BVerfG: “Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden”

von Michael Mannheimer

Sind wir Bundesdeutsche oder Reichsdeutsche?
Haben unsere Gesetze überhaupt Gültigkeit?
Sind Gerichtsurteile null und nichtig?
Leben wir überhaupt in einem souveränen Staat?

dt-vereinigung-null-nichtigDie Länder der DDR wurden also erst am 14. Oktober 1990 gebildet. Wie konnten diese Länder schon am 03. Oktober 1990 der BRD beitreten? Im aktuellen Dokument des Bundesministeriums der Justiz wurde dieses Datum mittlerweile nachträglich geändert. Wurde hier versucht etwas zu verschleiern? Erstens konnte die Wiedervereinigung Deutschlands wegen der noch nicht gebildeten Länder der DDR nicht rechtskräftig sein, zweitens ist die BRD nach dem Streichen des Geltungsbereich juristisch als aufgelöst zu betrachten, und drittens fehlten für eine tatsächliche Wiedervereinigung die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches (Grenzen von 1937). Theo Waigel (Finanzminister von 1989-1998, CSU) sagte auf dem Schlesiertreffen in Hannover 1989: “Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 ist das deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.”

Das Grundgesetz hat keinen Geltungsbereich. Der Artikel 23 GG (alte Fassung), welcher mit der Einigung aufgehoben wurde, bestimmte den Geltungsbereich des Grundgesetzes:”Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.” Kann ein Grundgesetz ohne räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit besitzen? Aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über den Grundlagenvertrag von 1973 heißt es über die BRD: “Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ,Geltungsbereich des Grundgesetzes’ […]” (Quelle)

Die Nichtigkeit des Grundgesetzes findet sich auch deutlich in Artikel 146. Denn die staatliche Einheit ist noch immer nicht vollzogen:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Kernaussagen über “Ist Deutschland ein Staat”:

1. Die BRD hat kein Staatsvolk. 2. Unsere Staatsangehörigkeit ist das Deutsche Reich. 3. Die BRD hat ihre Staatsgrenzen nicht eindeutig definiert. 4. Die BRD hat keine legitimierte Staatsgewalt. 5. Die BRD ist kein Staat.

Aber was genau ist denn die heutige BRD?

Veröffentlicht am 15. August 2013 von aikos2309

Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen. Link zum PDF-Dokument

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Einschub MM:

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1949 ist ein inzwischen aufgehobener Grundgesetzartikel, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes in der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland regelte. Weiterhin galt er als Beitrittsartikel, der die Übernahme des Grundgesetzes für „andere Teile Deutschlands“ beziehungsweise später hinzugekommene Länder ermöglichte.
[Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz – Kommentar für die politische Bildung. 13. Aufl.; Sonderausgabe für die Landeszentralen für politische Bildung. Wolters Kluwer, München/Unterschleißheim 2003, S. 39, 207.)

Er lautete in der Fassung vom 23. Mai 1949:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger
  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)
  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!

Quellen: MR / brd-schwindel.org / dem-deutschen-volke.blogspot.de vom 13.08.2013


Quelle und Kommentare hier:
http://michael-mannheimer.info/2014/10/22/bverfg-ein-rechtswirksamer-beitritt-der-ddr-zum-geltungsbereich-des-grundgesetzes-hat-daher-bis-zum-heutigen-zeitpunkt-nicht-stattgefunden/