von Globalfire
Indizien deuten unerschütterlich auf Systembedienstete
als Täter der NSU-Mordserie
Der Verdacht erhärtet sich immer mehr, dass das BRD-System mit den sogenannten NSU-Massenmorden die Menschen an einem nationalen Erwachen hindern und gleichzeitig von ihren eigenen Untaten am Volk (Multikultur-Elend und Euro-Tribut) ablenken will. Damit soll die Hinwendung der Menschen zu nationalen Befreiungsbewegungen wie beispielsweise die NPD verhindert werden.
Zur Erinnerung: Der Mord an der deutschen Polizistin Michèle Kiesewetter wurde mit der sogenannten NSU-Tatwaffe verübt. Aber nicht von den beschuldigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, sondern von dem Türken Melvüt Kar, der als BND-Agent tätig ist. Das geht aus einem Dossier des amerikanischen Militärgeheimdienstes DIA hervor. [1] Für die Mordtat wurden die beiden Türken offenbar mit 2,3 Millionen Euro belohnt, die Melvüt Kar gleich nach dem Mord auf einer Bank am Tatort einbezahlte. Selbstverständlich interessiert diese Tatsache den NSU-Richter Manfred Götzl nicht im Geringsten. Götzl, so berichten die Medien, befinde sich auf „Verurteilungskurs“.
Am 31. März 2014, dem 99. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, kam der ganze Zynismus des inszenierten Schauprozesses überdeutlich zutage. Obwohl nachgewiesen ist, dass die Beschuldigten Böhnhardt und Mundlos, die gleichsam ermordet wurden, an keinem der Tatorte zugegen waren, schon gar nicht am 6. April 2006 im Internet-Café von Halit Yozgat in Kassel, verlangen die Bundesanwälte immer wieder die Ablehnung von Beweisanträgen der Nebenkläger im Zusammenhang mit der Rolle des deutschen Geheimdienstes Verfassungsschutz bei den Morden:
„Auf Unverständnis stößt allerdings oft das Gebaren der Staatsanwaltschaft, wenn sie Beweisanträge der Nebenkläger-Anwälte für irrelevant erklärt.“ [2]
Bereits am 11. März 2014, dem 91. Verhandlungstag, wurde mit Abspielen des Videos im Gerichtssaal nachgewiesen, dass entweder der Verfassungsschutz-Agent Andreas Temme den Mord an Halit Yozgat selbst verübte, oder durch einen angeheuerten Täter verüben ließ.
„Der Zeuge lügt. Allen im Saal ist das klar: der Verteidigung, den Bundesanwälten, den Richtern und den Nebenklägern. Andreas T. muss etwas gesehen haben, als er das Internetcafé verlassen hat. Das geht aus dem Polizeivideo, in dem er seinen Aufenthalt nachspielt und das im Gerichtssaal A101 vorgeführt wird, klar hervor. Der Ex-Verfassungsschützer kann die Leiche, die hinter einem hüfthohen Schreibtisch lag, gar nicht übersehen haben, als er das Café in Kassel verlassen hat. Und vielleicht hat er sogar den Mord selbst beobachtet. Wer weiß. Mit der Klarheit der Lüge fängt die Unklarheit an. Denn was würde diese Lüge, wenn man sie denn beweisen könnte, bedeuten? Dass der Verfassungsschutz in den Mord an Cafébetreiber Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel verwickelt ist? … der Beweis für die Verwicklung eines Geheimdienstes in die schlimmste rechtsextremistische Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik?“ [3]
Tatsache ist, das Video der Überwachungskamera zeigt Temme zur Tatzeit am Tatort, nicht aber die ermordeten Mundlos und Böhnhardt. Überdies konnte auf der Kleidung von Temme Schmauchspuren der Tatwaffe nachgewiesen werden. Nur der Täter kann Schmauchspuren auf Körper oder Kleidung haben. [4]
Dass die ermordeten Mundlos und Böhnhardt vom Verfassungsschutz geführt wurden, kann nicht mehr bestritten werden, denn andere Agenten des Verfassungsschutzes wie beispielsweise Tino Brandt, sorgten für eine reibungslose Unterstützung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Untergrund:
„Der Zeuge Andre K. erklärte im NSU-Prozess Tino Brandt habe Geld für das abgetauchte Terrortrio gespendet.“ [5]
Außerdem wurde Beate Zschäpe am Tag es Mordes von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von einem Mobiltelefon des Innenministeriums angerufen. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt wurden offenbar im Untergrund alimentiert, um ihnen zu gegebener Zeit die Döner-Mordserie zur Abschreckung der Bevölkerung in die Schuhe zu schieben. Die Bevölkerung soll mit diesen Morden davon abgehalten werden, die Lügen des Systems zu erkennen.
Temme war nach Ermittlungsergebnissen, trotz der Vernichtung der wichtigsten Dokumente durch den Verfassungsschutz, an sechs weiteren Tatorten zur Tatzeit gewesen. Nicht aber die Beschuldigten. Doch das BRD-System ist mit der Vertuschung und der Ablenkung von den wahren Tätern durch das Prozessgeschehen sehr zufrieden:
„Die Bundesanwaltschaft jedenfalls ist mit dem bisherigen Verlauf zufrieden. ‚Der Prozess ist aus unserer Sicht auf einem guten Weg‘, befindet ihr Sprecher Michael Köhler. Und dann sagt er einen ganz wichtigen Satz: ‚Die bisherige Beweisaufnahme spiegelt unsere Ermittlungsergebnisse‘.“ [6]
Eines zeichnet sich schon seit geraumer Zeit ab, die Angeklagte Beate Zschäpe dürfte von ihren drei Verteidigern gewaltig verladen werden. Die drei werden als national orientiert dargestellt und dahingehend im Rahmen eines wohlorganisierten Theaters sogar beschimpft, damit Beate Zschäpe sich in Sicherheit wägen soll, von systemunabhängigen Anwälten vertreten zu sein. Somit befolgt sie treuherzig, was ihr von den Dreien angeraten wird.
Die größte Falle dürfte Zschäpe gestellt worden sein, und sie tappte hinein, als ihr angeraten wurde, nicht auszusagen. Sie, die nie an einem Tatort war, die im Laufe des Verfahrens sogar von den vom System aufgebauten Kronzeugen entlastet wurde, redet weiterhin kein Wort.
Doch wer kein Wort vor Gericht sagt, die Aussage verweigert, der macht sich nach dem Empfinden des Bürgers verdächtig. Und dabei könnte sie reden. Sie könnte auspacken, dass sie vom System verladen werden soll, denn sie war an keinem Tatort und ihre beiden ermordeten Freunde Böhnhardt und Mundlos waren laut DNA-Analysen auch an keinem der Tatorte. Sie könnte vor den Fernsehkameras der Welt erklären, dass im Gegensatz zur ihr und ihren toten Freunden aber die Systembediensteten, die Agenten, jedes Mal zu Hauf an den Tatorten vertreten waren. Andreas Temme, der nicht auf der Anklagebank sitzt, sondern als „Zeuge“ seine Schau vor Gericht abziehen darf, war „pünktlich“ an sechs Tatorten zugegen. Sie könnte darauf hinweisen, dass die Phantombilder von Verdächtigen an den jeweiligen Tatorten, die nach Augenzeugenberichten angefertigt wurden, keinerlei Ähnlichkeiten mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos haben.
Sie könnte aussagen, dass der Kollege der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter, Martin A., sechs Wochen nach dem Mord im Krankenhaus aussagte, einen Mann in dunkler Jeans und kariertem Hemd gesehen zu haben, der sich dem Streifenwagen näherte. Weder Mundlos noch Böhnhardt soll dieser Mann geähnelt haben, der auf dem im Anschluss an die Befragung hergestellten Phantombild zu sehen war. Der ehemalige Leiter der Sonderkommission, Axel Mögelin, sprach vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags davon, dass bei der Bewertung aller glaubwürdigen Zeugenaussagen von insgesamt vier bis sechs Tätern in Heilbronn ausgegangen werden könne. Zschäpe könnte weiter aussagen, dass gemäß des US-Geheimdienstberichts DIA die Polizistin Kiesewetter von dem BKA-Agenten Mevlüt Kar erschossen wurde. Das alles könnte sie aussagen, ohne sich zu belasten, denn ihre Anwälte tun es nicht.
Das Compact-Magazin berichtete in seiner Ausgabe 11/2013, dass
„sich vor kurzem ein Zeuge in seinem Auto verbrannte, der sich zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter (25. April 2007) in Heilbronn äußern wollte – kurz vor einer neuerlichen Einvernahme durch die Strafverfolger. Die Polizei spricht von Suizid wegen Liebeskummer. Seltsam nur, dass das Auto zuerst explodierte und dann ausbrannte.“
Dass die drei Anwälte von Beate Zschäpe, Sturm, Stahl und Heer, für das BRD-System, also im Geheimen für die Bundesanwaltschaft arbeiten, um eine Schauverurteilung sicherzustellen, ist mittlerweile auch hochkarätigen System-Juristen klar geworden.
„Auf dem Strafverteidigertag Anfang März in Dresden bemerkte ein pensionierter Richter aus Süddeutschland im kleinen Kreis, dass man sich ja im NSU-Prozess eine ‚lebendigere Verteidigung‘ wünschen würde. Viele der beteiligten Anwälte, davon einige mit Schwurgerichts- und Terrorprozesserfahrung aufseiten der Verteidigung, verstehen Sturm, Stahl und Heer jedenfalls nicht.“
Und selbst Alexander Kienzle von der Hamburger Anwaltskanzlei BDK, der den Nebenkläger Halit Yozgat, vertritt, prangerte Zschäpes Verteidiger ganz offen an:
„Es ist auch mit viel Fantasie kaum ein Szenario denkbar, in dem die reine Passivität in einem derartigen Verfahren eine zielführende Strategie sein kann.“ [7]
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Dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in ihrem Wohnwagen ermordet wurden, bevor die NSU-Lüge vom System propagiert wurde, steht mittlerweile auch fest.
Aber auch diese Tatsache darf im Münchner Prozess nicht angesprochen werden. Der damalige Leiter der Polizeidirektion Gotha, Michael Menzel, ließ am 4. November 2011 das brennende Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos in Eisenach von der Feuerwehr löschen und die Leichnamen abtransportieren, wodurch Spuren verwischt wurden.
Dann wurde über die Medien verbreitet, Böhnhardt und Mundlos hätten sich in ihrem Wohnmobil selbst erschossen.
„Auf die Frage, warum eine der Flinten im Fahrzeug der mutmaßlichen Terroristen nachgeladen gewesen sei, obwohl die Männer tot waren, wollte Menzel trotz Aussageerlaubnis seines Dienstherren nicht in öffentlicher Sitzung antworten.“ [8]
Bis auf die Familie Yozgat spielen die türkischen Nebenkläger eine abstoßende, charakterlich erbärmliche Rolle. Sie wissen alle, wer die richtigen Mörder ihrer Angehörigen waren, machen aber das Spiel der Bundesanwaltschaft mit. Das dafür in Aussicht gestellte Geld ist ihnen offenbar wichtiger, als die wahren Mörder ihrer Angehörigen zu überführen.
Nie war das Wort des Antiken Philosophen Platon wahrer als heute in der BRD. Platon:
„Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in den Formen des Rechts begeht.“
1) | „Laut des Protokolls observierte am 25.April 2007 eine Spezialeinheit des US-Militärgeheimdienstes DIA, das ‚SIT Stuttgart‘ (Special Investigation Team) zwei Personen, die in einer Bank in der Innenstadt von Heilbronn ‚2,3 Mil. EURO(S)‘ einzahlten (‚DEPOSITED‘). An der Observation sollen laut US-Bericht auch zwei Verfassungsschützer aus Baden-Württemberg oder Bayern (‚LfV BW OR BAVARIA‘) beteiligt gewesen sein. … Bei den Observierten handelte es sich um Mevlüt K. und einen nicht näher identifizierten Begleiter.“ (stern.de, 30.11.2011) |
2) | dw.de, 31.03.2014 |
3) | Welt.de, 01.04.2014 |
4) | „Für die Polizei zählte der Sportschütze T. früh zu den Verdächtigen … an einem seiner Mäntel fanden sich Schmauchspuren.“ (Focus 28/09.07.2012, S. 47) |
5) | br.de, 27.03.2014 |
6) | Welt.de, 01.04.2014 |
7) | Welt.de, 01.04.2014 |
8) | FAZ, 01.04.2014, S, 4 |