Die eidesstattliche Versicherung von Richtern, Polizisten und sonstigen Beamten

von NTA

Sogenannte “Gerichtsvollzieher” und Polizisten wollen ja immer gern Beamte sein. Sogenannte Richter wollen das auch.

Blöderweise ist niemand von denen ein Beamter, da der Beamtenstatus bekanntlich am achten Mai des Jahres 1945, also schon vor über 70 Jahren ersatzlos abgeschafft wurde.

Trifft man nun auf jemanden, der einem vorgaukeln will, ein Beamter zu sein, dann drückt man ihr oder ihm einfach eine eidesstattliche Versicherung und einen Kugelschreiber mit der Aufforderung in die Hand, das Dokument zu lesen und zu unterschreiben.

Hier haben wir mal ein solches Schreiben, was man einem sogenannten und angeblichen Richter zur Unterschrift vorlegen kann und auch vorlegen sollte.

Eidesstattliche Versicherung

Ich

Vorname: _______________________________________________

Familienname (gemäß §1 BGB): ______________________________

Geburtsdatum: _______________ Geburtsort: _________________

Wohnsitz: ______________________________________________

versichere gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und Bewusstsein der Strafbarkeit einer falschen fahrlässigen oder vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung, dass ich Amtsträger (mit Beamtenausweis) nach deutschem Recht und ein Richter mit einer wirksamen Ernennung bin.

Mir sind die SMAD- und SHAEF-Gesetze bekannt oder zumindest weiß ich, dass sie mir im Zusammenhang mit der Zulassung nach deutschem Recht als Jurist bekannt sein sollten.

Ich versichere auch die Mängellosigkeit und Gültigkeit des Geschäftsverteilungsplans des angehörenden Gerichts nach §§ 33, 34, 43, 44, 48 VwVfG und versichere an Eides statt, dass ich die/der gesetzlich-amtierende Richter/in dem Verfahren bin.

Mir ist bekannt, dass das deutsche Recht für mich, wie auch für die Prozessbeteiligten gilt.

Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Anwendung (nicht Geschäftsordnung nach dem ArbGG und nicht nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 35 – Schiedsgericht- (BRD-GmbH, Art. 133 GG) und ich bin bei einem Staats- und nicht bei einem Privat-, Ausnahme-, oder Schiedsgericht tätig.

Diese Eidesstattliche Versicherung gebe ich ab, als Natürliche Person im Sinne §1 BGB.

Als Unterzeichner ist mir gleichwohl bewusst, dass diese Erklärung gegenüber einer natürlichen Person im Sinne §1 BGB abgegeben wird.

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Ort Datum Unterschrift Amtssiegel


Kein einziger sogenannter und angeblicher Richter wird Ihnen das unterschreiben.

Kein einziger sogenannter und angeblicher Richter wird Ihnen eidesstattlich versichern, dass er ein gesetzlicher Richter an einem staatlichen Gericht ist.

Das ist auch absolut folgerichtig, denn im hiesigen Land existieren erwiesenermaßen weder staatliche Gerichte, noch gesetzliche Richter.

Würde ein Richter dieses Dokument unterschreiben, würde er einen Meineid begehen.

Dass Richter prinzipiell absolut gar nichts unterschreiben, noch nicht einmal das, was sie selbst in sogenannten “Beschlüssen” verkündet haben, ist ja mittlerweile bekannt, da diese Leute schließlich wissen, was sie tun:

kriminell handeln!

(und wer unterschreibt schon dafür, dass er kriminell handelt?!)


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/06/die-eidesstattliche-versicherung/