2,79 Milliarden Euro für die Manipulation der deutschen Bevölkerung

von NTA

Wenn Politikwissenschaftler über das politische System Deutschlands sprechen, dann fällt häufig der Begriff der „Parteiendemokratie“.

Damit ist jene einzigartig deutsche Ausgestaltung eines Obrigkeitsscheinstaates gemeint, der dafür sorgt, dass die Menschen nicht auf die Idee kommen, sie seien der Souverän im Land, der den „Parteien“ (die es eigentlich nicht wirklich gibt) gleichzeitig eine Handhabe zur Verfügung stellt, sich aus den Taschen der Bevölkerung zu bereichern.

Das Verhängnis beginnt im Artikel 21 des längst ungültigen Grundgesetzes:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

„Parteien“ (die es eigentlich nicht wirklich gibt) wirken also mit. Sie sind ein Teil unter vielen Teilen.

Sie spielen keine besondere und auch keine herausgehobene Rolle gegenüber anderen Akteuren, die an der politischen Willensbildung, bzw. der politischen Manipulation an der Bevölkerung beteiligt sind.

Nebenbei ist diese Formulierung grober Unfug, denn eine Bevölkerung hat keinen Willen. Nur Individuen können einen Willen haben und selbst wenn man den Willen der Mehrheit der Individuen zum “Bevölkerungswillen” erklärt, geht davon der Wille der Minderheit der Individuen nicht weg. Es gibt ihn weiterhin.

Lassen wir diesen Fehlschluss beiseite, nach dem es einen Bevölkerungswillen geben würde und wenden uns dem weiteren Gang des Verhängnisses, wie er sich im § 1 des ungültigen „Parteiengesetzes“ niedergeschlagen hat.

(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

Die Mitwirkung der „Parteien“ an der „Willensbildung des Volkes“, die im Grundgesetz erklärt wird, wird im „Parteiengesetz“ dauerhaft gemacht, für alle Ewigkeit. Nicht, dass jemand auf Idee kommt, es gebe auch ohne „Parteien“ eine politische Willensbildung.

Auch die Behauptung, „Parteien“ seien ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung kann man aus gutem Grund bestreiten, denn das ehemalige Grundgesetz erklärt lediglich, dass „Parteien“ an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt sind, aber nicht, dass sie dazu notwendig sind.

Und so nimmt das Verhängnis seinen Lauf:

„Parteiengesetz“ § 1 Abs. (2):

“Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“

Aus Mitwirkung wird Manipulation (Beeinflussung) – aus der politischen Willensbildung wird der “politische Wille des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” – aus der Nebenrolle der „Parteien“ wird die Hauptrolle: „Parteien“ werden zur notwendigen Institution erklärt, an denen dann, wenn es um die politische Willensbildung und den Weg ins „Parlament“ geht, kein Weg vorbeiführt.

Es ist hierzulande also definitiv nicht so, dass Menschen die Souveräne des Staates sind, deren Meinung und Wille von Politikern aufgenommen und über Parteien in Parlamente transportiert wird.

Es ist so, dass „Parteien“ den Menschen ihren Willen entweder vorgeben oder den Willen erst schaffen, denn der „Bürger“, als solcher, ist ein leerer Sack, der erst dann einen politischen Willen entwickelt, wenn der politische Wille von „Parteien“ vorformuliert wird.

Dass auf einer derartigen Grundlage keine menschliche Gesellschaft wachsen kann, ist nicht überraschend – aber das soll sie ja auch gar nicht, denn die Grundlage ist notwendig, um das herbeizuführen, worum es eigentlich geht:

Die Finanzierung der „Parteien“ (die es eigentlich nicht wirklich gibt) aus Steuergeldern – also aus Geldern, welche der Bevölkerung, ohne jede rechtliche Grundlage von Politschwerverbrechern gestohlen worden sind.

§ 18 „Parteiengesetz“: (1) Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit.

Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden.“

Die Mitwirker aus dem Grundgesetz, die im „Parteiengesetz“ zum Hauptakteur erklärt werden, müssen natürlich finanziert werden.

Wären sie nur Mitwirker, wäre das nicht notwendig, denn es gibt andere Quellen, aus denen Menschen ihre politischen Willen speisen können.

„Parteien“ werden zu Hauptakteuren erklärt, die den Zugang zu politischen Scheinämtern hüten, ohne die ein „Bürger“ (laut „Parteiengesetz“) keinen politischen Willen entwickeln kann.

Dadurch wird die Finanzierung der „Parteien“ vorbereitet, denn die damit herbeigeschriebene „wichtige Rolle“ von „Parteien“ für die Demokratie, muss natürlich gesichert werden – finanziell gesichert versteht sich.

Deshalb lassen sich die „Parteien“ (die es eigentlich nicht wirklich gibt) fürstlich für ihre „Dienste“ belohnen:

Die Parteienfinanzierung addierte sich im Jahre 2014 auf 156.737.599 Euro!

Die Finanzierung der sogenannten „Fraktionen“, die der Firma „Bundestag“ zugehörig sind, addierte sich im Jahre 2014 auf 75.532.530,81 Euro.

Hinzu kommen 466.000.000 Euro, die an die „politischen Vereine“ der „Parteien“ gezahlt werden, die eigens zu dem Zweck gegründet und als politische „Stiftung“ kaschiert wurden, um Steuergelder in die Taschen der „Parteien“ zu leiten.

Insgesamt kosteten die „Parteien“ die betrogenen und bestohlenen deutschen Steuerzahler somit die stolze Summe von 698.273.129,80 Euro – mehr als eine halbe Milliarde Euro – und das nur im Jahre 2014!

Im Laufe einer Legislaturperiode werden entsprechend 2.793.092.519 Euro aus den Taschen der Steuerzahler in die Taschen der „Parteien“ umgeleitet.

Bedeutet: Mit 2,79 Milliarden Euro wird die „Partei“-Industrie finanziert – die „Partei“-Industrie mit mehreren 1000 Beschäftigten – eine „Partei“-Industrie mit einem Lügenmedienimperium – eine „Partei“-Industrie, dessen Hauptziel darin besteht, die Menschen zu beeinflussen, also zu manipulieren, sowie den Zugang zu „Parlamenten“ zu kontrollieren, um auch in den nächsten Jahren aus Steuereinnahmen üppig finanziert zu werden und politischen Schwerverbrechern ein üppiges Auskommen zu verschaffen.

Nachweis der Höhe der Parteienfinanzierung: „klick“

Nachweis der Höhe der Finanzierung der Fraktionen: „klick“

Kurzum und überdeutlich: Die deutsche Bevölkerung lässt sich von Politschwerverbrechern, ohne jede rechtliche Grundlage, Jahr für Jahr hunderte Milliarden Euro klauen, von welchen pro Legislaturperiode rund 3 Milliarden Euro darauf verwendet werden, um die Bevölkerung zu manipulieren.

Offenbar ist davon jeder Cent bestens angelegt, denn eine Bevölkerung, die sich ohne jede rechtliche Grundlage von Politschwerverbrechern Jahr für Jahr hunderte Milliarden Euro klauen lässt und regungs- sowie tatenlos dabei zuschaut, ist manipuliert bis in´s Mark!


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/10/25/279-milliarden-euro-fuer-die-manipulation-der-deutschen-bevoelkerung/