„Wer hat den UN-Migrationspakt maßgeblich verfasst und dabei eine ‚internationale Gestalterrolle‘ übernommen?“

Von Axel Retz

Rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend“ – Ja, was ist denn das für eine Aussage der Bundesregierung, wenn nicht die, dass die Politik sich anmaßt, über dem Recht zu stehen? Das tut sie in der Tat hier und da auf diesem Globus tatsächlich. Aber eben nie in Staaten, die den Titel „Rechtsstaat“ verdienen.

Dass der UN-Migrationspakt in seinen Auswirkungen für Europa bzw. zu allererst für Deutschland dermaßen ungeheuerliche Konsequenzen haben könnte, dass „normale“ Menschen Kritik an diesem Machwerk fast reflexartig als Verschwörungstheorie abtun, ist nachvollziehbar.

So erging es auch Tübingens grünem Oberbürgermeister Boris Palmer, der deswegen nach eigenem Bekunden bis zur vergangenen Woche keinerlei Lust verspürte, den Vertrag überhaupt zu lesen. Es dann aber schließlich doch tat. Seine neue Einschätzung zum Migrationspakt finden Sie in diesem Beitrag.

Heute möchte ich dazu zwei Fragen stellen und auch beantworten.

Erstens: Da der Migrationspakt ja nicht wie Arnold Schwarzenegger in „Terminator“ mit Blitz und Donner vom Himmel fiel, wer hat ihn verfasst oder sich maßgeblich daran beteiligt und dabei eine „internationale Gestalterrolle“ übernommen?

Die Antwort auf diese Frage finden Sie im „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“, nachzulesen hier.

Was Sie dort auf Seite 71 lesen, stellt die heutigen Statements aus Berlin als „unrichtige Tatsachendarstellung“ dar, womit sich auch erklärt, warum die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion des Migrationspaktes fürchtete wie der Teufel das Weihwasser und sie nach Kräften zu verhindern versuchte – was aber glücklicher Weise misslang. Ich zitiere aus Seite 71/72 (Fettung einzelner Passagen durch mich):

„Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration. Während der GCR auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen abzielt, soll der GCM die Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet. Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.

Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass Sie bis vor einem Monat über 99 Prozent unserer Bundestagsabgeordneten nach diesem Bericht der Bundesregierung fragen können, ohne dass Sie auf jemanden getroffen wären, der ihn überhaupt gekannt hat. Denn die Bundesregierung hat wohl auch dieses entscheidende Vorhaben im verborgenen, stillen Kämmerlein ausgeheckt, wohl wissend, was sie tut.

Was hier abläuft, ich schrieb es ja bereits vor vierzehn Tagen, ist ein Putsch der Regierung gegen das eigene Volk, ein Putsch gegen das Parlament, gegen die Demokratie, gegen das Grundgesetz und gegen das Völkerrecht. Und es grenzt an ein Wunder, dass das Auffliegen dieses Komplotts nicht sofort zur Machtenthebung der Bundeskanzlerin geführt hat. Die CDU ist auf dem besten Weg, das Schicksal der SPD zu teilen.

Zweite Frage: Wie denken unsere Nachbarländer über den Migrationspakt?

Wie bekannt, grenzen an unser Land neun andere Staaten: Um im Uhrzeigersinn bei 00:00 Uhr zu beginnen: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Sechs dieser Staaten haben mittlerweile erklärt, den Migrationspakt nicht zu unterzeichnen bzw. diese Unterzeichnung noch zu prüfen. Ich bin mir völlig sicher: Keiner dieser Staaten wird diesen Pakt in der vorliegenden Form am 11./12. Dezember unterschreiben!

Luxemburg und Frankreich schlafen momentan noch ein wenig, Belgien ist ins Grübeln gekommen. Aber ich habe alle Regierungen unserer neun lieben Nachbarstaaten angeschrieben und sie darüber informiert, unter wessen Federführung dieses unselige Dokument entstand und dass es als „politisch verpflichtend konzipiert“ wurde.

Wie sich abzeichnet, könnte Deutschland zum Vertragsunterzeichnungstermin am 10./11. Dezember evtl. keinen einzigen Nachbarstaat mehr haben, der den UN-Migrationspakt unterzeichnet. Was das in der Konsequenz bedeutet, muss ich nicht weiter ausformulieren.

„Rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend“

Ja, was ist denn das für eine Aussage der Bundesregierung, wenn nicht die, dass die Politik sich anmaßt, über dem Recht zu stehen? Das tut sie in der Tat hier und da auf diesem Globus tatsächlich. Aber eben nie in Staaten, die den Titel „Rechtsstaat“ verdienen.

Allein die naive Offenheit dieser unsäglichen Formulierung der Bundesregierung schreit schon zum Himmel. Sieht man ein wenig genauer hin, wird es keineswegs besser: Die Stoßrichtung des UN-Migrationspaktes ist es, das von ihr selbst als Menschenrecht definierte Selbstbestimmungsrecht der Völker („Jedes Volk hat das Recht, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.“) auszuhebeln, womit der Vertrag der UN klipp und klar gegen die eigene Menschenrechts-Charta verstößt.

Zudem ist die UNO weder demokratisch gewählt noch kann sie überhaupt rechtlich bindende Entscheidungen treffen, natürlich schon einmal gar keine, die gegen die Menschenrechts-Charta verstoßen.

Das „rechtlich nicht bindend“, aber politisch verpflichtend“ der Bundesregierung spricht im ersten Teil somit eine Selbstverständlichkeit aus, denn ein gegen das Recht verstoßender Pakt kann natürlich nicht rechtlich verbindlich sein. Im zweiten Teil aber wird versucht, diese Illegitimität des Migrationspaktes zur politischen Verpflichtung zu erheben.

Der Verstoß gegen die unveräußerlichen Menschenrechte als politische Verpflichtung – wie bitte?

Der Rechtsbruch als Pflicht? Ach ja?

Der Migrationspakt selbst, die maßgebliche Mitwirkung der Bundesregierung an diesem Vertrag, die angestrebte Vergewaltigung des Rechts durch die Politik und der angesichts all dessen nachvollziehbare, aber gescheiterte Versuch, den Migrationspakt einer öffentlichen Diskussion vorzuenthalten, werfen Fragen auf.

Fragen hinsichtlich der wirklichen Motive der Bundesregierung, der EU und der UN. Und Fragen auch hinsichtlich ihrer Strafrechtsrelevanz.

Humanitäre Beweggründe? Never ever!

Frau Dr. Merkels emotionalen Satz von Mitte 2015 dürften zumindest einige meiner Leser noch präsent haben:

„Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“

Der September 2015 mag als „Notsituation“ durchgehen. Nach meiner Überzeugung muss er das sogar. Aber 2016, 2017 und 2018 und die seitdem ins Land geströmten, größtenteils „identitätslosen“, leider statistisch zum Teil gerade bei schweren Straftaten besonders auffälligen, ganz überwiegend jungen, männlichen Zuwanderer nach wie vor unter dem gleichen Label zu listen, das lässt ganz andere als humanitäre Absichten vermuten. Warum denke ich das?

Die Betreuung eines „jungen, unbegleiteten Flüchtlings“, egal ob er jetzt tatsächlich jung, tatsächlich unbegleitet und tatsächlich Flüchtling ist, kostet den Steuerzahler laut seriöser Berechnungen rund 50.000 Euro pro Jahr (Quelle unten). Und nun bitte aufgepasst:

Für eben diese 50.000 Euro lässt sich in den ärmeren Regionen Afrikas ein Jahr lang eine Schule für rund 1.000 Schüler betreiben. Nachzulesen in einer bemerkenswerten Initiative hier.

Wer wie die Bundeskanzlerin tatsächlich „in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen“ bzw. wirklich wirksam gegen Fluchtursachen vorgehen wollte, der würde genauso wie der einzige von mir geschätzte Minister der GroKo, Bundesentwicklungshilfeminister Müller (CSU), selbstverständlich mit den 50.000 Euro in Afrika ein Jahr lang eine Schule für 1.000 Kinder finanzieren anstatt mit diesem Geld hier einen einzigen „Flüchtling“ zu alimentieren, der mit Nike-Schuhen, Smartphone und meist trefflich gestylter Frisur heimat- und allzu oft auch perspektivlos durch unsere Fußgängerzonen streicht und der mit den gemittelt 10.000 benötigten Euro für seine Schleusung in seinem Heimatland Enormes in Gang hätte setzen können.

Auch, dass jeder hier von deutschen „Schuldsuchenden“ für „Schutzsuchende“ ausgegebene Euro in deren Heimatländern rund das 30- bis 50-Fache an sinnvollem Effekt hätte, ist eine Erkenntnis mit einem schon recht langen Bart. Dass die ungebremste Bevölkerungsexplosion in Afrika (pro Woche rund eine Million Geburten) „problematisch“ ist, gehört ebenfalls zum verbrieften Wissensfundus, dessen schlichte Erwähnung heute aber reflexartig als „rechts“ gebrandmarkt wird.

Sarkozy: Das Ziel ist die Rassenvermischung

Aber nein: Entgegen aller Vernunft soll und muss („politisch verpflichtend“) die Zuwanderung nach Europa forciert werden. Kein „kann“, sondern ein „muss“, was mich Ihnen noch einmal die kurze Rede des früheren französischen Präsidenten Sarkozy vorstellen lässt:

Das heißt: Während der allgegenwärtige, überschäumende Kampf gegen sgn. Rechtspopulisten und Rassisten immer üppigere Ausmaße annimmt, propagieren Herr Sarkozy, die Bundesregierung, die EU und die UN ihrem Plan bzw. Vertrag die „Pflicht“ zur Rassenvermischung. Die Entscheidung darüber, wer mit wem künftig Kinder in die Welt setzen darf, das will künftig die Politik bestimmen. Und laut Herrn Sarkozy ggf. auch durchaus mit Gewalt. Legendär ist auch die Aussage des heutigen Bundestagspräsidenten Schäuble, der schon im Sommer 2016 die Zuwanderung aus außereuropäischen Ländern lobpries, ohne die „Europa in Inzucht degenerieren ließe“.

Ich frage Sie: Wo sitzen denn nun die Rassisten? Dort, wo heute am häufigsten die Rassismuskeule gegen andere geschwungen wird!

Den meisten Bürgern, die bis jetzt überhaupt vom UN-Migrationspakt gehört haben, dürfte eine winzige, aber durchaus richtungweisende Nuance entgangen sein: Während die Bundesregierung (s. o.) maßgeblich an seiner Ausgestaltung mitarbeitete, hieß er noch „Global Compact on Migration“. Heute aber heißt er „Global Compact for Migration“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Am Donnerstag letzter Woche besuchte die Bundeskanzlerin Chemnitz. Dort verteidigte sie noch einmal den UN-Migrationspakt und bezichtigte dessen Kritiker der Lüge. Sie unterstrich, dass jedes Land auch weiterhin das Recht haben werde, über seine Zuwanderung selbst zu entscheiden. Komisch, dass auch sechs der neun deutschen Nachbarländer den Pakt ganz anders als Frau Dr. Merkel interpretieren und den Migrationspakt nicht unterzeichnen werden. Lügen die auch alle so wie die AfD, Frau Dr. Merkel? Und ebenso Australien, die USA, China, Israel, Polen, Ungarn, Bulgarien, Estland, die Schweiz? Und Ihre CDU-Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung (MIT) und die CDU-WerteUnion?

Letztlich in einer Demokratie entscheidend ist aber diese Frage: Wie denkt der laut Grundgesetz definierte Souverän Deutschlands („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) über den Migrationspakt?

Dank des bis kürzlich recht erfolgreich verlaufenen Versuchs, den UN-Migrationspakt völlig vor der Öffentlichkeit zu verbergen, wissen selbst die meisten politisch interessierten Zeitgenossen bis heute rein gar nichts von diesem Vertrag. Aber von denjenigen, die ihn kennen, hat „Die Welt“ ein Stimmungsbild abgefragt, das Sie hier einsehen können:

Von über 100.000 abgegebenen Stimmen sprachen sich zwei Prozent für die Unterzeichnung dieses Paktes aus und 93 Prozent dagegen. In wessen Auftrag und Interesse will und wird diese Bundesregierung diesen Vertrag denn unterzeichnen? Ich weiß nur, in wessen Namen sie es zu 93 Prozent nicht tun wird: In dem des Volkes!

Nur zu gerne, wie zuletzt am Mittwoch im Bundestag, warnt die Bundeskanzlerin vor Nationalismus, beschwört europäische Werte und verwahrt sich gegen nationale Alleingänge. Dass ausgerechnet sie so argumentiert, ohne dass sich die gerade nicht in ihre Smartphones vertieften Parlamentarier im Plenarsaal hilflos vor Lachen einnässen, ist rational nicht mehr erklärbar.

Emigs Ecke: Open doors!

Vor geraumer Zeit bat mich mein treuer Leser Emig wie bekannt darum, den „politischen Teil“ meines Newsletters nach Möglichkeit mit etwas Positivem zu beschließen. Eine Bitte, der ich seitdem nachzukommen versuche.

Diesmal habe ich Herrn Emig mehr zu verdanken. Er verwies mich auf etwas, was auch ich nicht im Blick hatte (heute „auf dem Schirm“). Aber der Reihe nach: Während ich vorgestern von zwei Berliner Grundschulen las, in denen von den im Sommer eingeschulten 103 bzw. 109 Erstklässlern nur ein bzw. Kinder deutsche Eltern hatten und eine Lehrerin von einer „Arabisierung“ der Schule sprach, schlagen jüdische Verbände immer lauter Alarm wegen zunehmender Bedrohungen und Übergriffe auf Angehörige ihres Glaubens. Dass dafür ein neu aufgeflammter Antisemitismus der „Biodeutschen“ verantwortlich sein könnte, halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich.

Der EKD und der RK kehren wegen ihres gender- und Islam-affinen Kurses immer mehr Mitglieder den Rücken. Sowohl die römisch-katholische als auch die evangelische Kirche scheinen bei ihrem Einsatz für Verfolgte und Schutzbedürftige einen in der Tat hinterfragenswerten Kurs zu verfolgen. Denn die von jedermann nachlesbaren Anweisungen des Korans zum Umgang mit Anders- bzw. Ungläubigen würden es den Kirchen meines Erachtens durchaus nahelegen, die gepredigte Nächstenliebe auch und gerade denjenigen Brüdern und Schwestern in Christo zukommen zu lassen, die weltweit von Verfolgung und Angriffen auf Leib und Leben bedroht und der auf diesem Globus mit Abstand am stärksten unterdrückten Glaubensgemeinschaft angehören.

Zur Erinnerung: Im letzten Newsletter berichtete ich über eine EU-Studie, derzufolge Deutschland noch 192 Millionen Migranten aufnehmen könne, was dem 2,4-fachen der jetzigen Einwohnerschaft an Zuwanderern entspräche. EU und UNO – zwei Komplizen, die nur noch Erfüllungsgehilfen in den Zielländern der Migration brauchen. Und auch finden, wie man sieht.

Laut dem von OpenDoors jährlich erstellten „Weltverfolgungsindex“ werden 2018 rund 200 Millionen Christen akut verfolgt und bedroht – also in etwa die gleiche Anzahl von Menschen, für die die EU-Studie Deutschland noch aufnahmefähig hält.

Auf dieser Seite sehen Sie auch, in welchen der untersuchten Länder die Verfolgung von Christen besonders extreme Ausmaße aufweist. Unter den „Top 15“ finden sich Afghanistan (Platz 2), Somalia (Platz 3), der Sudan (Platz 4), Eritrea (Platz 6), Libyen (Platz 7), der Irak (Platz 8), Nigeria (Platz 14) und Syrien (Platz 15).

Falls Sie rein zufälligerweise in dieser Auflistung auch diejenigen Staaten finden sollten, aus denen die meisten Zuwanderer zu uns kommen, brauchen Sie Ihren persönlichen Verwunderungsfundus nicht anzutasten: In allen diesen Ländern ist der Islam die dominierende Religion (in Eritrea und Nigeria nur knapp, in Afghanistan, Somalia, Libyen, dem Irak und Syrien zu 90 bis hin zu 99,9 Prozent).

Um auch einmal eine der heute inflationär verwendeten Vokabeln zu benutzen und das gleich mehrfach: „Mutmaßlich“ fielen fast alle der von OpenDoors aufgelisteten, verfolgten Christen voll und ganz unter den „Asyl-Artikel“ 16 a unseres Grundgesetzes (2016 entfielen nur 1,6 Prozent aller „Asylsuchenden“ unter diesen Artikel, 2017 sogar nur 0,7 Prozent). „Mutmaßlich“ wären diese 200 Millionen verfolgten Christen ganz erheblich kompatibler zur von der Politik so gerne betonten „christlich-jüdischen“ Leitkultur des Abendlandes, „mutmaßlich“ hegen sie keine Verachtung oder gar Hass gegenüber Christen, Juden und Atheisten, „mutmaßlich“ haben sie ein anderes Frauenbild, „mutmaßlich“ würden sie sich liebend gerne integrieren statt Parallelgesellschaften zu bilden.

Und „mutmaßlich“ bestünde diese Klientel auch nicht zu rund 80 Prozent aus jungen Männern, denen unsere „Experten“ so gerne ihr Testosteron als entschuldigenden Bonus für dies und das zugutehalten. Die Parteien, die das C im Namen tragen, andere Parteien, die ebenso wie der die Zuwanderung geradezu verherrlichende UN-Migrationspakt ein regelrechtes Suchtpotential nach noch mehr „Asylsuchenden“ aufgebaut haben und die beiden deutschen Kirchen, die gar nicht müde werden, dem Islam den roten Teppich mit Blüten zu schmücken, müssen sich der Frage stellen, warum die weltweit verfolgten Christen für sie so völlig aus dem Fokus geraten sind. Und warum sie insbesondere die Zuwanderung von Menschen aus Ländern beklatschen, die sich durch die Verfolgung anderer Religionen profilieren.

***

Axel Retz ist Journalist und freiberuflicher Finanzexperte. Sein Newsletter wurde zuerst veröffentlicht auf www.private-profits.de


Quelle und Kommentare hier:
https://www.epochtimes.de/meinung/gastkommentar/axel-retz-wer-hat-den-un-migrationspakt-massgeblich-verfasst-und-dabei-eine-internationale-gestalterrolle-uebernommen-a2718483.html