Warum wir am High Court Klagen! – Die Wahrheit verbirgt sich oft hinter verschlossenen Türen

von Mara

Was Gerichte angeht, sind wir fast alle gebrannte Kinder. Dabei ist das nichts Neues. Die Justiz steht schon seit Jahrzehnten in der Kritik, kein Recht mehr zu sprechen. Der wohl bekannteste (inzwischen verstorbene) Rechtsanwalt und Strafverteidiger Deutschlands, Rolf Bossi, schrieb 2005 das Buch „Halbgötter in Schwarz – Deutschlands Justiz am Pranger„.

Darin fasste er seine jahrzehntelange Erfahrung (50 Jahre) mit der deutschen Justiz zusammen. Und die schneidet dabei nicht gut ab. Als alter Hase in diesem Metier kannte er sich bestens aus. In diesem Zusammenhang fallen Worte wie: Willkür, Überheblichkeit, Fehlurteile, Korruption usw. Aber das kennen wir ja bereits bestens. Es hat sich nichts geändert, im Gegenteil, es ist immer schlimmer und schlimmer geworden.

Und als wir merkten, dass wir in unserem eigenen Land nicht weiter kommen und keine Gerechtigkeit erfahren, haben wir uns außerhalb der deutschen Unrechtssprechung umgeschaut und ein paar (angeblich) internationale Gerichte entdeckt. Doch egal bei welchem Gericht wir Klagen eingereicht haben, sie wurden alle abgeschmettert – nahezu alle.

Strafgerichtshöfe, Menschengerichte und was es noch so alles gibt, speziell hier in Europa, scheren sich einen Dreck um die Menschenrechtsverletzungen hier in Deutschland, ausgehend von der ReGIERung. Betrug, Täuschung, Korruption, Gewalt, all das lässt man der ReGIERung durchgehen. Tja, so ist das: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! Und da die deutsche ReGIERung so gut im Plündern und Geldabsaugen ist, wird man den Bauern mit der besten Milchkuh im Stall doch nicht davon abhalten diese weiterhin zu melken. Wir sind schließlich die Zahlmeister Europas. Da darf man schon mal ein paar Menschenrechte verletzen und ein bisschen betrügen. Kriegslisten sind schließlich erlaubt.

Warum sollte dann der High Court of England and Wales hier eine Ausnahme bilden?
Dafür gibt es einige Indizien. Erstens sind die Statuten ganz andere, zweitens handelt es sich hier um ein übergeordnetes „Handelsgericht“. Die anderen sind… ja, was sind die eigentlich? Ich nenne sie ja nur noch „Alibi“-Gerichte. Sie sollen uns das Gefühl geben, wir könnten uns bei irgendeinem dieser (Schein-)Gerichte über die Zustände hier beklagen. Es gibt Leute, die reichen dort heute noch Klagen ein, obwohl (fast) jede Klage schon seit Jahren zurückgewiesen wird.

Ein drittes Indiz ist die offensichtliche Ablenkung von diesem Gericht. Kaum einer kennt es und wenn, dann werden die Leute gezielt nur auf den Supreme Court (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) gelenkt. Der ist seit dem 1. Oktober 2009 das höchste Gericht im Vereinigten Königreich. Mehr nicht… heißt es. Die sind für uns nicht zuständig. Stimmt… Die nicht, aber der ebenso in London ansässige High Court of Justice.

Wie wir mit Absicht auf die falsche Fährte geführt werden, darüber kann uns Ayon eine spannende Geschichte erzählen. Er hat die Klage mit ausgearbeitet und sich mit seiner Arbeitsgruppe über ein Jahr lang intensiv damit beschäftigt. Lest es Euch durch und dann wisst Ihr Bescheid.

Es gibt nämlich einen Indikator für die Dinge, die richtig laufen: Je mehr sie dich attackieren und ablenken wollen desto näher bist du an der Wahrheit dran. Lassen sie dich in Ruhe, dann bist du auf dem falschen Weg. Und vom falschen Weg bringt dich keiner ab. Da bist du gut aufgehoben, da machst du keinen Ärger – ja, bringst vielleicht sogar noch andere dazu, diesen falschen Weg zu gehen – wunderbar, weiter so!

Und nun zum Erfahrungsbericht von Ayon:
(Vielen Dank dafür!!!)

Warum wir am High Court Klagen

Da das Verständnis um die Zusammenhänge des High Courts of England and Wales von den Systembetreibern sehr geschickt verdeckt wurde, möchte der Verfasser dieser Zeilen seinen Lesern die damit einhergehende Logik erklären, welche die Grundlage für die Zuständigkeit des Courts bildet.

Nach einer Reise durch die vielfältigen Themenbereiche der Alternativszene, angefangen vom Boykott des Beitragsservices, über die Gesetze und Staatsangehörigkeiten gelangte ich schlussendlich an meine erste Kommerzschulung, welche erstmals logische Zusammenhänge in das verwirrende Spiel der Fiktion brachte.

Nachdem sich meine Synapsenstrukturen im Anschluss neu geordnet hatten, stellte ich fest, dass ich immer mehr über dieses Thema wissen wollte, worauf ich begann das Internet nach dem Begriff „Kommerz“ zu durchforsten.

Hierbei stieß ich schließlich bei Google books auf den „International Commercial Law Contract“ (Internationaler Kommerz-Gesetz-Vertrag) aus dem Jahre 1863, welchen man sich unter diesem Link herunterladen kann:
https://books.google.de/books?id=xukNAAAAYAAJ&printsec=frontcover&dq=International+Commercial+Law+Contract&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjV3vqSgKjaAhUFjqQKHXkkA00Q6AEILjAB#v=onepage&q=International%20Commercial%20Law%20Contract&f=false

Beim Durchlesen des Inhaltsverzeichnisses, dieses sehr umfassenden Vertrages, fiel meine Aufmerksamkeit schließlich auf Kapitel 29, „Courts for the Administration of Commercial Law“ (Gerichte für die Verwaltung des Handelsrechts), welches sich in zwei Teile gliedert:

  1. – Courts of the United Kingdom (Gerichte des Vereinigten Königreiches)
  2. – Tribunals of Commerce (Handelsgerichte)

Schnell scrollte ich zu den entsprechenden Abschnitten, um dann jedoch feststellen zu müssen, dass Google lediglich Teil 1 dieses 1116 Seiten langen Vertrages veröffentlicht hatte.

Im späteren Gespräch mit einer Bekannten wurde mir angeraten, doch einmal Rücksprache mit einem Mann zu halten, welcher Staatsangehörigkeitsseminare gebe und in den kommenden Tagen in der Nähe sei.

Ich hatte Nachtschicht in dieser Woche und wachte einigermaßen erholt zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr auf. Da ich das Seminar schon früher einmal besucht hatte, reichte es mir, dort gegen Ende einzutreffen, um dem Seminarleiter den Vertrag zu zeigen.

Ich teilte ihm mit, dass ausgerechnet der Teil, in dem die Gerichte beschrieben wurden, nicht über Google books bereitgestellt wurden. Er grinste hämisch, was ich zum derzeitigen Punkt noch nicht verstand.

Er ging auf den 1. Punkt, die Gerichte des Vereinigten Königreichs, überhaupt nicht ein. Stattdessen wedelte er lautstark mit den Händen und sagte immer wieder, dass „unsere Gerichte, hier in Deutschland, Handelsgerichte wie in 2. beschrieben seien“. Dann beendete er das Gespräch. Es war sehr merkwürdig. Meine Energie war, trotzdem dass ich gerade erst aufgestanden war, wieder auf null. Gefühle der Depression machten sich breit. Zuhause angekommen wollte ich sofort wieder schlafen…

Ein paar Wochen später wurde in den Medien über den Fall des libyschen Staatsfonds berichtet, welcher unter Gaddafi Gelder bei Goldman Sachs anlegte. Zwischenzeitlich wurden die Verwalter des Staatsfonds ersetzt und diese stellten fest, dass der Fond enorm an Geld verloren hatte und die frühere Führung oftmals mit Reisen und Prostituierten bestochen wurde. Daher reichte der libysche Staatsfonds nun Klage am High Court of England and Wales ein!

Der High Court of England and Wales? Hmmm…

„Was finde ich noch darüber?“, dachte ich mir und suchte nach weiteren Artikeln im Netz. Alle Artikel hatten jedoch immer eines gemeinsam: wenn sie den Court ansprachen, taten sie das immer in der Formulierung „vor einem Londoner Gericht“.
Da die Medien also nichts weiter hergaben, durchforstete ich die englische Seite des Courts direkt, wobei ich die Formulierung fand, dass der High Court über internationale Gerichte für alle kommerziellen Streitigkeiten verfüge“.

Volltreffer! Das ist unser Gericht! Es war ein bisschen wie bei Neo in Matrix 3, als der Agent sich hundertmal klont und Neo den einen Richtigen herausfinden muss.

So machen sie es. Sie gründen lauter verschiedene Gerichte, welche sie öffentlich immer wieder breittreten, bei denen man dann bei Klageeinreichung jedoch meist eine Absage erhält. So lassen sie alle Versuche sich zu wehren ins Leere laufen und der eine, richtige Court, den verdecken sie und zeigen ihn einfach nicht.

Halten wir also fest: Es gibt einen internationalen Vertrag zum Kommerz- und Handelsrecht von 1863, in dem sich alle Firmen die sich Staaten nennen bereits einem Handelsgericht untergeordnet haben. Unterzeichner sind sowohl England, inkl. aller Kolonien, aber auch die USA, Deutschland, Preußen, Baden, Württemberg, Schweiz etc. Es besteht die Vermutung, dass noch weitere Staaten im Laufe der Zeit gefolgt sind. Wenn wir außerdem betrachten, dass alle „Staaten“ nichts weiter als Firmen sind, dann sind sie absolut an diesen Gerichtshof gebunden, welcher wohl derzeitig der höchste weltliche Gerichtshof auf diesem Planeten ist!

Beim Übersetzen, der Statuten des Courts, fand ich sogar mehrere Stellen, welche die private Seite des Courts beschreiben. Es gibt also eine Stelle, welche für Männer und Weiber zuständig ist. Frei von allen Personen!

Im Nachgang erfuhr ich nun auch noch, dass der vorher beschriebene „Mann, welcher Staatsangehörigkeitsseminare“ gibt, an die CIA zu berichten hat.

Da war auch klar, warum er grinste, dass der Abschnitt über das Gericht nicht veröffentlicht wurde und es wurde mir klar, wieso er so penetrant versuchte mich auf die deutschen Handelsgerichte zu lenken. Man muss manchmal einfach nur schauen, wovon man weggeleitet werden soll.

In diesem Sinne, vielen Dank, Jungs, für die „etwas andere Bestätigung“!

Ayon


Quelle und Kommentare hier:
http://maras-welt.weebly.com/blog/gastbeitrag-warum-wir-am-high-court-klagen