von Thomas Heck
Der 25.05.2018 wird in die Annalen der Geschichte eingehen. Als der Tag, an dem die vollmundige Digitalisierung krachend an die Wand gefahren wurde. Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung DS-DVO. Initiator dieses Schwachsinns konnte nur einer Grüner sein, es ist diese feuchte Handtuch hier, Jan-Philipp Albrecht.
Ich habe die letzten 2 Wochen damit zugebracht, diesen Blog und die Webpräsenz meiner Firma (ja auch ich habe einen Job) rechtssicher aufzustellen, während die normale Arbeit und das Schreiben von Artiikeln weitestgehend ruhte und ich kann Ihnen immer noch nicht erklären, was dieses Gesetz jetzt an Vorteilen für die Leserschaft oder für die Kunden meiner Firma hat.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich meinen Kunden nicht einmal mehr eine Geburtstagskarte zustellen werde, weil ich zuvor deren Einverständnis holen und eine umfangreiche Dokumentation aufbauen müsste, wie lange ich wie dessen Daten speichere. Bis ich damit fertig bin ist die Geburtstagsparty. Letztlich habe ich den vergangenen Freitag damit zugebracht, die Datenschutzerklärungen dieses Blogs und meiner Firma hoch und runter zu lesen, um doch noch mögliche Fehler zu finden und ich hoffe, gesetzskonform zu agieren und warte jetzt geduldig auf die ersten Abmahnungen.
Denn das ist das einzige, was man an Effekten dieser monströsen Verordnung voraussagen kann. Seit Freitag 0.00 Uhr laufen die Server der geifernden Abmahnanwälte, die das Internet nach Firmen abscannen, die die Vorschrift noch nicht oder noch nicht vollumfänglich umgesetzt haben. Denn es ist ein gutes Geschäft, das Abmahngeschäft. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. lebt fast ausschließlich davon und Anwaltsgebühren bei Geldstrafen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Umsatz einer Firma sind ein lohnendes Geschäftsmodell.
Auf die ersten Fälle darf man gespannt sein und wie viele Arbeitsplätze diese Verordnung Deutschland kosten wird, ist noch gar nicht abzuschätzen. Das Paradoxe an der Situation ist, dass diese Datenschutzverordnung sogar positive Effekte auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung haben wird, weil natürlich auch die Abmahnanwälte in die Wertschöpfungskette des BIP mit einfließen.
Dass dies genauso eine Milchmädchenrechnung ist, wie der Erfolg auf dem am Arbeitsmarkt durch Flüchtlingshelfer, Sozialarbeiter und sonstige Nutznießer der Flüchtlingskrise, wird Jan-Philipp Albrecht als Grüner nicht mal im Ansatz verstehen. Doch wenn ich den Einfluß auf meine kleine Firma, auf meinen kleinen Blog sehe und einmal die Arbeitsstunden aufs Jahr hochrechne, schätze ich die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten auf 3,8% des BIP’s.
Durch ein mal schnell und hastig durchgewunkenes Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Bundestagsabgeordneten zu dem Thema. Ich wette, bis auf warme Luft werden Sie nichts substantielles als Antwort bekommen. So war es beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz.