von Petr Bystron
Diesen Donnerstag wird sich der Ältestenrat des Bundestages auf Antrag der AfD mit der Entgleisung von Claudia Roth während des Plenarsitzung am 22. Februar 2019 befassen. Während der Diskussion zur „Feministischen Außenpolitik“ störte Frau Roth die Rede des AfD-Außenpolitikers Petr Bystron so intensiv, dass dieser seine Rede unterbrechen musste. Dazu ein Kommentar.
Das Verhalten von Claudia Roth während der Debatte zur ‚Feministischen Außenpolitik‘ hat gezeigt, dass sie dem hohen Amt als Vizepräsidentin des Bundestages nicht gewachsen ist. Sie ist zum wiederholten Mal daran gescheitert, zwischen ihrer Rolle als Grünen-Politikerin und ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Bundestages klar zu trennen und sich neutral zu verhalten.
Es fehlt schon an ganz normalem Anstand
Frau Roth leitete als Vizepräsidentin ausgerechnet eine Sitzung des Parlaments, in der ihr eigener Antrag zur ‚Feministischen Außenpolitik‘ debattiert wurde. Frau Roth hätte als erste Unterzeichnerin des Antrags und prominenteste Antragstellerin schon aus Anstand auf die Sitzungsleitung verzichten müssen. Stattdessen hatte sie vom Pult des Sitzungsleiters in unzulässiger Weise die Diskussion durch Grimmassen, Gesten und lautes Lachen gestört.
Der Vorgang, dass der Vizepräsident des Bundestages, der im Rücken des Redners sitzt, den Redner durch lautes Lachen unterbricht und damit auch noch Tumulte im Plenum herbeiführt, ist in der Geschichte des Bundestages einmalig – und sollte es auch bleiben. Die AfD-Fraktion wird daher die Befassung mit diesem Vorfall im Ältestenrat beantragen.
Die Neutralität des Amtes verletzt
Es ist nicht das erste Mal, dass Frau Roth ihre parteipolitischen Interessen auf Kosten der Neutralität des Amtes als Bundestagsvizepräsidentin durchsetzt, oder mit Verhaltensweisen auffällt, die mit der Würde des Amtes nicht vereinbar sind:
Im Jahr 2015 marschierte sie in Hannover in einem Demonstrationszug, der von Linksextremisten angeführt wurde und bei dem Deutschland feindliche Parolen skandiert wurden. Distanziert hat sie sich davon bis heute nicht.
Im Herbst 2017 unterzeichnete sie eine Petition dagegen, dass der Vorsitz des Kulturausschusses an die AfD geht. Damit verletzte sie ebenfalls das Neutralitätsgebot ihres Amtes und diskreditierte noch vor der offiziellen Besetzung der Ausschüsse eine der im Bundestag vertretenen Parteien. Bereits damals wurde Ihre Entgleisung im Ältestenrat thematisiert.
Verfolgungswahn
In einem Spiegel-Artikel behauptet sie Anfang März, dass AfD-Mitarbeiter die Kollegen anderer Fraktionen physisch bedrohen würden. Bis heute hat sie für diese frei erfundenen Behauptungen keine konkreten Hinweise beibringen können.
Dass Frau Roth bis heute nicht zwischen ihrer Rolle als einfache Abgeordnete und Vizepräsidentin des Bundestages unterscheiden kann, bestätigte sie in einem Interview mit dem Tagesspiegel am 3.3.2019, in dem sie behauptet, ich hätte sie „persönlich angegriffen“, obwohl sie „die Sitzung geleitet habe“ – und das, statt „nur zur Sache zu reden“. Dabei habe ich für alle erkennbar die Verfasserin des Antrages angesprochen, mein Blick stets Richtung Plenum gerichtet und die Ausführungen sachlich begründet – und somit „zur Sache“ geredet.
Im Interesse der Würde des Bundestags bleibt nur eines: Rücktritt
Im Interesse der gebotenen Neutralität und der Würde des Hauses wäre ein Rücktritt von Frau Roth ein richtiges Signal, dass deutlich machen würde: die demokratischen Spielregeln gelten für alle. Es gibt selbst in den Reihen der Grünen Persönlichkeiten, die im Gegensatz zu Frau Roth das Amt des Vizepräsidenten mit Würde und der gebotenen Neutralität ausfüllen könnten.
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