Zwei Verfassungsgerichts-Urteile vom 22. Juni stehen für Justizwillkür und „Sprachpolizei“

von NJ

Am 22. Juni 2018 ergingen zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Holocaust-Leugnung, §130 StGB. Einmal wurde ein Urteil gegen den/die Betreiber von Netzradio Germania (Hans P.) aufgehoben und gleichzeitig bestätigte das Gericht eine Verurteilung der 90-jährigen Ursula Haverbeck.

Diese beiden neuerlichen Entscheidungen machen deutlich, dass das System keine objektiven Richtersprüche zulässt, sondern auswählt, wer verurteilt werden soll. Im Übrigen gab es diese sich widersprechenden Para-130-Urteile schon mehrmals. Ausgerechnet Horst DREHHOFER Seehofer brachte den Irrsinn des UNRECHTS anlässlich eines Interviews der Süddeutschen mit dem Präsidenten des BVerfG, Andreas Voßkuhle, auf den Punkt. Voßkuhle verteidigte am 25.07.2018 im Interview Willkür-Entscheidungen seiner Justiz-Institution zynisch damit, dass die von Unrecht Betroffenen die Entscheidungen „oft als gefühltes Recht“ aufnähmen.

Hauptsächlich ging es Voßkuhle jedoch darum, Innenminister Seehofer wegen dessen Aussage,

„Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. ES IST EINE HERRSCHAFT DES UNRECHTS“,

zurechtzuweisen. Voßkuhle:

„Eine solche Rhetorik halte ich für inakzeptabel, selbst wenn die Regierung rechtswidrig gehandelt haben sollte.“

Damit sagt der oberste Richter der BRD:

Wenn eine Regierung rechtswidrig handelt, ist das kein UNRECHT.

Nun verstehen wir die rechtswidrigen Verfolgungen von freien Holocaust-Forschern etwas besser! Seehofer schlug zurück, nahm seine Aussage über die BRD-UNRECHTSHERRSCHAFT nicht zurück, sondern beschuldigte Voßkuhle, sich für das System als SPRACHPOLIZEI zu betätigen. Seehofer:

„Der Präsident eines solchen Gerichts sollte nicht SPRACHPOLIZEI sein.“ (Quelle: SZ)

Natürlich gehört Seehofer auch dazu, aber in einer zu Ende gehenden Unrechts-Ära gehen sie sich gegenseitig an die Gurgel.

Zur Erinnerung: Ursula Haverbeck hatte über Jahre hinweg die BRD-Justiz (sämtliche Institutionen), die BRD-Politik, fast alle Landes- und Bundesminister, und natürlich den ZENTRALRAT DER JUDEN um Auskunft gebeten, „wo die 6 Millionen Juden ermordet wurden, nachdem die Auschwitz-Toten um mind. 3,5 Millionen reduziert wurden.“ Ihre Frage wurde von niemandem beantwortet und so folgerte sie öffentlich: „Der Holocaust ist die größte Lüge der Geschichte!“

Viele Jahre Gefängnishaft wurden seither über Ursula Haverbeck verhängt, sie befindet sich als 90-jährige in Haft und soll dort für ihre gewaltfreien, nachprüfbaren Aussagen sterben. Das BVerfG urteilte (1 BvR 673/18, 22.06.2018), dass ihre Aussagen „Verbreitung erwiesener, unwahrer Tatsachenbehauptungen“ seien, die normalerweise von der Meinungsfreiheit gedeckt wären, hier aber nicht, weil Frau Haverbeck mit dem

„Leugnen und der öffentlichen Billigung der nationalsozialistischen Verbrechen die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung überschreitet und eine Störung des öffentlichen Friedens indiziert.“

Zynismus dessen, was Broder HOLO-WAHN nennt. Frau Haverbeck hat stets für die friedliche Aufklärung gestritten. Sie sagte immer „die Wahrheit braucht keine Gewalt“. Ihre Forschungen, dass es den 6-Millionen-Mord nicht gegeben habe, dass also dieses nationalsoz. Verbrechen nicht geschehen sei, machte sie so zuversichtlich zufrieden. Und wie soll sie denn ein ungeschehenes Verbrechen billigen? Da hätte sie sagen müssen, der Holocaust ist eine Lüge, aber ich wünschte, er wäre wahr.

Das Gegenteil tat sie, wie alle Revisionisten, sie freute sich darüber, dass so viele Millionen ermordet geglaubter Juden eben nicht umgekommen sind. Freude, dass sie lebten, nicht Enttäuschung, dass sie nicht ermordet wurden. So ist Seehofers Wort also nie wahrer gewesen, dass die obersten Richter sich als Sprachpolizei für die Herrschaft des Unrechts betätigen.

Beweis der obersten Willkürjustiz, die erfreuliche Entscheidung für Netzradio Germania (1 BvR 2083/15 – 22. Juni 2018), wo es heißt.

„Die Verbreitung von gefährlichen, verfassungsfeindlichen Ansichten ist kein Grund, diese Meinungen zu beschränken, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.“

Es kommt also darauf an, gegen wen es geht. Die 90-jährige Ursula Haverbeck, diese liebenswerte und hochgebildete Grand Dame des gewaltfreien Widerstands gegen die UNRECHTSHERRSCHAFT ist für das System gefährlich, weil man ihr glaubt und weil sie weltweit unglaublichen Zuspruch erfährt.

Das ist die Gefahr für das System.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.concept-veritas.com/nj/sz/2018/08_Aug/06.08.2018.htm