Die BRD-Personalausweise sind illegal! – Verlangen Sie, was Ihnen zusteht

von deutschelobby

Sehr viele Menschen wissen, dass Deutschland seit 1945 noch immer keinen Friedensvertrag im Sinne der HLKO hat, also nicht souverän ist.

Wir alle schleppen einen Personalausweis mit uns herum, welcher uns zum Personal der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ machen soll.

Dabei ist es ein gültiger Reisepass, der das mithin Wichtigste ist, was man hierzulande haben kann.

Unterschied zwischen Pass und „Perso“

Der „Perso“ ist nur in der „Bundesrepublik Deutschland“ ein anerkannter Ausweis, nämlich ein Betriebsausweis für mithaftendes, nachschusspflichtiges Personal der Company mit Namen “Bundesrepublik Deutschland”.

Der „Perso“ ist kein international anerkannter Pass und seit dem 18.7.1990, als Folge der Pariser Konferenz, auch nicht mehr eines regulären Staates oder Staatsfragmentes im Sinne des Besatzungsrechts.

Die Schutzrechte der HLKO gegen Zwangsabgaben kann man im vollen Umfang in Anspruch nehmen, wenn man einen !!! gültigen !!! Reisepass und !!! keinen !!! „Perso“ mehr hat!

Der Pass der Deutschen besteht aus Deckel und Rückseite und müsste eigentlich eine IDD-Karte des deutschen Reiches beinhalten.

Er ist aber die IDD-Karte der „Bundesrepublik“ drin, die keine staatlichen Hoheitsrechte hat, sondern über das Nießbrauchsrecht der HLKO (Artikel 43-55) die Rechte des Landes als Verwalter nutzt. Genau aus dem Grund ist die BRD-IDD im Ausweis drin.

Die Fakten zu Pässen sind folgende:

Pass: Der Pass erfüllt in einer Besatzungszone die Eigenschaft eines militärischen Passierscheins oder einer ständigen Aufenthaltserlaubnis.

Der Besatzer oder seine Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass jeder Deutsche einen gültigen Pass in Übereinstimmung mit der HLKO bekommt, um ihn von Kombattanten des Krieges zu unterscheiden.

Deutscher: Deutscher ist, wer im Sinne des RuStaG 1913 die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Unmittelbare Reichsangehörigkeit: Die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt derjenige, dessen Vater und dessen Großvater auch schon Deutscher im Sinne RuStaG 1913 war.

Bundesbürger: Bundesbürger ist, wer einen Bundespersonalausweis im Sinne des PAuswG besitzt.

Der Bundespersonalausweis stellt den Inhaber gegenüber der HLKO schlechter, denn „DEUTSCH“ ist nur eine uneigentliche „Staatsangehörigkeit“ und zwar ohne Notwendigkeit aus der HLKO heraus, somit ohne besatzungsrechtliche Rechtsgrundlage. Sie ist also bereits klar nachweisbares Unrecht!

Anmerkung: Der Besatzer steht zwar für die Rechtsnachteile des „Persos“ prinzipiell ein, doch dies erst ab einem Friedensvertrag.

Die Regel ist, dass es den Besatzer nicht interessiert. Was die Verwaltung BRD tut, ist ihm egal und im Zweifel ist man eben benachteiligt, weil man selbst eine Mitschuld durch Duldung hat.

Wichtig: Genau aus diesen Gründen sollte man den „Perso“ gegen den Reisepass Deutsches Reich umtauschen und auf Abgabe des „Persos“ gegen Abgabequittung bestehen.

Personal: Personal der Bundesrepublik Deutschland ist automatisch jeder, der einen Personalausweis der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne des PAuswG besitzt.

Grundgesetz: Das Grundgesetz ist ab 18.07.1990 0:00 Uhr praktisch nur noch die AGB der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ durch Nebenabreden zwischen den Besatzern und der „Bundesrepublik Deutschland“ zur Umgehung der Haftung nach HLKO.

Man sagt auch zum Grundgesetz: die Hausordnung der Alliierten, da das Grundgesetz mangels Rechtsnachfolge für das Deutsche Reich nicht auf deutschem Landesrecht beruht.

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde mit Ablauf des 17.07.1990 gelöscht und später in veränderter Form in die Präambel des Grundgesetzes wieder eingefügt.

Nach Mangold hat die Präambel keine Bedeutung als Gesetzesparagraf und kann nur dann rechtswirksam werden, wenn es eine zusätzliche privatvertragliche Verpflichtung gibt.

Die privatvertragliche Verpflichtung (Bund = Nebenabreden) existiert auch nach dem 17.7.1990 für alle Personalausweiseinhaber weiter, jedoch nicht für diejenigen, die keinen Personalausweis mehr haben und NUR einen Reisepass Deutsches Reich besitzen, weil sie nur so klar genug zum Ausdruck bringen können, dass sie mit den stillschweigenden, privatrechtlichen Nebenabreden nicht einverstanden sind.

Nachschusspflicht: In einer OHG-ähnlichen Company gibt es abhängig von Gesellschaftervertrag eine Nachschusspflicht zur Insolvenzmasse.

Das heißt: die an der OHG Beteiligten haften mit ihrem Anteil und einem Teil des Privatvermögens für die Geschäfte der OHG. Im Falle der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ ist das der Steuerzahler, der gleichzeitig Personal dieser OHG ist.

Zusammenfassung: Ein Reisepass hat die gleiche Legitimationskraft, wie ein Bundespersonalausweis, aber nicht dessen privatrechtliche Nachteile (Nachschusspflicht, Entrechtung) wegen geheimen Nebenabreden = Bund.

Ein Bundespersonalausweis hat jedoch nicht die gleiche Legitimationskraft, die ein Reisepass hat.

MERKE: Wenn der Deutsche sich Pässe aufschwatzen lässt, die ihn entrechten, dann ist das in gewissem Umfang erst mal sein Problem.

Das Unrecht ist natürlich rückabwickelbar und natürlich greift die Privathaftung gegen die Scheinbeamten, die einen entrechtet haben.

Solange diese aber die Macht haben, werden sie diese Macht missbrauchen, ohne auf Recht und Gesetz zu achten, wie die Alltagserfahrung es zeigt. Darum muss auch eine Bevölkerungsrevolution her, um diesen Machtmissbrauch endlich zu beseitigen.

Mit der Bundespersonaleigenschaft ist eine Entrechtung gegenüber dem Schutz des Privatvermögens und dem Recht auf einen gesetzlichen Richter im Sinne der HLKO verbunden.

Das heißt: Auch vor den Scheingerichten der „Bundesrepublik Deutschland“ wird man entrechtet, da es keine gesetzlichen Gerichte im Sinne der HLKO sind.

Die genauen Verfahrensweisen sind per geheimen Staatsvertrag geregelt, der nicht öffentlich einsehbar ist, jedoch für den Besitzer eines Bundespersonalausweis im Grunde nur Nachteile bringt.

Deutsche, die klar bei Verstand sind und das Unrecht durchschaut haben, werden als „Reichsbürger“, „Anhänger der Reichsbürgerbewegung“, „Mitglieder einer Art rechtsextremistischer Sekte“ (so wörtlich sogar über die Presseverlautbarung durch den Pressesprecher einer Landesregierung unter der Leitung eines sogenannten „Ministerpräsidenten“ der SPD), „Nazi“, „Psychopathen“, „Reichsideologen“, „Braune“, „Rechte“, „Reichsdeppen“, „Spinner“ „Verschwörungstheoretiker“ und mit weiteren Verunglimpfungen dieser Gattung bezeichnet. Das ist Volksverhetzung pur!

Das Deutsche Reich, 1871 als Staatenbund gegründet und ausweislich des RuSTAG 1913 (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) die Staatsangehörigkeit gem. § 1 ausgewiesen war (Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.), war eben kein Staat, und mit dem Gleichschaltungsgesetz aus dem Jahre 1934 wurde das Deutsche Volk für staatenlos erklärt, wider den Regeln des Völkerrechts.

Die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ setzte dem noch einen drauf und erklärte eine Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“, die es niemals gegeben hat und auch nie geben wird.

Es kursieren immer wieder Meinungen und Gerüchte um den Reichsausweis.

Alle verunsicherten deutschen Mitbürger möchten wir versichern, dass sie keine Angst oder Bedenken haben müssen, ob der Reichsausweis gültig ist. Er ist es!

Im Folgenden werden sie sehen, dass jeder Deutsche einen Anspruch auf den Reichsausweis hat.

Die „BRD Behörden“ und die verantwortungslosen Politkriminellen tun sich schwer, diese Tatsache zu akzeptieren. Damit würden sie sich selbst zu Hochverrätern degradieren.

Immer wieder weigern sich „Behörden“, den Deutschen nach Reichs- und Staatsanghörigkeitsgesetz von 1913 einen Reichsausweis auszustellen. Das entweder aus Unkenntnis, oder aus Dummheit und ideologischer Sturheit:

Beurteilung von Gerichtsfirmen: Reichsausweis gültig!!

Zitat:

“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert“!

Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 (128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches!
Beschluss des 4.*Strafsenats vom 25.4.2006 – 4 Ws 98/06.

Damit haben sogenannte „Gerichte“ der “Bundesrepublick Deutschland” die Ausweise des Deutschen Reiches akzeptiert und indirekt zugegeben, dass die „BRD“ gar nicht existiert!

Zum Personalausweis: Der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden – nach „BRD-Gesetz“!

In der Realität werden „wir“ natürlich keinen Wortmarketräger der Firma „POLIZEI“ erleben, der “uns” wegen der sogenannten “Personalausweise” Schwierigkgeiten macht. Das Konstrukt könnte sonst “morgen” nach Hause gehen!

Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht “DEUTSCH”. Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigenden Notstand mit richtigen Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich”.

Kurze Kausalkette:

– nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Beurteilung) ist das Deutsche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen “Staat” spielen will.

– nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates “macht”, völkerrechtlich verbindlich.

– somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die Reichsdeutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer “amtlichen” Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.

– diesem Umstand mussten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Reichsgebiet BBG § 185: Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

Die BRD-Personalausweise sind illegal!

Der Reichsausweis wird von den „BRD-Behörden“ bewusst zurückgehalten, obwohl jeder Deutsche Anspruch auf einen Reichsausweis hat.

Wer seinen „Perso“ nämlich abgibt und fortan einen Reisepass Deutsches Reich besitzt, gehört nicht länger zum Personal der „BRD“.

Fordern Sie daher ihren Reisepass Deutsches Reich bei Ihrer Gemeinde an.

In der folgenden Pressemitteilung des brandenburgischen „Verfassungsschutzes“ können sie die Verunglimpfung Reichsdeutscher von Teilen der bundesrepublikanischen Behörden sehen:

„Die Reichsdeutschen wehren sich mit häufigen Anfragen an Ordnungsämter, warum die Ausweisstellen keine Reichsausweise ausstellen wollen. Die Rechtslage, Staats- und Völkerrecht sprechen für den Reichsausweis.

Zudem gibt es viele Beweise im Internet, auf der Homepage des bayerischen Innenministeriums, das „Bundesverfassungsgerichtsurteil“ von 1973, etc.

Das Grundgesetz ist eine Grundordnung in einem besetzten Gebiet auf Zeit. Es ist kein Ersatz für eine Verfassung. Dieser Zustand dauert nun schon über 60 Jahre.

Jeder Deutsche hat einen Anspruch auf einen Reichsausweis, denn die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ hat keine eigene Staatsangehörigkeit und wird sie nie haben.

Das Deutsche Reich besteht nicht nur laut Theo Waigel weiterhin fort. Es muß nur wieder aktiviert und mit legitimierten Organen ausgestattet werden.

Es wird die zukünftige Aufgabe der Bevölkerung sein, selbst für Recht und Ordnung zu sorgen und sich vom derzeitigen Unrechtssystem via Bevölkerungsrevolution zu befreien.


Quelle und Kommentare hier:
https://deutschelobby.com/2017/03/17/die-brd-personalausweise-sind-illegal-verlangen-sie-was-ihnen-zusteht-reisepass-deutsches-reich/