Eine Revolution ist ein grundlegender und nachhaltiger struktureller Wandel eines oder mehrerer Systeme, der meist abrupt oder in relativ kurzer Zeit erfolgt. Er kann friedlich oder gewaltsam vor sich gehen.
– Politikwissenschaftlicher Revolutionsbegriff
Die heutige politikwissenschaftliche Revolutionstheorie nennt u. a. fünf Hauptfaktoren, die wesentliche Voraussetzungen zur Entstehung einer Revolution darstellen, wobei Entwicklungsländer nicht berücksichtigt werden:
1. Eine plötzliche Rezession
a. nach einer Zeit wirtschaftlicher Blüte, steigenden Wohlstands und steigender Erwartungen in die Zukunft oder
b. nach einer Naturkatastrophe;
2. eine öffentliche Meinung, die die bestehenden Institutionen in Frage stellt;
3. die Solidarisierung verschiedener Gruppen der Gesellschaft, die unterschiedliche Motive haben, mit dem bestehenden Zustand unzufrieden zu sein, und die sich zum Umsturz der alten Ordnung vorübergehend verbünden; eine einzelne Gruppe, Schicht oder Klasse der Gesellschaft bringe keine Revolution zustande;
4. eine Ideologie;
5. die Schwäche, Uneinigkeit und Ineffizienz auf Seiten der Gegenkräfte, des Staates.
– Art. 20 GG enthält seit 1968 in Abs. 4 die Relikte eines Revolutionsrechts in Form des Widerstandsrechts.