Halali auf Deutschtum in Österreich
Nun hat das politische System der Republikverräter in Österreich die Jagd auf das Bekenntnis zum deutschen Volk freigegeben. Das ist der Preis für Straches Vizekanzlersessel. Dieser selbst wagt es nur noch kleinlaut vom deutschen Kulturkreis zu schwätzen.
Die Antifa mit ihren Vorausabteilungen ORF und US-Lizenzpresse hetzt allen voran. Niemand hat dabei so vorschnell alle Vorsicht außer acht gelassen, wie die österreichische Zeitung „Kurier“, ausgestattet einst mit der Lizenz zum Lügen von der amerikanischen Besatzungsmacht!
Und niemand hat diese Jagd hitziger und wollüstiger in diesen Tagen eröffnet, als deren Herr Chefredakteur Helmut Brandstätter.
Wie der und seine Kommilitonen vom „Kurier“ all die Jahre getickt haben, kann man dem Bewerbungsschreiben seines Idols und Vorvorgängers Hugo Portisch entnehmen. Dieser bewarb sich bei dem Besatzungsblatt mit folgenden, hier sinngemäß wiedergegebenen Worten: Ich werde für alle Zukunft die Interessen Amerikas in Österreich vertreten…1)
Nach der Spaltung Amerikas in das Trump-Regime auf der einen Seite und die Soros-FED-Kalergi-Bande auf der anderen Seite kann unschwer erraten werden, welchem Amerika dieser Brandstätter nun die Treue hält.
Jedenfalls kommentierte er am 28.1.2018 sein Strache-Interview im „Kurier“2) mit den Worten:
„Warum wollen Österreicher deutsch sein…?“
Und er beantwortet seine Frage in der Folge gleich selbst: „Weil es um das Völkische geht, um die Abgrenzung des deutschen Volkes zu den anderen, mit dem offensichtlichen Hintergedanken, alle Deutschen wieder in einem Staat zu vereinen.“
Dazu meine Gegenfragen:
Herr Brandstätter,
- warum sollen alle jene Österreicher aller Parteien, die sich mehrheitlich, einschließlich der Regierungen der ersten Republik, als Deutsche bekannten, nach 1945 überzeugt worden sein, dieses Jahrtausend alte Bekenntnis der Politik zuliebe unterlassen?
- Neben den Türken gibt es laut Verfassungsgerichtshof nun schon 22 Ethnien in Österreich, die Sie und Ihresgleichen hier angesiedelt haben. Werden sie denen auch vorschreiben, zu welchem Volk sie sich bekennen dürfen?
- Sie, Herr Brandstätter, gebrauchen das Spottwort „völkisch“ und vermeiden geflissentlich den Begriff „Volk“. Ja wissen Sie denn nicht, daß es in Artikel 1 unserer Verfassung heißt, das „Recht geht vom Volk aus“? Und nicht: „alle Macht geht von Brüssel, von Soros, der FED oder einer ‘Bevölkerung’ aus“.
- Und wissen Sie, Herr Brandstätter, denn nicht, daß unsere Rechtsordnung3) das Fundament der österreichischen Verfassung, also den Begriff „Volk“, den sich kein Politiker heute in den Mund zu nehmen wagt, durch Abstammung und Muttersprache, also genealogisch, definiert? Durch das Jus sanguinis also und nicht durch das Jus soli.
- Halten Sie den unerfüllten Wunsch der Kurden etwa oder den erfüllten Wunsch der Juden, in einem eigenen Staat zu leben, auch für unverständlich?
- Wissen Sie denn nicht, daß alle Parteien der Ersten Republik die Wiedervereinigung mit Deutschland anstrebten?
- Wollen Sie weiterhin den Anschluß von 1938 auf eine nationalsozialistische Erfindung und die Begeisterung des Volkes sowie den späteren Heldenkampf der Österreicher innerhalb der Wehrmacht auf ein Votum für den Nationalsozialismus reduzieren?
Sie, Herr Brandstätter, spekulieren darauf, daß die Furcht vor dem von den Alliierten aufgezwungenen, weltweit einigartigen, tatbildlosen NSDAP-Verbotsgesetz jedes Bekenntnis zum deutschen Volk und dessen Selbstbestimmungsrecht zum Schweigen bringen wird.
Die Wahrheit aber ist, daß der Anschlußgedanke keine Erfindung des Nationalsozialismus war und das Verbotsgesetz daher zu Unrecht wider denselben in Stellung gebracht wird.
Das im Staatsvertrag enthaltene Anschlußverbot bindet, wie der Staatsvertrag überhaupt, den Staat, nicht jedoch den Staatsbürger!
Das Ziel der Vereinigung aller Deutschen in einem Vaterland, das übrigens auch Theodor Herzl für seine Idee vom Judenstaat inspirierte, war auch Ziel von Marx und Engels, des Hauses Habsburg (Schlacht von Königgrätz) und vor allem der Sozialdemokraten.
Der Jude Friedrich Adler, Führer der österreichischen Sozialdemokratie im Exil, trat auch nach der Niederlage Deutschlands 1945 für den Verbleib Österreichs bei Deutschland ein. Sein Bekenntnis zum deutschen Volk erneuerte er dabei nachdrücklich.
Dennoch wurde von der Zweiten Republik eine Strasse in Wien nach ihm benannt.
Nun hören sie meinen Standpunkt, den sie gerne bei den Herren Strache und Bellen denunzieren dürfen:
Bereits am Parteitag von Dr. Burgers zu Unrecht verbotener NDP in Linz im Jahre 1971 schlug ich vor, die Wiedervereinigung Österreichs mit Deutschland in das Parteiprogramm aufzunehmen, jedoch solange auf eine Propagierung dieses Zieles zu verzichten, solange der von den Besatzungsmächten auferlegte Staatsvertrag dies verbiete.
Und an diesem Standpunkt halte ich bis heute fest.
Für einen Zusammenschluß Österreichs an das noch immer besetzte Deutschland, in dem die US-Gouvernante Merkel wütet, könnte sich heute ohnehin niemand erwärmen.
Jedoch den Traum von einem gemeinsamen deutschen Vaterland im Herzen zu tragen, den Traum, für den mein Vater 1944 als Fallschirmjäger in den Tod ging und den Friedrich Adler noch nach 1945 verteidigte, werden mir die Brandstätters, die Straches und die Bellens dieses Landes nicht verbieten können.
Eine pauschale Kriminalisierung des Reichsgedankens durch von den Alliierten installierte Marionetten wird von uns gerade in diesem Bedenkjahr 2018 nicht hingenommen werden.
Gerd Honsik
Anmerkungen:
1) Siehe: Reinhold Wagnleitner, „Coca-Colonisation und Kalter Krieg. Die Kulturmission der USA in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg“, Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 124, Anm. 69 (National Archives Washington 511.63/3-1450. Antrag Portischs vom 30. April 1950).
2) „Kurier“, Wien, 28.1.2018, Print-Ausgabe, S. 11.
3) OLG Linz, Entscheidung 9 Bs 317/95: „Volk ist im ethnischen Sinn zu verstehen … die gemeinsame genealogische Wurzel …“ Foregger, „Strafgesetzbuch (StGB) samt ausgewählten Nebengesetzen. Kurzkommentar“; Liebscher in: Foregger/Nowakowski, „Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch“ (zu § 321); Mayerhofer, „Das österreichische
Strafrecht 1. Teil“, 5. Auflage, zu § 283 StGB. Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 20. August 1920 über den Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit durch Option, StGBl. 1920/397. https://radio-honsik.info/honsiks-bekenntnis/