Zum Buch „Die deutsche Karte“

Buchautor Generalmajor a.D. Gert-Helmut Komossa

„Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom BND unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft…

Danach wurde einmal „der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien“ bis zum Jahre 2099 fixiert.

Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sog. „Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte.

Darüber hinaus blieben die Goldreserven der BRD durch die Alliierten gepfändet“

Stellungnahme des Autors Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, Ex-Chef des MAD, Präsident der Gesellschaft für die Einheit Deutschlands e.V., wegen obiger Passage seines Buches:

„Die Bemerkung zu den alliierten Vorbehaltsrechten von 1949 auf Seite 21/22 meines Buches “Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste“ wurde von einigen Lesern so verstanden, als wollte ich damit zum Ausdruck bringen, daß die der Bundesregierung von den westlichen Mächten im Jahre 1949 auferlegten Verpflichtungen, die „alliierten Vorbehalte“, heute noch Gültigkeit hätten, daß es zum Beispiel den „Medienvorbehalt“ noch gäbe und der Kanzler gegenüber den Alliierten eine bestimmte Verpflichtung abgeben müßte, in einer „Kanzlerakte“, wie es heißt.

Das aber habe ich nicht gemeint. Mit diesen kurzen Bemerkungen hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, daß es damals Vorbehaltsrechte gab, was „wohl heute kaum jemandem bewußt sein dürfte“.

Tatsache ist, daß die Westmächte am 12.05.49 durch Genehmigungsschreiben ihre Zustimmung zum GG unter eine Reihe von Vorbehalten erklärt hatten. Ein wichtiger dieser war, daß dem Besatzungsrecht vom 14. Mai 1949 der Vorrang vor dem GG zugesprochen wurde. Am 5. Mai 1955 wurde das Besatzungsstatut zwar aufgehoben, aber die deutsche „Hoheit“ blieb durch „Notstandsrecht der Alliierten“ eingeschränkt. Dazu gehörte unter vielen anderen Rechten die politische Überwachung des Fernsprechgeheimnisses.

Am 1. Oktober 1990 haben die Alliierten dann mit einer „Suspendierungserklärung“ den Verzicht auf die bisherigen Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen. Folglich gab es diese danach nicht mehr. Doch welche waren es zuvor konkret? Ich hatte „mehr am Rande“ schildern wollen, welche Ereignisse und Gedanken den Heimkehrer aus sowjetrussischer Gefangenschaft zwischen 1949 bis zum Entschluß im Jahre 1955, wieder Soldat zu werden, bewegten und nicht mehr. Dabei zitierte ich das sogenannte „BND-Papier“, das ich aber nicht bewerten wollte noch konnte. Auch heute bin ich nicht sicher, ob es echt oder Fälschung ist. Letzteres kann vermutet werden.

Eine Bewertung ist hier gleich schwierig wie in jüngster Zeit die Prüfung der Authentizität des „Hintergrundberichts zum 11.9.2001 – STRENG GEHEIM“ des BND vom 5. April 2002, welche von Wolfgang Eggert in seinem Buch „Erst Manhattan – Dann Berlin“ versucht wurde. Bekanntlich sind Namen von Personen in einem Nachrichtendienst nicht authentisch und daher für die Echtheit eines Dokuments unrelevant.

Die „alliierten Vorbehalte“, die vor dem 21. Mai 1949 festgelegt waren, sind weitgehend bekannt, wie u.a. die Einschränkungen im Schiffs- und Fluzeugbau, der Schwerindustrie usw. Ich hatte die Ablichtung des „BND-Papiers“ als Anlage dem Buchmanuskript beigefügt, doch der Verlag hat mit anderen Kürzungen das Papier nicht gedruckt. Wenn die Anlage gedruckt worden wäre, hätte sich der Leser ein eigenes Urteil machen können. Das war meine Absicht.

Wer die Wahrheit sucht, müßte ihr im „Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes“ in den bombensicheren Kellern des früheren Reichsbankgebäude am Werderschen Markt näher kommen. Allerdings haben amerikanische Spezialisten bei Kriegsende die Bestände ausgeflogen und in den USA bis Ende 1948 „kontrolliert“.

Der Eindruck der begrenzten Souveränität bei Gründung der Bundesrepublik war einer der Gründe, im Jahre 1956 wieder Soldat zu werden. Daher erschien mir der Hinweis wichtig als Teil der geschichtlichen Wahrheit. Mein Buch „Die deutsche Karte“ will übrigens kein wissenschaftliches Werk sein. Ich will „Erlebtes und Erduldetes“ erzählen. Dabei fehlen mir die Jahre, die ich – leider – in sowjetischer Gefangenschaft verbrachte.

Mich überrascht, daß die Erwähnung der Vorbehaltsrechte teilweise in den Mittelpunkt der Betrachtung des Buches gestellt wurden. Mir erschienen die persönlichen Erlebnisse des Autors wie u.a. die Streichung von zwei Atomzielen auf deutschem Boden durch einen Bundeswehroffizier, sein mannhaftes Auftreten gegenüber alliierten Oberbefehlshabern, die Initiative zum Beginn der deutsch-russischen Gespräche nach dem Krieg, die Gespräche mit dem norwegischen König und über die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste doch viel interessanter. Denn: diese hatten den Rang der Einmaligkeit! Und sind bisher nicht bekannt.“

Soweit die Ausführungen eines Generalmajor a.D., der sich angeblich ein wichtiges Dokument von seinem Verlag wegzensieren läßt und seine eigene eindeutige Äußerung zu diesem Dokument bis zu „habe ich nicht gemeint“ wegrelativiert.

Als Gerrit Ullrich sein erstes Buch „Gegen Domino – die Staatsmafia“ veröffentlicht hatte, in dem er seine eigenen Erlebnisse bei Kauf eines Treuhand-Unternehmens mit der anschließenden existenzvernichtenden „Abwicklung“ durch eine Kreissparkasse und deren politische Hintermänner schilderte, wurde ihm ein Dokument zugefaxt. Dieses Dokument war unter der Bezeichnung „Rickermann-Dokument“ bekannt geworden – das dürfte 1997 oder spätestens 1998 gewesen sein.

Gerrit Ullrich schrieb dazu:

„Das Besondere an den nachgewiesenen und dokumentierten, riesigen Wiedervereinigungsverbrechen der deutschen Bundesregierung war die Feststellung, daß sich für niemanden, auch für keine Gruppe, ein passender Vorteil aus den angerichteten gewaltigen Schäden finden ließ. Die Geschädigten zu finden war weitaus einfacher. Ein passend dimensionierter Vorteil fand sich erst, als über den Tellerrand geschaut wurde, d.h., alle Vorteilnehmer von bundesdeutschen Regierungsverbrechen saßen im Ausland, oder waren letztlich alle Länder außer eben Deutschland. Verbrechen im Inland, um dem Ausland Vorteile zu verschaffen. Zu solchen Kanzleranweisungen mußten Ursachen zu finden sein; es mußte Gründe dafür geben.

Eine Möglichkeit waren die Hinweise aus dem vorgestellten Dokument, so es denn echt sein sollte; insbesondere der enthaltene Hinweis auf eine Kanzlerakte. Das gezeigte Dokument selbst wurde an verschiedenen Positionen manipuliert und kann in der vorliegenden Form nicht echt oder korrekt sein. Dies betrifft zunächst das Datum 18.9.93/96. Wenn, so müßte es erstens aus den 50-er Jahren datieren, und zum Zweiten gab es zu keiner Zeit einen Staatsminister Dr. Rickermann.

Außerdem wäre allein ein Schreiben eines Staatsministers, unter dem Briefkopf des BND, an einen anderen Minister abgesandt, sachlich unsinnig. Erklärbar ist solches nur, wenn es sich bei dem unterschreibenden Dr. Rickermann um einen Mitarbeiter des BND handelte, der seinem Minister etwas mitzuteilen hatte. Wie aber war die Echtheit eines solchermaßen veränderten Dokuments zu prüfen? Eine korrekte Bestätigung würde wohl niemand abgeben. War aber auch der Inhalt unpassend?

Und noch eine zweite Frage stellt sich: Aus welchem Grunde wurde dieses, wenn auch offensichtlich manipulierte, Schreiben der Öffentlichkeit zugespielt? Sollten mit der Veröffentlichung des Dokuments vielleicht nur ganz andere, aktuell-politische Absichten getarnt werden?

Allein im Umfeld der deutschen Wiedervereinigung war es zu einer Vielzahl von Entscheidungen und staatskriminellen Machenschaften gekommen, die alle nur mit der Wahrnehmung außerdeutscher Interessen durch eine deutsche Bundesregierung sinnvoll zu erklären waren. Sollten ausländische Interessen der tatsächliche Grund für diese Vorgänge sein, so wäre damit auch der Inhalt der angesprochenen Kanzlerakte offengelegt, d.h., der Kanzler der Bundesrepublik würde in seiner Kompetenz einem Protektoratsverwalter gleichkommen, und die Akte entspräche damit einem Anstellungsvertrag bei einer ausländischen Macht.

Wenn nun das Dokument selbst schon nicht zu prüfen war, so blieb nur die Alternative, den darin angesprochenen geheimen Staatsvertrag zu prüfen. Ein Staatsvertrag, der in seiner Bedeutung einem geheimen und damit nichtöffentlichen Friedensvertrag – als Ergebnis des Zweiten Weltkriegs – gleichkommen würde. Die Prüfung selbst konnte somit nur aus den seinerzeitigen Ursachen und Zusammenhängen erfolgen, um so zur Existenz der Inhaltspunkte des gesamten Staatsvertrages zu gelangen.

Der Schlüssel mußte in Deutschlands Vergangenheit liegen.“

Welche Motive Herrn Generalmajor a.D. Komossa geleitet haben, die Passage mit Bezug auf den „Geheimen Staatsvertrag“ vom 21. Mai 1949 zu veröffentlichen, kann nur spekuliert werden. Daß er sich der Wirkung seiner absatzfördernden Andeutungen tatsächlich nicht bewußt gewesen sein sollte, ist kaum vorstellbar. Wollte er uns, ebenso wie der Veröffentlicher des „Rickermann-Papiers“, einen Hinweis auf unseren unveränderten Besatzungsstatus geben und sich zugleich nach oben hin absichern? Wenn er den Staatsvertrag tatsächlich im Anhang gedruckt haben wollte, so muß er ihm doch vorliegen. Statt einer zurückrudernden Stellungnahme hätte jedem nachfragenden Leser die Zusendung einer Kopie des Staatsvertrags gereicht.

Die Standard-Stellungnahme des „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“ auf mehrfache Anfragen lautet:

„Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin mußte selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte „Kanzlerakte“ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbeten kurze Antwort lautet daher: „Nein“.“

Wer den Herrn Komossa um eine Kopie des Staatsvertrags bitten will, der kann das tun unter FAX 0228-6202636 oder E-post:[email protected]

Repost vom 15. Dez 2008


Quelle und Kommentare hier:
http://www.stimme-der-vernunft.de/Zum_Buch_Die_deutsche_Karte.htm