von Deme
Es ist für viele Menschen kaum zu glauben aber entspricht der Tatsache oder vielmehr den Rechtsvorschriften.
Der Name eines jeden Bürgers, und das nicht nur in der BRiD, gehört dem sogenannten Staat. Der eine oder andere denkt sich vielleicht nichts oder nicht so viel dabei. Aber… wenn der Staats hier bereits Eigentumsvorbehalte einfordert, dann sollte der Menschen, welcher sich ja dann hinter der Person verbirgt, mal einige Gedanken darüber machen, welche Konsequenzen das für ihn selbst hat oder auch nicht hat und welche Maßnahmen ggf. möglich sind, diverse Zahlungen von sich abzuwenden.
Wie sieht es beispielsweise aus, wenn Sie Post wegen einer OWIG Sache bekommen, zum Beispiel wegen falsch parkens. Zumal die OWIG, wie bereits mehrfach in diesem Blog angesprochem, auch selbst ein Thema für sich ist, wegen des fehlenden Geltungsbereiches.
Aber nun schreibt also die Behörde die Person an, die dieses Vergehen begangen haben soll. Der Name dieser Person gehört jedoch lt. EinfG. BGB § 10 dem Staat selbst. Die Frage, die sich stellt ist, muß ich denn dann überhaupt dafür gerade stehen und das Vergehen bezahlen? Und wie sieht es dann überhaupt mit den Rechnungen seitens des Finanzamtes aus?
Schauen Sie sich einen überaus interessanten Beitrag zu diesem Thema von Hans Xaver Meier, wohnhaft in der Schweiz, an und machen sich selbst ein Bild über das, was Sie hier erfahren.