von Michael Klein
Rund 3,2 Milliarden Euro umfasst der Etat, über den die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) allein im Jahr 2017 verfügt hat. 99% des Etats stammen von Bund und Ländern. Die DFG wird aus Steuermitteln finanziert. Gegenstand der Tätigkeit der DFG ist die Förderung von Forschung, die Bereitstellung von Fördermitteln, für Forschung, mit der sich ein gesellschaftlicher Nutzen verbindet.
Wie alle Organisationen, bei denen es „etwas zu holen“ gibt, ist die DFG Ziel von Wissenschafts-Gauklern und Opportunisten, die versuchen, auf Kosten der Steuerzahler zu leben (was z.B. den Genderisten auch gelungen ist).
Zudem sieht sich die DFG zuweilen mit Forschern konfrontiert, die mit plagiierten Forschungsanträgen oder mit anderen unlauteren Mitteln versuchen, an Fördergelder heranzukommen.
Gegen diese Forscher / institutionalisierten Wissenschaftler verhängt die DFG dann eine Reihe von Strafen, die u.a. die schriftliche Rüge oder den Ausschluss von DFG-Förderung umfassen.
Letzteres hat einen namentlich nicht genannten Wissenschaftler getroffen. Weil er ein nicht benanntes „wissenschaftliches Fehlverhalten“ an den Tag gelegt hat, das als „Unregelmäßigkeit“ begann und zur „bewussten Handlung“ wurde, wurde er von der DFG gerügt und für drei Jahre „von der Antragsberechtigung“ ausgeschlossen.
Wir geben die Pressemeldung der DFG hier vollständig wieder, damit sich jeder ein Bild davon machen kann, wie viel Text man schreiben kann, ohne auch nur eine konkrete Aussage zu machen.
Eine von Steuerzahlern finanzierte Institution, die DFG, hält Steuerzahlern Informationen darüber, wer mit „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ versucht, sich in unrechtmäßigen Besitz von Steuermitteln zu bringen. Die DFG verweigert nicht nur jede Information darüber, gegen wen sie tätig geworden ist, sie gibt auch keinerlei Informationen darüber, welches „wissenschaftliche Fehlverhalten“ vorliegt, was konkret getan wurde.
Damit beraubt sie Studenten der Möglichkeit, sich ein Bild über ihren Dozenten zu machen.
Sie beraubt Steuerzahler der Möglichkeit, die Entscheidungen der DFG zu kontrollieren.
Sie beraubt den des „wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ Beschuldigten jeder Möglichkeit, sein Verhalten öffentlich zu erklären oder gegen die DFG-Behauptung vorzugehen.
Das Fehlen jeglicher Transparenz und Rechenschaft über Kriterien und konkrete Tatbestände, führt dazu, dass die DFG in ihren Entscheidungen nicht angreifbar ist, zur autoritären Institution wird, in der auf Grundlage von nicht bekannten Sachverhalten, nicht genannte Kriterien angewendet werden, um gegen unbekannte Personen, wegen unbekannter Verfehlungen, Strafen zu verhängen.
Eine solche Geheimniskrämerei, die man eher mit den ZK der SED in Verbindung bringt als mit einer öffentlich finanzierten Institution, sorgt zwar im Ausland als typisch deutsche Seltsamkeit für Belustigung ist aber ein Armutszeugnis für eine angeblich demokratischen Werten verpflichtete Institution.
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