die von den Briten besetzten Gebiete bis Wismar und östlich von Schwerin usw. hinein, geräumt.

Beweis: Militärkarten der Siegermächte

Dafür ziehen die Westalliierten am 11.06.1945 in Groß – Berlin ein.

Dieses war und ist ein extrem wichtiger und bedeutender Schritt der Westalliierten, da normalerweise diejenige Macht Hauptsiegermacht innerhalb einer Allianz ist, welche die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.
Die Eroberung von Berlin fand durch die 1. Belowrussische Armee der UdSSR statt, jedoch hatte die UdSSR unter Stalin bereits vorher das 1. Londoner Abkommen am 12.09.1944 unterzeichnet und so die USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs bereits anerkannt.

In der Folge hieß es dann ja auch: Amerikanischer, britischer, französischer und russischer Sektor von Groß-Berlin; jedoch Sowjetische Besatzungszone (SBZ) für Mitteldeutschland.

Am 23.05.1945 wurde die Regierung des III. Reiches unter Großadmiral von DÖNITZ durch die britischen Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet mit zwei Ausnahmen:

1. der Reichsminister für Verkehrswesen Herr Dr. Ing. Julius DORPMÜLLER

2. der Reichsminister für Post – und Fernmeldewesen Herr Dr. Wilhelm OHNESORGE, beide hatten nämlich ihren Beamteneid nach zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die anderen auf den „Führer“ geschworen.

Beweis: SEB – Sendung über die Hakeburg in Kleinmachnow im Sep. 2002

Das so genannte Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 heißt eigentlich „Mitteilung über die Drei Mächte Konferenz von Berlin“ und betrifft im wesentlichen interne Angelegenheiten sowie Verständigung über das weitere Prozedere der Hauptsiegermächte USA, UdSSR, Groß-Britannien, Frankreich und China auf der Außenministerkonferenz zu London.

Beweis: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Ergänzungsblatt Nr. 1 und

Verwaltungsbefehl zur Verwaltung Deutschlands
Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gemäß SHAEF – Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.

Die Richtlinien der Alliierten sind für das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesentlichen die Gesetzgebung bis Januar 1933.

Auf Anordnung der USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs werden beschlagnahmt:

1. die Deutsche Reichsbahn (DR),

2. die deutschen Reichsautobahnen,

3. die deutschen Fernverkehrsstraßen,

4. die deutschen Wasserstraßen, die Leuna – Werke und

5. die Volkswagen – Werke als Sondervermögen des Deutschen Reiches zusätzlich

Noch vor der Einführung des Grundgesetzes, wurde auf Anordnung der USA die Bank Deutscher (Reichs-) Länder gegründet. Hier wurde bestimmt, dass Zahlungsmittel in Deutschland – ohne zeitliche Beschränkung und damit nach amerikanischer Rechtsauslegung für zunächst 60 Jahre – die DM oder der US – Dollar sein soll.

Beweis: Gesetzblatt Nr. 67 der Militärregierung – Deutschland,

Amerikanisches Kontrollrecht vom 20.06.1948 und Gesetz Nr. 53
(Neufassung) der Militärregierung – Deutschland,

Amerikanisches Kontrollrecht vom 19.09.1949 (also nach lnkraftsetzung des GG).

Im Februar 1945 beschlossen Stalin, Churchill und Roosevelt im Livadia Palast auf der Krim die Aufteilung Deutschlands in drei westliche Besatzungszonen zugunsten der Westmächte – USA, England, und Frankreich, sowie eine östliche Besatzungszone diesseits der Elbe zugunsten Sowjetrusslands (UdSSR) – (vergl. JP Jalta Papers, 04. – 11. 02. 1945).

In der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin vom 17. Juli 1945 kamen der Präsident Harry S. TRUMAN, der Diktator J. W. STALIN und der Premierminister von Großbritannien Winston S. CHURCHILL unter Punkt VII Kriegsverbrecher überein, Einigung über die Methoden des Verfahrens gegen alle Kriegsverbrecher zu erzielen – allerdings nur für die Besiegten!

In der Folge beschlossen die Westmächte ein eindeutig völkerrechtswidriges Verfahrensstatut (s. Londoner Statut 08. 08. 1945) welches sie Internationales-Militär-Tribunal, das sogenannte IMT, nannten.

Dieses nach stalinistisch-bolschewistischen Vorbildern installierte „Gericht“, war mit Anklägern und Richtern der vier Hauptkriegssiegermächte besetzt, war also keinesfalls international – und mithin als befangen anzusehen. Es hat inzwischen in der Geschichtsschreibung den Ruf einer Siegerjustiz erlangt, denn es vertrat und begünstigte eindeutig jene Siegermächte, die wegen ihrer vor aller Welt offenkundigen, eigenen Kriegsverbrechen ebenfalls auf die Anklagebank gehört hätten (siehe auch Rudolf Augstein in DER SPIEGEL, am 07. Jan. 1985).

Im Westen steigerten die Luftflotten Englands und der Vereinigten Staaten in einem schwer verständlichen Angriffsrausch ihre Angriffe auf deutsche Städte zu einer Untergangsorgie – obwohl der Krieg schon längst entschieden und die Kapitulation nur eine Frage der Zeit war. Dresden, die vielleicht nördlichste Stadt nördlich der Alpen, wurde im Februar 1945 ausgelöscht. Zehntausende oder mehr, darunter viele Flüchtlinge, fanden in dem flammenden Inferno den Tod. Noch im März ereilte es Würzburg, die Stadt der Kirchen und Lazarette. Von Potsdam bis Weimar, von Köln bis Braunschweig wurden die historisch und künstlerisch bedeutendsten deutschen Städte dem Erdboden gleichgemacht.

Aus: Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4

Die Aussiedlung, Enteignung und Ermordung von Millionen Deutschen aus den von der Roten Armee mit Unterstützung von USA und Großbritannien eroberten deutschen Ostgebieten, Ostpreußen, Hinterpommern, Schlesien, dem Warthegau, sowie dem Sudetenland wurde bereits während des Krieges verabredet und nach Plan durchgeführt. Es sind dabei ca. 3 Millionen Deutsche im Widerspruch zu den angeblich für alle Menschen geltenden Menschen- und Völkerrechte getötet oder ermordet worden. Auch diese Kriegsverbrechen, bzw. Kriegsfolgeverbrechen wurden niemals gesühnt, weil die Welt damals und bis heute von einer typischen, US-amerikanischen Siegerjustiz vergewaltigt wird.

Den Deutschen wurde von den Besatzungsmächten und deren deutschen Kollaborateuren in der Form einer organisierten Modalität einer Fremdherrschaft aber jahrzehntelang bis 1990 vorgegaukelt, die deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches ostwärts von Oder und Neiße stünden nur vorübergehend unter fremder, sprich polnischer oder sowjetischer Verwaltung.

Auch die Ereignisse in den Kriegsgefangenenlagern für deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen harren noch auf eine wissenschaftlich unabhängige Aufklärung und Anklage.


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