Zerstörung eines Kulturgutes

von Egon W. Kreutzer

Sie erinnern sich an die grausamen Bilder der Schändung von Kulturdenkmalen von Weltrang durch islamistische Kämpfer? Unwiderbringliche Schätze wurden (und werden) vernichtet, nur um das „Bildnisverbot“ des Korans durchzusetzen? Nein?

Dann folgen Sie bitte zuerst diesem Link: Palmyra,
oder diesem: Symbolische Verbrechen und diesem: Bilderverbot Islam

Selbstverständlich haben wir, als weltoffene und aufgeklärte Europäer diese Ausprägung der islamischen Leitkultur mit Neugier und Interesse zu verstehen oder zumindest zu tolerieren, was in einer Gesellschaft, in der das BILD (bewegt und unbewegt) zur prägenden Kraft der Vorstellung und der Erinnerung, ja des Denkens geworden ist, zum großen Bedauern der Vordenker in der Brüsseler Machtzentrale, auf schier unüberwindliche Schwierigkeiten stößt.

Wie immer, wenn die EU etwas in die Wege leitet, hält man sich an Junckers Richtlinie (sinngemäß): Wir tun etwas, dann warten wir ab, ob es einen Aufschrei gibt, und wenn es keinen gibt, weil die meisten gar nicht begreifen, was wir da machen, dann tun wir den nächsten Schritt, bis es unumkehrbar ist.

Um das Bilderverbot auch in Europa umzusetzen, hat die EU – raffiniert, wie die Trickser nun einmal sind – dem Bürger erst jahrelang eingeredet, der Datenschutz müsse verbessert werden. Datenschutzbeauftragte wurden ernannt und beklagten sich nachhaltig über die Mängel des Datenschutzes. Bürger verwandelten ihre Blogs in Barrikaden, stiegen auf diese hinauf und forderten den Schutz ihrer Daten, wobei die meisten wähnten (kommt von Wahn, Irresein!) sich damit davor zu schützen, gegenüber dem Staat als gläserne Menschen dazustehen. Und dann kam die Erlösung: Die noch nicht ganz vereinigten Staaten von Europa erließen ein gemeinsames Regelwerk für den Datenschutz, mit einem Namen, der ebenso stinkt, wie der des Netzwerkdurchsetzungesgesetzes, denn sie nannten das Machwerk: „Datenschutzgrundverordnung“.

Darin ist lang und breit geregelt, was, wer persönliche Daten erhebt, speichert, verarbeitet, weitergibt und löscht, dabei alles zu beachten hat. Vor allem ist jeder Datenerheber und -Benutzer verpflichtet, eine Datenschutzerklärung öffentlich zu machen, in der jedermann nachlesen kann, was mit seinen Daten geschieht und auf welche Weise er sich an wen wenden kann um die Löschung dieser Daten zu fordern.

So, und jetzt kommt’s: Wer fotografiert, erhebt Daten.

Wer Personen fotografiert, erhebt personenbezogene Daten. Wer digital fotografiert (und wer tut das nicht) macht sich schon im Augenblick des Entstehens der Aufnahme strafbar (und diese Strafbarkeit kann existenzvernichtende Strafen nach sich ziehen), und wer noch mit lichtempfindlichen Silbersalzen und Entwicklerchemie hantiert, macht sich strafbar, sobald er seine Bilder ordnet und/oder katalogisiert.

Es sei denn, er hat die rechtssichere schriftliche Bestätigung aller auf dem Foto erkennbaren Personen dafür, dass diese – widerruflich – einverstanden sind, fotografiert zu werden.

Das ist kein Witz. Das ist bitterer Ernst.

Es gibt Stimmen, die sehr alarmistisch verkünden, damit sei das Ende der Fotografie eingeläutet. Die übertreiben natürlich maßlos.

Es gibt andere Stimmen, die sich sehr intensiv und Wort für Wort mit der Datenschutzgrundverordnung und den darin enthaltenen Ausführungen zur fotografischen Erhebebung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten beschäftigt haben, und die verkünden, aufgrund der mit der Datenschutzgrundverordnung geschaffenen Rechtsunsicherheit sei besondere Vorsicht geboten, was im Zweifelsfall einem Fotografierverbot gleichkäme. Und die übertreiben kein bisschen.

Wer sich der Mühe unterziehen will, einen solchen ausführlichen Text mit allen Wenns und Abers zu lesen, kann das hier tun, sollte dort aber auch allen weiterführenden Links folgen, um das Chaos in seiner Gänze zu überblicken: Fotorecht

Sie können jetzt gerne glauben, Ihnen drohe kein Unheil, da der Staat ja gar nicht in der Lage ist, geschätzte 250 Millionen Fotoapparate und Handykameras in Deutschland zu kontrollieren, geschweige denn, die täglich geschossenen Bilder in der Größenordnung von einer Milliarde auch nur ansatzweise gerichtlich zu würdigen … Träumer!

Das Geschäft teilen sich zwei große Interessengruppen, nämlich

  • Die Abmahnanwälte
  • Der Staat und seine Organe

Die Abmahnanwälte
haben ihre Methoden, Ihrer habhaft zu werden, sicherlich längst schon ausgeklügelt. Ob sie nun an allen touristisch attraktiven Orten „Opfer“ postieren, die – weil sie als Journalisten vom Fotografierverbot ausgenommen sind – alle fotografierenden Menschen fotografieren oder gleich videografieren, um anschließend per Gesichtserkennungssoftware hinter jeder gezückten Kamera, jedem hochgehaltenen Smartphone Name und Adresse des Straftäters aufzufinden und die Abmahnung im Namen exakt des auf der Lauer liegenden Opfers – mit Videobeweis – auf den Weg bringen, oder ob sie noch elegantere Wege finden – ich will da gar keine Anregungen geben – das wird sich ab dem 25. Mai 2018 schlagartig herausstellen.

Jedenfalls ist in jedem Einzelfall (pro geschossener Aufnahme) mit Schadensersatz, Schmerzensgeld und Anwaltskosten kaum unter 1.000 Euro zu rechnen, wobei zudem eine mit 50.000 oder mehr Euro strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben ist, diese Person(en) nie wieder zu fotografieren.

Der Staat – und seine Organe
die sich nicht scheuen, von jedem Bürger biometrische Daten zu erfassen, die ihn, so er sich nicht mit verdächtig machendem Eifer der Überwachung zu entziehen versucht, nach Möglichkeit auf Schritt und Tritt verfolgen, Bewegungsprofile anlegen und ihn, sollte er sich zufällig einmal in der gleichen Mobilfunkzelle befinden wie ein beoachteter Gefährder oder ein gefährdeter Prominenter, als Träger „drohender Gefahr“ einstufen und daraufhin – geht es nach dem kommenden bayerischen Polizeiaufgabengesetz – schon mal einfach so für drei Monate einkasteln können, entziehen sich mit der DSGVO jeglicher beweiskräftigen Verfolgung polizeilicher Übergriffe: Wer wird den berittenen Polizisten, bevor er ihn und sein Verhalten fotografisch zur Beweissicherung festhält, schon um die schriftliche Erlaubnis bitten? Ergo ist das Beweismittel illegal erlangt und darf nicht in die Urteilsfindung eingehen. Wohl aber kann derjenige, der die Aufnahme angefertigt hat, nach der DSGVO angeklagt und verurteilt werden. Klasse!

Überhaupt, es geht ja nicht nur um Beamte im Dienst. Beweisfotos zu jeder Art von Strafdaten, selbst von Leuten, die am Prenzlauer Berg Autos anzünden, sind ohne deren Einwilligung verboten. Es sei denn, der Brandstifter ist derart vermummt, dass er als Person beim besten Willen nicht zu erkennen ist – und, es befinden sich keine weiteren Personen auf dem Bild, die zufällig in der Nähe und vor der Linse waren.

Also, liebe fotografierende Datenerheber:

Am besten wäre es, Sie würden jetzt sofort alle in Ihrem Besitz befindlichen Fotoapparate, auch historische, die ggfs. noch verwendbar wären, durch Einsatz mechanischer Gewalt (Vorschlaghammer) zerstören und die Reste bei einer Giftmüllsammelstelle gegen Quittung abgeben. Gleiches gilt für alle tragbaren Mobilgeräte mit eingebauter Kamera. Macht kaputt, was euch kaputt macht!

Sollten Sie das nicht über Herz bringen, dann achten Sie gewissenhaft darauf, diese Geräte künftig ausschließlich in Ihrer Wohnung zu verwahren und möglichst nicht zu benutzen. Fotografieren Sie, wenn Sie nicht davon lassen können (Fotomania), ausschließlich Ihre Zimmerpflanzen und achten Sie darauf, dass niemals das Porträt der im Goldrahmen an der Wand hängenden Schwiegermutter mit aufs Bild gerät, so lange diese noch lebt. Denn: Nur wer schon tot ist, ist als Motiv vom Fotografierverbot ausgenommen.

Ein Vorschlag zu Güte:

Sollte unser Staat glaubhaft versichern, dass es ihm beim Fotografie-Erlass der EU nicht um den Schutz seiner Bediensteten vor Strafverfolgung, etc., geht – und das muss er glaubhaft versichern, um sich nicht selbst als üble Diktatur zu outen – dann handelt es sich letztlich doch nur um eine neu erschlossene Einkommensquelle für die Abmahnindustrie.

Das jedoch könnte man für alle einfacher machen:

So, wie jedes Kopiergerät schon beim Verkauf mit einer Abgabe für möglicherweise damit beabsichtigte, unzulässige Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Schriften belegt ist, womit dann jede Urheberrechtsverletzung von vornherein geheilt ist, könnte man doch auch jede Kamera und jedes Smartphone, jedes Tablet mit Kamera, jede Webcam, usw., usw., beim Verkauf mit einer Datenschutzpauschale in Höhe von – sagen wir: 500 Euro*) – belasten. Diese 500 Euro werden direkt an das Zentralkommittee der deutschen Abmahnanwälte abgeführt. Insgesamt sollten so jährlich etwa 15 bis 20 Milliarden Euro zusammenkommen, was die Existenz der Abmahnindustrie sichern sollte.

Verteilt wird an alle Kanzleien, die in ihrem Internet-Auftritt die Arbeitsgebiete „Urheberrecht“ – „Datenschutz“ – „Persönlichkeitsrechte“ oder „Sonstiges“ angeben, nach einem Schlüssel, der die Zahl der Beschäftigten der Kanzleien und die Lage der Kanzlei nach Nielsen-Micro-Regionen berücksichtigt, so dass große Kanzleien in kaufkräftigen Regionen – zu Recht – ein größeres Stück vom Kuchen erhalten als kleine Kanzleien in den bundesdeutschen Armutsgebieten.

Da sich jeder Anwalt niederlassen kann, wo immer er will, und Mitarbeiter einstellen, so viele er will, würden sich die Abmahnanwälte sehr schnell an wenigen Standorten konzentrieren, wo sie, statt im Grunde tagtäglich – vollkommen überqualifiziert – Abmahnungen zu vervielfältigen, nur noch einmal jährlich in der Kanzlei erscheinen müssten, um das Abrechnungsschreiben ihres Zentralkommittees zu öffnen und den Eingang der Überweisung auf dem Bankkonto zu überprüfen.

*) Dem fotografierenden Bürger sei zur Höhe der vorgeschlagenen Pauschale gesagt:

Wenn die Digitalkamera zwei Jahre hält, ist er mit der 500-Euro-Pauschale weitaus besser bedient, als auch nur mit einer Abmahnung.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.egon-w-kreutzer.de/005/tk180514.html