„Zirkus“ im Fall Skripal: Im Zweifel gegen den Angeklagten

Im Fall des Doppelagenten Sergej Skripal überschlagen sich die Ereignisse. Nach Ablauf eines von der britischen Premierministerin Theresa May ausgerufenen „Ultimatums“, wurden nun die angedrohten Strafmaßnahmen erwartungsgemäß verkündet.

Zu diesen zählen: Die Ausweisung von 23 russischen Diplomaten aus Großbritannien, der Stopp bilateraler Kontakte „auf hoher Ebene“ mit Russland und die Annullierung einer Einladung Sergej Lawrows nach London. Zudem heißt es, würden nun weder britische Minister noch die königliche Familie die Fußball-WM im Sommer in Russland besuchen.

Dies alles auf Basis eines “Verdachts“ und noch bevor die entsprechenden Ermittlungen abgeschlossen sind. Zu diesen zählen üblicherweise Fragen wie etwa die nach dem Täter und dem Motiv für die dilettantische Durchführung des Giftanschlags. Auch scheinen Fundamente der westlichen Justiz, wie etwa die der Unschuldsvermutung im Falle Russlands keine Rolle zu spielen. Zudem wird die Beweispflicht umgekehrt. Es ist Russland von dem „Antworten“ auf offene Fragen erwartet werden, nicht Großbritannien, das sich bei seiner schrillen Schuldzuweisung auf ein solides Bauchgefühl verlässt.

Russland weist die erhobenen Vorwürfe zurück und fordert Zugang zum mutmaßlich verwendeten chemischen Kampfstoff, doch diesen verweigert die Regierung May. Ein Fall also, bei dem jeder seriöse Ermittler entweder eine solide Untersuchung fordern, oder seinen Hut nehmen würde.


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