von Watergate
TTIP hatte uns lange beschäftigt. Jetzt kommt es durch die Hintertür bald wieder.
Die Zeit der Freihandelsabkommen, gegen die so viele Menschen kämpften, ist noch nicht vorbei. Nun kommt das fast schon abgeschaffte Freihandelsabkommen „Nafta“ wieder. In einem neuen Gewand. Die Industrien dürfen sich freuen, die Menschen, die gegen die Abschaffung diverser Rechte protestierten, sind düpiert. Donald Trump unterzeichnet das Abkommen jetzt doch. Die Freihandelsgegner hatten darauf gesetzt, er würde solche Abkommen nicht wollen.
USA, Kanada und Mexiko sind bereit
Das Abkommen wird zwischen den USA, Kanada und Mexiko getroffen. Das bislang abgelehnte Abkommen wird in einer Neufassung erscheinen, meldeten die Medien nun. Der Premierminister aus Kanada, Justin Trudeau, meinte, dies sei ein „guter Tag“ für sein Land.
Bis zuletzt hatte diese Einigung in Frage gestanden. Die Neufassung ist notwendig geworden, weil vor allem Trump hatte Nachbesserungen gefordert. Das Freihandelsabkommen hätte demnach eigentlich abgeschafft werden sollen. Es existiert seit dem Jahr 1994 und gilt als eines der bedeutendsten Freihandelsabkommen, die es weltweit überhaupt gibt. Annähernd 500 Millionen Menschen sind betroffen und erwirtschaften dabei eine Gesamtleistung in Höhe von fast 23 Billionen Dollar. Seit Einführung des Abkommens haben sich etwa die Handelsergebnisse der USA mit Kanada und Mexiko um annähernd das Vierfache erhöht und einen Stand von 1,3 Billionen Dollar erreicht.
Allerdings fragen Kritiker danach, ob sich a) das Handelsvolumen nicht ohnehin erhöht hätte – wie überall auf der Welt und b) ob die gegenseitigen Verpflichtungen zugunsten der Industrie in den jeweiligen Ländern nicht hätten verhindert werden sollen.
TTIP-Gegner in Deutschland haben bislang noch nicht nennenswert darauf aufmerksam gemacht, dass damit auch dieses Abkommen wieder auf den Prüfstand kommen dürfte. Es gibt bis auf Trump – formal – kaum nennenswerten Widerstand in der herrschenden Politik.
Freihandel im Großformat bedeutet, dass Industrieunternehmen wie Bayer sich darauf berufen dürfen, in anderen Ländern „diskriminiert“ zu werden, wenn die Produkte dort nicht eingesetzt werden dürfen.